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Hier finden Sie archivierte Beiträge aus unseren Zeitschriften (DAS GRUNDEIGENTUM und DAS HAUSEIGENTUM), aus den Bereichen Recht & Gesetz, Steuern sowie zu häufig gestellten Fragen.

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Alle archivierten Beiträge

Ein Jahr nach der Scheidung ist Schluss
Grenze des Anspruchs auf nachehezeitliche Überlassung der Ehewohnung
GE 6/2021, S. 349 - Ein Ehegatte kann verlangen, dass ihm der andere Ehegatte anlässlich der Scheidung die Ehewohnung überlässt, wenn er auf deren Nutzung unter Berücksichtigung des Wohls der im Haushalt lebenden Kinder und der Lebensverhältnisse der Ehegatten in stärkerem Maße angewiesen ist als der andere Ehegatte (§ 1568a BGB). Wie lange nach Rechtskraft der Scheidung kann dieses Recht ausgeübt werden, zumal dann, wenn die Ehewohnung im Alleineigentum des anderen Ehegatten steht? Der BGH meint: Nach einem Jahr ist im Regelfall Schluss.
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Heizölpreise
in Berlin
GE 8/21 - 13./14. Kalenderwoche
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Der Mieter kommt in Urlaubsmonaten nicht in Annahmeverzug bei angebotener Mangelbeseitigung
Wie sind Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen anzukündigen?
GE 6/2021, S. 347 - Der Mieter kommt mit der vom Vermieter angebotenen Mangelbeseitigung nicht in Annahmeverzug, wenn die beabsichtigte Mangelbeseitigung in den Zeitraum einer urlaubsbedingten Abwesenheit des Mieters fällt, womit der Vermieter in den Urlaubsmonaten Juli und August rechnen muss, so das Landgericht Berlin (ZK 65), das sich auch mit der Frage befasste, wie und wie umfangreich Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen anzukündigen sind.
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Karlsruhe: „Der Berliner Mietendeckel ist nichtig!“
Normenkontrollklage des Bundestages und zwei Richtervorlagen waren erfolgreich
GE 8/21 - Der 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit am 15. April veröffentlichtem Beschluss vom 25. März 2021 in drei zusammengefassten Verfahren – 2 BvF 1/20, 2 BvL 4/20 und 2 BvL 5/20 – das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln) – allgemein als „Mietendeckel“ bezeichnet – für mit dem Grundgesetz unvereinbar und deshalb nichtig erklärt. Zum einen hatten 284 Abgeordnete des Deutschen Bundestages der Fraktionen von CDU/CSU und FDP ein Normenkontrollverfahren angestrengt, zum anderen lagen dem Bundesverfassungsgericht zwei Richtervorlagen aus Berlin vor, die den Mietendeckel für verfassungswidrig hielten. Die ZK 67 des Landgerichts Berlin (Beschluss vom12. März 2020 - 67 S 274/19 -[GE 2020, 468]) und das AG Mitte (Aussetzungsbeschluss vom 18. Mai 2020 -113 C 5055/19 - [GE 2020, 743]) hatten das Gesetz für verfassungswidrig gehalten und dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt.
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Heizölpreise
in Berlin
GE 7/21 - 11./12. Kalenderwoche
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Wahrnehmung eines Termins durch den Verwalter
WEG-Prozess
GE 5/2021, S. 286 - Nimmt der Verwalter für die WEG einen Gerichtstermin wahr, ist im Rahmen der Kostenfestsetzung die Entschädigung unabhängig von Regelungen im Verwaltervertrag auf den Höchstbetrag des § 22 Justizvergütungs-und -entschädigungsgesetz (JVEG) begrenzt. § 22 JVEG enthält insoweit eine abschließende Entschädigungsregelung.
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Anspruch des Mieters auf Halbierung der Miete?
Schuhgeschäft im Lockdown
GE 5/2021, S. 280 - Wenn wegen der Corona-Pandemie Geschäftsschließungen wie im Frühjahr 2020 angeordnet werden, ist es umstritten, ob dies allein in den Risikobereich des Mieters fällt (so etwa LG Heidelberg und LG Frankfurt/Main) oder der Vermieter eine Mietreduzierung in Kauf nehmen muss (so LG München). Das Landgericht Mönchengladbach bejaht einen Anspruch auf Vertragsanpassung und Minderung der geschuldeten Miete um 50 %.
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Kein Widerruf möglich
Geschäftsführer bürgt für GmbH
GE 5/2021, S. 278 - Nach § 312g BGB kann ein Verbraucher einen außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag widerrufen. Nach bisheriger Rechtsprechung des BGH traf das auch auf die Bürgschaft zu, zumal auch der EuGH dahin tendierte. Davon rückt jetzt der Bundesgerichtshof ab.
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Videokamera verletzt Persönlichkeitsrecht der Nachbarn
„Überwachungsdruck“ beeinträchtigt
GE 5/2021, S. 276 - Eine an einer Hauswand installierte Videokamera kann das Persönlichkeitsrecht der Nachbarn verletzen. Dabei genügt bereits die Möglichkeit, dass die Kamera auch Bereiche des Nachbargrundstücks erfasst. Denn allein dadurch, dass das Gerät vorhanden ist, kann ein „Überwachungsdruck“ und damit eine Beeinträchtigung der Nachbarn entstehen. In einem solchen Fall muss die Kamera wieder entfernt werden.
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Alleiniges Recht zur Versammlungsteilnahme
Werdender Wohnungseigentümer
GE 4/2021, S. 218 - Dem werdenden Wohnungseigentümer steht allein das Stimmrecht und auch das Recht zur Anfechtung von Beschlüssen zu.
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