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Hier finden Sie archivierte Beiträge aus unseren Zeitschriften (DAS GRUNDEIGENTUM und DAS HAUSEIGENTUM), aus den Bereichen Recht & Gesetz, Steuern sowie zu häufig gestellten Fragen.
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Alle archivierten Beiträge
Müllabfuhr muss nicht rückwärts zum Grundstück fahren
Vorrang für Unfallverhütung
GE 2/2023, S. 73 - Hauseigentümer müssen ihre Abfallbehältnisse für die Müllabfuhr dann an anderer geeigneter Stelle als an ihrem Grundstück selbst bereitstellen, wenn ihr Grundstück aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht vom Sammelunternehmen angefahren werden kann. Das ist insbesondere der Fall, wenn das Unternehmen das Grundstück nur rückwärts anfahren kann, was nach den Unfallverhütungsvorschriften der Unfallversicherungsträger vermieden werden muss. Das hat das VG Neustadt/Weinstraße durch Urteil vom 15. Dezember 2022 entschieden.
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Vor Kündigung Widerruf und Unterlassungsklage
Umfassende Untermieterlaubnis
GE 2/2023, S. 69 - Die Fortsetzung der auf eine umfassende mietvertragliche Gestattung gestützten und langjährig erfolgten Untervermietung der gesamten Wohnung erfordert zunächst den Widerruf der Erlaubnis. Setzt der Mieter die Untervermietung trotzdem fort, muss der Vermieter auf Unterlassung klagen. Erst wenn diese Klage erfolgreich war und der Mieter die Untervermietung dennoch fortsetzt, kann der Vermieter fristlos kündigen.
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Kein Teilgewerbezuschlag für Mietpreisbremse
Freiberufler im Arbeitszimmer
GE 2/2023, S. 69 - Aufgrund der Mietpreisbremse darf bei Neuvermietung die ortsübliche Miete i.d.R. nur um 10 % überschritten werden. Ein Zuschlag für teilgewerbliche Nutzung ist für die Nutzung eines Arbeitszimmers ohne Außenwirkung nicht zulässig.
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Keine Mietpreisbremse, aber Auskunftsanspruch
Umfassende Modernisierung mit Grundrissveränderung
GE 1/2023, S. 21 - Die Vorschriften der Mietpreisbremse sind nach einer umfassenden Modernisierung nicht anzuwenden; in jedem Fall hat aber der Vermieter darüber Auskunft zu erteilen.
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Heizölpreise
in Berlin
GE 4/23 - 5./6. Kalenderwoche
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Zwei Jahre lang Staub und Lärm von Nachbarbaustellen
Kein Minderungsrecht des Mieters
GE 1/2023, S. 20 - Nach Auffassung des BGH berechtigt nicht jede Beeinträchtigung durch eine Baustelle in der Nachbarschaft den Mieter zur Minderung; vielmehr ist eine umfassende Abwägung aller Umstände erforderlich, die auch die Interessen des Vermieters berücksichtigt. Dem folgt das AG Charlottenburg.
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Verkehrssicherungspflichten bei der Verwaltung von Mietwohnhäusern und Wohnungseigentumsanlagen
Fragestellungen für die Verwalterpraxis
GE 1/2023, S. 25 - Die Einhaltung und die Gewährleistung von Verkehrssicherungspflichten sind ein grundlegendes Thema, mit dem sich die Verwalter von vermieteten Wohn- und Gewerbeimmobilien und von WEG-Anlagen zu befassen haben. Die Verletzung von Verkehrssicherungs- und Schutzpflichten1) kann, ebenso wie die Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten, vertragliche und deliktische Haftungsansprüche begründen.
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Auch ein Umzug in die Nachbarwohnung kann unzumutbar sein
Depression mit Suizidgefahr
GE 1/2023, S. 19 - Wenn dem Mieter nach einer Räumung erhebliche gesundheitliche Beeinträchtigungen drohen oder Suizidgefahr besteht, kann das Mietverhältnis vom Gericht verlängert werden (vgl. Bundesverfassungsgericht GE 2022, 626). Eine mangelnde Therapiebereitschaft schließt das nicht aus. Der BGH legt in einem umfassend begründeten Urteil dar, wann unzumutbare Härten vorliegen.
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Heizölpreise
in Berlin
GE 3/23 - 3./4. Kalenderwoche
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Grundstückskauf mit Rechtsmängeln: Auch bei Geringfügigkeit volles Zurückbehaltungsrecht
Einrede des nicht erfüllten Vertrages
GE 24/2022, S. 1292 - Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages führt zu einem Zurückbehaltungsrecht. Bei einem Dauerschuldverhältnis wie der Miete kann es nicht in unbegrenzter Höhe auf unbegrenzte Zeit ausgeübt werden. Anders ist es im Kaufrecht; hier darf auch bei geringfügigen Mängeln der Käufer den vollen Kaufpreis zunächst zurückhalten.
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