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Hier finden Sie archivierte Beiträge aus unseren Zeitschriften (DAS GRUNDEIGENTUM und DAS HAUSEIGENTUM), aus den Bereichen Recht & Gesetz, Steuern sowie zu häufig gestellten Fragen.
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Alle archivierten Beiträge
Tatort Mietsache: Für die Kündigung muss der Mieter der Täter sein
Mietersohn handelte mit Rauschgift
GE 14/2022, S. 718 - In der Mietsache begangene Straftaten rechtfertigen eine vermieterseitige Kündigung grundsätzlich nur, wenn der Mieter selbst Täter ist oder ein Erfüllungsgehilfe des Mieters das Delikt in Kenntnis des Mieters begangen hat.
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Abschleppkosten für Falschparker auch für Leerfahrten abwälzbar
Unzulässige Nutzung von Stellplätzen
GE 14/2022, S. 716 - Wer sein Auto auf einem privaten Stellplatz unbefugt parkt, begeht eine Besitzstörung. Der Berechtigte darf sofort ein Abschleppunternehmen beauftragen; ortsübliche Kosten – ausgenommen Inkasso- und Vorbereitungskosten oder eine Verwaltungspauschale – hat der Störer zu tragen.
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Zeitmietvertrag nur in engen Grenzen möglich
Kündigung nach unklarer Begrenzung
GE 13/2022, S. 673 - Soll ein Zeitmietvertrag über Wohnraum abgeschlossen werden, muss im Vertrag eine Begründung hierfür angegeben sein. Ist die Begründung zu allgemein, gilt das Mietverhältnis als unbefristet abgeschlossen. Der Mieter muss dann damit rechnen, dass die gesetzlichen Kündigungsfristen greifen, auch wenn das für ihn nachteilig ist.
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Preisindizes
Lebenshaltung, Baupreise, Baugenehmigungen etc.
GE 16/22 - 30./31. Kalenderwoche
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Heizölpreise
in Berlin
GE 16/22 - 30./31. Kalenderwoche
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Jedenfalls für den Bereitstellungspreis (Grundpreis) wirksam
Preisänderungsklausel von Vattenfall
GE 13/2022, S. 669 - Das Kammergericht hatte im Jahr 2019 entschieden, dass die Preisänderungsklausel von Vattenfall in Fernwärmeverträgen unwirksam ist. In einer neueren Entscheidung meint es, jedenfalls treffe das für den Arbeitspreis zu. Dem ist der Bundesgerichtshof entgegengetreten.
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Vermieter muss Mobiliar und Müll entfernen
Besitzwechsel nach Berliner Räumung
GE 13/2022, S. 668 - Ein Räumungsurteil wird grundsätzlich so vollstreckt, dass der Vermieter vom Gerichtsvollzieher (GV) in den Besitz eingewiesen wird und der GV die Wohnung leerräumt. Bei der Berliner Räumung ist der Vermieter für das Wegschaffen der Sachen zuständig und kann dies auch nicht nachträglich vom Gerichtsvollzieher verlangen.
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Mietspiegel 2021 als „sonstiges Begründungsmittel“
Landgericht Berlin [ZK 67]
GE 13/2022, S. 665 - Das Landgericht Berlin [ZK 67] hat, wie bereits kurz berichtet (GE 2022 [12] 603), entschieden, dass Mieterhöhungen auch mit dem Mietspiegel 2021 formal ausreichend begründet werden können, auch wenn es sich bei diesem Mietspiegel weder um einen einfachen noch um einen qualifizierten handelt. Die im Gesetz genannten Begründungsmittel (Mietspiegel, Sachverständigengutachten, Vergleichswohnungen) seien nicht abschließend. Das Landgericht teilt damit die Rechtsauffassung, die in dieser Zeitschrift bereits bei der Besprechung der gegenteiligen Entscheidung des Amtsgerichts Spandau (GE 2022 [5] 227, 255) vertreten wurde (Blümmel, GE 2022 [5] 209), Beck, GE 2022 [6] 293 ff.). Ob der als formales Begründungsmittel taugliche Mietspiegel 2021 auch für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete geeignet ist, ließ das Landgericht dahinstehen; eine richterliche Schätzung sei auf Grundlage des Vorgängermietspiegels 2019 möglich.
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Heizölpreise
in Berlin
GE 15/22 - 28./29. Kalenderwoche
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Als einfacher Mietspiegel wirksam fortgeschrieben
Berliner Mietspiegel 2021 anwendbar
GE 13/2022, S. 666 - Ob der Berliner Mietspiegel 2021 zwar nicht als qualifizierter, aber als einfacher Mietspiegel oder sonstiges Begründungsmittel herangezogen werden kann, ist umstritten (verneinend etwa AG Spandau GE 2022, 555; anders LG Berlin, Urteil vom 9. Juni 2022 - 67 S 50/22). Die ZK 65 hält ihn als einfachen Mietspiegel für anwendbar.
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