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Umfang der Anfechtbarkeit
Selbständiges Beweisverfahren
27.03.2023 GE 4/2023, S. 174 - Wenn die beschlossene Fortführung eines selbständigen Beweisverfahrens unanfechtbar ist, gilt dies auch für Anordnungen durch das Beschwerdegericht.
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Abweichung von bisheriger „Ausführungsart“ nur mit Zustimmung des Vermieters führt zur Unwirksamkeit
Unwirksame Schönheitsreparaturklausel in Gewerberaummietvertrag
24.03.2023 GE 4/2023, S. 173 - Eine Formularklausel zur Überbürdung von Schönheitsreparaturen, wonach der Mieter nur mit Zustimmung des Vermieters von der bisherigen „Ausführungsart“ abweichen darf, verstößt nach Ansicht des OLG Brandenburg auch in Gewerberaummietverträgen gegen das Transparenzgebot, weil der Begriff der „Ausführungsart“ mehrdeutig ist.
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Mietanpassung wegen Corona im Friseurladen
Gestörte Geschäftsgrundlage
22.03.2023 GE 4/2023, S. 172 - Die durch die COVID-19-Pandemie bedingten Betriebsbeschränkungen eines Friseur- und Kosmetikbetriebsgeschäfts führen nicht zu einem Mangel der Mietsache, doch kommt im Fall von behördlichen Betriebsbeschränkungen grundsätzlich ein Anspruch des Mieters auf Anpassung der Miete wegen Störung der Geschäftsgrundlage in Betracht, wenn die Folgen den Mieter so erheblich belasten, dass ein Festhalten an der vereinbarten Miete für ihn zu einem nicht mehr tragbaren Ergebnis führt. Zur Beurteilung ist eine Gesamtbetrachtung der wirtschaftlichen Situation des Mieters erforderlich.
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Keine Kündigungssperre wegen Marktanspannung
Widerspruch gegen Eigenbedarf
20.03.2023 GE 3/2023, S. 122 - Für die Annahme einer nicht zu rechtfertigenden Härte nach § 574 BGB sind die Interessen von Mieter und Vermieter gegeneinander abzuwägen; dabei sind alle Umstände des Einzelfalls zu prüfen (BGH GE 2021, 493). Das AG Schöneberg hielt nachgewiesene intensive Bemühungen um Ersatzwohnraum nicht für ausreichend.
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Hinreichend verfestigter Eigenbedarf nötig
Kündigung zur Gründung einer Wohngemeinschaft
16.03.2023 GE 3/2023, S. 121 - Für eine Kündigung wegen Eigenbedarfs muss ein konkretes Erlangungsinteresse bestehen; eine Kündigung auf Vorrat ist unwirksam. Mit der Abgrenzung hatte sich das Amtsgericht Hamburg zu befassen.
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Vorlage des vorigen Mietvertrags durch Vermieter ausreichend
Höhere Vormiete bei Mietpreisbremse
09.03.2023 GE 3/2023, S. 118 - Der Vermieter darf bei Neuvermietung immer die Vormiete verlangen, auch wenn sie die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 10 % überschreitet. Zum Nachweis reicht grundsätzlich die Vorlage des Mietvertrags mit dem Vormieter. Ein Beweis, dass diese auch gezahlt wurde, muss nicht angetreten werden.
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Vorlage beim JobCenter: Vermieter musste falsche Abrechnung korrigieren
Nicht berücksichtigte Vorauszahlung
07.03.2023 GE 3/2023, S. 116 - Eine unrichtige Betriebskostenabrechnung mit offensichtlichen Fehlern kann der Mieter selbst korrigieren, sodass der Vermieter dazu nicht verpflichtet ist. Wenn der Mieter Sozialleistungen bezieht und dafür eine Betriebskostenabrechnung vorlegen muss, kann das anders sein.
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Müllabfuhr muss nicht rückwärts zum Grundstück fahren
Vorrang für Unfallverhütung
03.03.2023 GE 2/2023, S. 73 - Hauseigentümer müssen ihre Abfallbehältnisse für die Müllabfuhr dann an anderer geeigneter Stelle als an ihrem Grundstück selbst bereitstellen, wenn ihr Grundstück aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht vom Sammelunternehmen angefahren werden kann. Das ist insbesondere der Fall, wenn das Unternehmen das Grundstück nur rückwärts anfahren kann, was nach den Unfallverhütungsvorschriften der Unfallversicherungsträger vermieden werden muss. Das hat das VG Neustadt/Weinstraße durch Urteil vom 15. Dezember 2022 entschieden.
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Vor Kündigung Widerruf und Unterlassungsklage
Umfassende Untermieterlaubnis
01.03.2023 GE 2/2023, S. 69 - Die Fortsetzung der auf eine umfassende mietvertragliche Gestattung gestützten und langjährig erfolgten Untervermietung der gesamten Wohnung erfordert zunächst den Widerruf der Erlaubnis. Setzt der Mieter die Untervermietung trotzdem fort, muss der Vermieter auf Unterlassung klagen. Erst wenn diese Klage erfolgreich war und der Mieter die Untervermietung dennoch fortsetzt, kann der Vermieter fristlos kündigen.
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