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Hier finden Sie archivierte Beiträge aus unseren Zeitschriften (DAS GRUNDEIGENTUM und DAS HAUSEIGENTUM), aus den Bereichen Recht & Gesetz, Steuern sowie zu häufig gestellten Fragen.
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Alle archivierten Beiträge
Fristlose Kündigung bei unzumutbaren Störungen
Schuldunfähiger Mieter
GE 19/2023, S. 928 - Eine ordentliche Kündigung nach § 573 BGB ist bei einer schuldhaften Vertragspflichtverletzung möglich; um so mehr gilt das für die fristlose Kündigung nach § 543 BGB – aber nicht immer. Die Fortsetzung des Mietverhältnisses kann auch für den Vermieter bei einem schuldlos handelnden Mieter unzumutbar werden.
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Rückübertragung auf einzelne Wohnungseigentümer
WEG-Störungsbeseitigungsansprüche
GE 17/2023, S. 882 - Die auf Störungsbeseitigung in Anspruch genommenen Wohnungseigentümer sind bei der Abstimmung über die Rückübertragung auf andere Wohnungseigentümer vom Stimmrecht ausgeschlossen.
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Räumungsverfügung ist auch nach Jahren noch möglich
Verbotene Eigenmacht
GE 17/2023, S. 880 - Eine Haus- oder Wohnungsbesetzung ist eine verbotene Eigenmacht, wogegen der Besitzer sich sogar mit Gewalt im Wege der Selbsthilfe wehren darf. Das gilt auch bei unklaren Verhältnissen, u. a. deshalb, weil die Personalien nicht festgestellt werden konnten.
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Verjährungsbeginn erst mit Geltendmachung
Auskunftsanspruch zur Mietpreisbremse
GE 18/2023, S. 878 - Der BGH hat in mehreren Entscheidungen vom 12. Juli 2023 zur Verjährung eines Auskunftsanspruchs zur Mietpreisbremse grundsätzlich Stellung genommen (GE 2023, 673). Die ausführliche Begründung liegt nunmehr im Wortlaut vor.
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Auch nach Auslaufen zu berücksichtigen?
Verstoß gegen Mietpreisbremse
GE 18/2023, S. 877 - Wenn bei Vertragsbeginn gegen die Mietenbegrenzungsverordnung (Mietpreisbremse) verstoßen und die Miete auf die preisrechtlich zulässige herabgesetzt wurde, ist das später auch dann zu berücksichtigen, wenn die Verordnung ausläuft oder die Mietpreisbremse als verfassungswidrig festgestellt werden sollte – so die 67. Kammer des Landgerichts Berlin.
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Heizölpreise
in Berlin
GE 21/23 - 41./42. Kalenderwoche
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Keine Anwendung der Mietpreisbremse nach Wohnungstausch auf Wunsch des Mieters
Bei vor Inkrafttreten abgeschlossenen Mietverträgen
GE 17/2023, S. 828 - Die Vorschriften über die Mietpreisbremse sind auf ein vor deren Inkrafttreten begründetes Vertragsverhältnis nicht anwendbar, wenn auf Wunsch des Mieters ein Austausch des Mietobjektes stattgefunden hat; der Umstand, dass neben dem Austausch des Mietobjektes eine – der Ausstattung und Größe geschuldete – Anpassung der Miete vereinbart wurde, steht der Annahme einer einvernehmlichen Vertragsänderung nicht entgegen.
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Erhöhter Beschwerdewert für Klage gegen die Vollstreckung
Zur Duldung von Reparaturarbeiten
GE 17/2023, S. 830 - Der Streitwert für eine schlichte Klage auf Zutrittsgewährung wird allgemein auf nicht mehr als 600 € festgesetzt; geht es um mehr, ist eine Erhöhung vorzunehmen.
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Bis zur Unterzeichnung einer Nachtragsvereinbarung ist noch eine fristgerechte Kündigung möglich
Heilung der Schriftform
GE 17/2023, S. 832 - Gerade bei Geschäftsraummietverhältnissen spielt die Nichteinhaltung der Schriftform eine große Rolle; bis zur Unterzeichnung einer Änderungsvereinbarung ist der ganze Vertrag vorfristig kündbar, denn die nachträgliche Errichtung einer dem Schriftformerfordernis des § 550 BGB genügenden Vereinbarung entfaltet nur Wirkung ab da.
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Bemessung des Wertes für die Beschwerde wg. Nichtzulassung an BGH
WEG-Beschlussanfechtungsverfahren
GE 17/2023, S. 834 - Die Streitwertbemessung nach dem vollen Interesse aller Wohnungseigentümer an einer Entscheidung über eine Erhaltungsmaßnahme wird nach dessen Gesamtvolumen bemessen, das nur nicht das 7,5-fache Eigeninteresse des Klägers übersteigen darf.
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