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Hier finden Sie archivierte Beiträge aus unseren Zeitschriften (DAS GRUNDEIGENTUM und DAS HAUSEIGENTUM), aus den Bereichen Recht & Gesetz, Steuern sowie zu häufig gestellten Fragen.
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Alle archivierten Beiträge
Keine Aufrechnung gegen Zahlungsansprüche des Mieters
Beschädigung der Mietsache
GE 1/2024, S. 19 - Nach § 548 BGB verjähren Schadensersatzansprüche des Vermieters in sechs Monaten; danach kann mit ihnen noch gegen einen Zahlungsanspruch des Mieters aufgerechnet werden, wenn der Vermieter vorher Zahlung in Geld gefordert hatte.
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Preisindizes
Lebenshaltung, Baupreise, Baugenehmigungen etc.
GE 2/24 - 1./2. Kalenderwoche
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Heizölpreise
in Berlin
GE 2/24 - 1./2. Kalenderwoche
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Anspruch auf Erlaubnis zur Untervermietung
Beruflich genutzte Nebenwohnung
GE 24/2023, S. 1226 - Der Wohnraummieter kann bei einem berechtigten Interesse die Gestattung der Untervermietung verlangen; dafür reicht auch ein wirtschaftliches Interesse wie etwa bei einer beruflich genutzten Nebenwohnung.
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Gebührenstreitwert nach dem Überschreitungsbetrag für dreieinhalb Jahre
Auskunftsklage zur Mietpreisbremse
GE 24/2023, S. 1228 - Die 64. Kammer des Landgerichts Berlin meint, das Verlangen auf Feststellung der höchstzulässigen Miete sei eine „negative Mieterhöhung“, und analog § 41 Abs. 5 GKG sei der Gebührenwert nach dem streitigen Jahresbetrag festzusetzen. Diese Auffassung wird in ständiger Rechtsprechung vom 12. Senat des Kammergerichts geteilt; in ebenso ständiger Rechtsprechung legt der 8. Senat den Überschreitungsbetrag für dreieinhalb Jahre zugrunde.
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Inventur
Verlag für Verkauf geschlossen
Am Freitag, 19. Januar 2024, bleibt der Verlag für Käufe geschlossen.
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Kein Anspruch auf Mieterwechsel ohne Einverständnis
Studentische Wohngemeinschaft als Mieter
GE 23/2023, S. 1173 - Bei einer Wohngemeinschaft ist für einen Mieterwechsel die Zustimmung des Vermieters erforderlich, die nach der Rechtsprechung des BGH nicht konkludent schon vorab erteilt wird. Das Landgericht Berlin schließt sich dem an und entscheidet: Eine ergänzende Vertragsauslegung für eine Zustimmung des Vermieters zu zukünftigem Mieterwechsel scheidet aus, wenn bei Vertragsschluss die Mieter zwar mitteilten, sie wollten für ihr Studium oder den Zivildienst nach Berlin ziehen, um ein studentisches WG-Leben zu führen, der Vermieter jedoch sein Einverständnis mit einem künftigen Wechsel in der Mieterstruktur nicht erklärt hatte.
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Heizölpreise
in Berlin
GE 1/24 - 51./52. Kalenderwoche
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Basiszinssatz
gemäß § 247 Absatz 1 BGB
GE 1/24 - ab 1.1.2024
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Vermieter muss dort auch wohnen
Kündigung „light“ im Zweifamilienhaus
GE 23/2023, S. 1173 - Nach § 573a BGB kann der im Zweifamilienhaus wohnende Vermieter leichter kündigen, wenn er einen Mieter in sein Lebensumfeld aufnimmt. Eine Nutzung nur als Ferienwohnung reicht nicht.
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