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Hier finden Sie archivierte Beiträge aus unseren Zeitschriften (DAS GRUNDEIGENTUM und DAS HAUSEIGENTUM), aus den Bereichen Recht & Gesetz, Steuern sowie zu häufig gestellten Fragen.
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Alle archivierten Beiträge
Preisindizes
Lebenshaltung, Baupreise, Baugenehmigungen etc.
GE 6/22 - 9./10. Kalenderwoche
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Heizölpreise
in Berlin
GE 6/22 - 9./10. Kalenderwoche
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Nachbarwand und Grenzwand und der kleine Unterschied
Mitbenutzung von Grenzeinrichtungen
GE 4/2022, S. 186 - Eine Nachbarwand kann von jedem der beiden Nachbarn in Richtung auf sein eigenes Grundstück benutzt werden; deshalb darf ein freiliegender Teil in Richtung auf das eigene Grundstück beispielsweise gestrichen, bepflanzt oder zur Verlegung von Leitungen genutzt werden, soweit die Mitbenutzung durch den anderen Nachbarn nicht beeinträchtigt wird. Werden Reihen- oder Doppelhäuser aber durch einen zweischaligen Wandaufbau, also durch zwei separate Wände geschieden, handelt es sich nicht um eine Nachbarwand, sondern um zwei Grenzwände. Dies gilt auch, wenn die Grundstücksgrenze eine oder beide Wände schneidet und insoweit ein Überbau vorliegt.
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Mieter hat Anspruch auf Einsicht in Originalbelege
Überprüfung der Betriebskostenabrechnung
GE 3/2022, S. 184 - Für die Belegeinsicht zu einer Betriebskostenabrechnung muss sich der Mieter in die Geschäftsräume des Vermieters begeben; nur bei Unzumutbarkeit kann er Übersendung von Fotokopien verlangen. Andererseits darf der Vermieter nicht unter Hinweis auf übersandte Kopien Einsicht in die Originalbelege verweigern, so jetzt ausdrücklich der BGH.
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Keine Verjährung vor Verjährung des Rückzahlungsanspruchs
Auskunftsanspruch zur Mietpreisbremse
GE 4/2022, S. 181 - Nach überwiegender Auffassung verjährt ein Auskunftsanspruch nach § 556g Abs. 3 BGB (Mietpreisbremse) in drei Jahren ab Beginn des Mietverhältnisses – genauer: am Jahresende des Vertragsschlusses. Das Landgericht Berlin (ZK 65) ist allerdings anderer Auffassung.
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Eigenbedarf: Wer zu früh klagt, trägt die Kosten
Keine Erklärungspflicht des Mieters
GE 4/2022, S. 180 - Nach gefestigter Auffassung muss ein Mieter nach einer fristgerechten Kündigung eine Anfrage des Vermieters zur Erfüllungsbereitschaft nicht beantworten (LG Berlin, GE 2018, 456). Klagt der Vermieter nach Ablauf einer von ihm gesetzten Erklärungsfrist auf Räumung und erkennt der Mieter sofort an, trägt der Vermieter die Kosten.
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Heizölpreise
in Berlin
GE 5/22 - 7./8. Kalenderwoche
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Versicherung hilft nicht gegen COVID-Pandemie
Betriebsschließung
GE 3/2022, S. 130 - Der für das Versicherungsvertragsrecht zuständige IV. Zivilsenat des BGH hat entschieden, dass einem Versicherungsnehmer auf der Grundlage der üblicherweise vereinbarten Versicherungsbedingungen keine Ansprüche aus einer Betriebsschließungsversicherung wegen einer im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie erfolgten Schließung der von ihm betriebenen Gaststätte zustehen.
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Hinreichende Berufungsbegründung unter Bezug auf COVID
Räumung wegen Zahlungsverzugs
GE 3/2022, S. 129 - Eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs war 2020 für einige Monate ausgeschlossen, wenn die Nichtleistung auf den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie beruhte, was glaubhaft zu machen war. Die Anforderungen daran dürfen nicht überspannt werden.
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Kein Härteeinwand bei mehr als dem hälftigen Durchschnittseinkommen
Energetische Modernisierung
GE 3/2022, S. 127 - Ein alleinstehender Mieter kann sich gegenüber einer auf die energetische
Modernisierung gestützten Mieterhöhung nicht mit Erfolg auf wirtschaftliche Härte
berufen, wenn ihm zur Bestreitung seines sonstigen allgemeinen Lebensbedarfs
nach Abzug der Miete noch 1.339,34 € monatlich und damit weit mehr als die
Hälfte des bundesweit durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens zur
Verfügung stehen.
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