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Archiv / Suche


Hier finden Sie archivierte Beiträge aus unseren Zeitschriften (DAS GRUNDEIGENTUM und DAS HAUSEIGENTUM), aus den Bereichen Recht & Gesetz, Steuern sowie zu häufig gestellten Fragen.

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Alle archivierten Beiträge

Preisindizes
Lebenshaltung, Baupreise, Baugenehmigungen etc.
GE 20/17 - 39./40. Kalenderwoche
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Heizölpreise
in Berlin
GE 20/17 - 39./40. Kalenderwoche
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Hemmung der Verjährung
Unzulässige bauliche Veränderung
GE 18/2017, S. 1057 - Werden bauliche Veränderungen durch einen später für ungültig erklärten Eigentümerbeschluss genehmigt, ist die Verjährungsfrist gehemmt.
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Weniger als 5.000 € Mieteinnahmen pro Jahr
Kleinvermieter stellen 60 % der Wohnungen – verdienen damit aber nur wenig
GE 18/2017, S. 1045 - Den rund 69.000 gewerblichen Anbietern von Wohnraum in der Bundesrepublik stehen insgesamt 3,9 Millionen private Kleinvermieter gegenüber, die wiederum 60 % (15 Millionen) und damit den Löwenanteil aller Mietwohnungen bewirtschaften. Mehr als die Hälfte von ihnen hat weniger als 5.000 € Mieteinnahmen im Jahr.
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Keine Haftung des Anwalts für Falschberatung
Im Auftrag des Mieterschutzbundes tätig
GE 18/2017, S. 1054 - Wer sich durch einen Anwalt bei einer Mieterschutzvereinigung beraten lässt, hat mit diesem keinen Vertrag abgeschlossen, so dass keine Schadensersatzansprüche gegen den Anwalt aus einer etwaigen fehlerhaften Beratung bestehen. Auch aus dem Vertrag des Anwalts mit dem Verein können keine Schutzwirkungen zugunsten der Vereinsmitglieder hergeleitet werden – so jedenfalls das Landgericht Berlin.
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Erlogene Begründung für Instandsetzungsklage
Vermieter darf fristlos kündigen
GE 18/2017, S. 1051 - Im Zivilprozess besteht Wahrheitspflicht (wogegen der Angeklagte im Strafprozess lügen darf). Beeinträchtigt die wahrheitswidrige Sachverhaltsdarstellung eines Mieters die Vermögensinteressen des Vermieters erheblich, darf ihm deshalb fristlos gekündigt werden.
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Kein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB
GbR mit GmbH als Gesellschafter
GE 18/2017, S. 1050 - Bei einem Verbrauchervertrag gelten zahlreiche Sondervorschriften (§§ 312 ff. BGB); die Regelungen über Allgemeine Geschäftsbedingungen finden auch Anwendung auf Vertragsbedingungen, die nur zur einmaligen Verwendung bestimmt sind (§ 310 Abs. 3 BGB), so dass oft entscheidend ist, wer als Verbraucher anzusehen ist. Der Bundesgerichtshof hat das für eine BGB-Gesellschaft, die überwiegend für private Zwecke Rechtsgeschäfte abschließt, grundsätzlich bejaht. Es gibt aber Einschränkungen.
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Weniger Parkplätze, mehr Wohnraum
Moderne Mobilitätskonzepte für den geförderten Wohnungsbau
GE 18/2017, S. 1044 - Zu viele Stellplätze sind nicht nur unnötige Platzfresser und Kostentreiber, teilweise verhindern sie sogar den Bau von dringend benötigtem Wohnraum in Städten mit einem angespannten Wohnungsmarkt. Dennoch schreiben die kommunalen Satzungen oft eine Anzahl von Stellplätzen vor, die aufgrund eines veränderten Mobilitätsverhaltens nicht mehr benötigt werden. Das zeigen die Erfahrungen aus der Stellplatzbewirtschaftung von Sahle Wohnen, einem mittelständischen Familienunternehmen mit einem Bestand von mehr als 21.000 Wohnungen in über 40 Städten, u. a. Bonn, Düsseldorf, Duisburg, Essen, Köln, Münster, aber auch in Berlin, Hamburg und Frankfurt.
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Heizölpreise
in Berlin
GE 19/17 - 37./38. Kalenderwoche
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Auch bei erheblichen Mietrückständen kein Teilurteil auf Räumung zulässig?
Möglicherweise Verfahrensmangel, aber kein Revisionsgrund
GE 17/2017, S. 990 - Bei einer Klage auf Mietzahlung und Räumung wendet der Mieter häufig Gegenrechte (Minderung, Zurückbehaltung) ein, die grundsätzlich vom Gericht zu prüfen sind; auch bei erheblichen Mietrückständen darf nicht vorab durch Teilurteil auf Räumung entschieden werden. Wenn ein Instanzgericht dennoch durch Teilurteil auf Räumung erkennt, liegt darin aber kein Revisionszulassungsgrund.
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