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Keine Kündigungssperre wegen Marktanspannung
Widerspruch gegen Eigenbedarf
GE 3/2023, S. 122 - Für die Annahme einer nicht zu rechtfertigenden Härte nach § 574 BGB sind die Interessen von Mieter und Vermieter gegeneinander abzuwägen; dabei sind alle Umstände des Einzelfalls zu prüfen (BGH GE 2021, 493). Das AG Schöneberg hielt nachgewiesene intensive Bemühungen um Ersatzwohnraum nicht für ausreichend.
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Hinreichend verfestigter Eigenbedarf nötig
Kündigung zur Gründung einer Wohngemeinschaft
GE 3/2023, S. 121 - Für eine Kündigung wegen Eigenbedarfs muss ein konkretes Erlangungsinteresse bestehen; eine Kündigung auf Vorrat ist unwirksam. Mit der Abgrenzung hatte sich das Amtsgericht Hamburg zu befassen.
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Vorlage des vorigen Mietvertrags durch Vermieter ausreichend
Höhere Vormiete bei Mietpreisbremse
GE 3/2023, S. 118 - Der Vermieter darf bei Neuvermietung immer die Vormiete verlangen, auch wenn sie die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 10 % überschreitet. Zum Nachweis reicht grundsätzlich die Vorlage des Mietvertrags mit dem Vormieter. Ein Beweis, dass diese auch gezahlt wurde, muss nicht angetreten werden.
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Vorlage beim JobCenter: Vermieter musste falsche Abrechnung korrigieren
Nicht berücksichtigte Vorauszahlung
GE 3/2023, S. 116 - Eine unrichtige Betriebskostenabrechnung mit offensichtlichen Fehlern kann der Mieter selbst korrigieren, sodass der Vermieter dazu nicht verpflichtet ist. Wenn der Mieter Sozialleistungen bezieht und dafür eine Betriebskostenabrechnung vorlegen muss, kann das anders sein.
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Müllabfuhr muss nicht rückwärts zum Grundstück fahren
Vorrang für Unfallverhütung
GE 2/2023, S. 73 - Hauseigentümer müssen ihre Abfallbehältnisse für die Müllabfuhr dann an anderer geeigneter Stelle als an ihrem Grundstück selbst bereitstellen, wenn ihr Grundstück aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht vom Sammelunternehmen angefahren werden kann. Das ist insbesondere der Fall, wenn das Unternehmen das Grundstück nur rückwärts anfahren kann, was nach den Unfallverhütungsvorschriften der Unfallversicherungsträger vermieden werden muss. Das hat das VG Neustadt/Weinstraße durch Urteil vom 15. Dezember 2022 entschieden.
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Vor Kündigung Widerruf und Unterlassungsklage
Umfassende Untermieterlaubnis
GE 2/2023, S. 69 - Die Fortsetzung der auf eine umfassende mietvertragliche Gestattung gestützten und langjährig erfolgten Untervermietung der gesamten Wohnung erfordert zunächst den Widerruf der Erlaubnis. Setzt der Mieter die Untervermietung trotzdem fort, muss der Vermieter auf Unterlassung klagen. Erst wenn diese Klage erfolgreich war und der Mieter die Untervermietung dennoch fortsetzt, kann der Vermieter fristlos kündigen.
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Kein Teilgewerbezuschlag für Mietpreisbremse
Freiberufler im Arbeitszimmer
GE 2/2023, S. 69 - Aufgrund der Mietpreisbremse darf bei Neuvermietung die ortsübliche Miete i.d.R. nur um 10 % überschritten werden. Ein Zuschlag für teilgewerbliche Nutzung ist für die Nutzung eines Arbeitszimmers ohne Außenwirkung nicht zulässig.
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Keine Mietpreisbremse, aber Auskunftsanspruch
Umfassende Modernisierung mit Grundrissveränderung
GE 1/2023, S. 21 - Die Vorschriften der Mietpreisbremse sind nach einer umfassenden Modernisierung nicht anzuwenden; in jedem Fall hat aber der Vermieter darüber Auskunft zu erteilen.
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Zwei Jahre lang Staub und Lärm von Nachbarbaustellen
Kein Minderungsrecht des Mieters
GE 1/2023, S. 20 - Nach Auffassung des BGH berechtigt nicht jede Beeinträchtigung durch eine Baustelle in der Nachbarschaft den Mieter zur Minderung; vielmehr ist eine umfassende Abwägung aller Umstände erforderlich, die auch die Interessen des Vermieters berücksichtigt. Dem folgt das AG Charlottenburg.
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