Grundeigentum-Verlag GmbH
grundeigentum-verlag
Verlag für private und unternehmerische Immobilien
Anzeige

Archiv / Suche


Hier finden Sie archivierte Beiträge aus unseren Zeitschriften (DAS GRUNDEIGENTUM und DAS HAUSEIGENTUM), aus den Bereichen Recht & Gesetz, Steuern sowie zu häufig gestellten Fragen.

Mit Hilfe der Stichwortsuche können Sie unser Archiv schnell nach archivierten Veröffentlichungen durchsuchen.
Alle archivierten Beiträge

Besenreinigung bei Rückgabe der Mietsache: Klausel in Formularmietvertrag unwirksam?
Exzentrische amtsrichterliche Auslegung einer Vertragsklausel
GE 22/2024, S. 1129 - Bei der durch Formularmietvertrag übertragenen Verpflichtung des Mieters zur Grundreinigung der Wohnung vor Rückgabe handelt es sich um eine unwirksame Endrenovierungs- und Instandhaltungsklausel.
>> ansehen

Kellerfeuchte im Altbau kein Kündigungsgrund
Früher im Mauerwerk geduldet und sogar gewollt
GE 22/2024, S. 1128 - Feuchtigkeit in einem Keller eines im Jahre 1896 errichteten Hauses ist in der Regel kein wichtiger Grund, der für sich allein eine fristlose Kündigung des Mietvertrages durch den Mieter gemäß § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB rechtfertigt.
>> ansehen

Weihnachtsferien
Der Verlag ruht
Wir schließen in der Zeit vom 23. Dezember 2024 bis 1. Januar 2025. Ab 2. Januar 2025 sind wir wieder für Sie da. Einige unserer Formulare können Sie online ausfüllen und kaufen: https://premium.grundeigentum-verlag.de
>> ansehen

Sondernutzungsrecht für den bauwilligen Wohnungseigentümer gegen Kompensation?
Fahrradunterstand auf Gemeinschaftseigentum
GE 21/2024, S. 1050 - Eine Beschlusskompetenz zur Festlegung von Kompensationszahlungen für bauliche Veränderungen durch einen Wohnungseigentümer besteht nicht.
>> ansehen

Heizölpreise
in Berlin
GE 23/24 - 46./47. Kalenderwoche
>> ansehen

Auch bei nur teilweise betroffener Fläche kann ein Anspruch auf Gesamt-Auswechslung bestehen
Wasserschaden am Parkett – was muss die Versicherung bezahlen?
GE 21/2024, S. 1047 - Im Versicherungsfall stellt sich oft die Frage, was die Versicherung bei nur teilbeschädigten Sachen abdecken muss. Das LG Lübeck urteilt im Fall eines Wasserschadens, dass der teilbeschädigte Parkettboden komplett auszutauschen ist.
>> ansehen

Rückbau von Fernwärmerohren von Grundstücken
Beschwer einer Klage auf Beseitigung
GE 21/2024, S. 1046 - Die Beschwer des zur Beseitigung und Wiederherstellung des vorherigen Zustands Verurteilten richtet sich nach den dafür anfallenden Kosten.
>> ansehen

Nachweis des Vorzustands notwendig zur Ermittlung des Aufwands für Instandhaltung
Mietpreisbremse und umfassende Modernisierung
GE 21/2024, S. 1044 - Bei einer Rückforderungsklage wegen Verletzung der Mietpreisbremse kann sich der Vermieter auch bei offensichtlich erfolgter umfassender Modernisierung nicht auf diesen Ausnahmefall berufen, wenn er keine hinreichenden Angaben zum Zustand der Wohnung macht, da ohne Kenntnis des Vorzustands der Instandsetzungsanteil der durchgeführten Modernisierungsmaßnahmen nicht ermittelt werden kann.
>> ansehen

Fehler im Wirtschaftsplan nur erheblich bei Auswirkungen auf die Abrechnungsspitze
Einforderung von Nachschüssen und die Anpassung der beschlossenen Vorschüsse
GE 20/2024, S. 994 - Nach Ablauf des Kalenderjahres beschließen die Wohnungseigentümer über die Einforderung von Nachschüssen oder die Anpassung der beschlossenen Vorschüsse. Fehler der einem solchen Beschluss nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG zugrunde liegenden Jahresabrechnung können nur dann zu einer gerichtlichen Ungültigerklärung führen, wenn der Fehler sich auf die Abrechnungsspitze und damit auf die Zahlungspflicht des Wohnungseigentümers auswirkt, so der Bundesgerichtshof.
>> ansehen

Zusammenfassung verschiedener Betriebskostenarten
Abrechnung formell unwirksam
GE 20/2024, S. 993 - Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss dem Mieter eine Plausibilitätskontrolle der Betriebskostenabrechnung möglich sein, ehe er Einsicht in die Unterlagen verlangt (GE 2010, 1613). Die Zusammenfassung von verschiedenen Kostenarten in der Betriebskostenabrechnung ist deshalb nur ausnahmsweise zulässig (hier verneint für Gartenpflege/Hausmeister), sodass im Regelfall die Abrechnung formell unwirksam ist.
>> ansehen