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Hier finden Sie archivierte Beiträge aus unseren Zeitschriften (DAS GRUNDEIGENTUM und DAS HAUSEIGENTUM), aus den Bereichen Recht & Gesetz, Steuern sowie zu häufig gestellten Fragen.

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Alle archivierten Beiträge

Auch ein Umzug in die Nachbarwohnung kann unzumutbar sein
Depression mit Suizidgefahr
GE 1/2023, S. 19 - Wenn dem Mieter nach einer Räumung erhebliche gesundheitliche Beeinträchtigungen drohen oder Suizidgefahr besteht, kann das Mietverhältnis vom Gericht verlängert werden (vgl. Bundesverfassungsgericht GE 2022, 626). Eine mangelnde Therapiebereitschaft schließt das nicht aus. Der BGH legt in einem umfassend begründeten Urteil dar, wann unzumutbare Härten vorliegen.
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Heizölpreise
in Berlin
GE 3/23 - 3./4. Kalenderwoche
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Grundstückskauf mit Rechtsmängeln: Auch bei Geringfügigkeit volles Zurückbehaltungsrecht
Einrede des nicht erfüllten Vertrages
GE 24/2022, S. 1292 - Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages führt zu einem Zurückbehaltungsrecht. Bei einem Dauerschuldverhältnis wie der Miete kann es nicht in unbegrenzter Höhe auf unbegrenzte Zeit ausgeübt werden. Anders ist es im Kaufrecht; hier darf auch bei geringfügigen Mängeln der Käufer den vollen Kaufpreis zunächst zurückhalten.
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Gewalttätigem Mieter die Räumungsfrist verkürzt
Bedrohung des Wohnungsnachbarn
GE 24/2022, S. 1291 - Nach einem Räumungsurteil kann das Gericht auf Antrag oder von Amts wegen eine Räumungsfrist bewilligen, die später verlängert werden kann – was der Regelfall in angespannten Wohnungsmärkten ist. Aber selbst dort kann eine gewährte Räumungsfrist auch verkürzt werden, wenn der Mieter sich etwas zuschulden kommen lässt.
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Auszug fraglich: Klage auf zukünftige Räumung zulässig
Kündigungswiderspruch wegen Härte
GE 24/2022, S. 1288 - § 259 ZPO ermöglicht eine Klage auf künftige Leistung, wenn die Besorgnis gerechtfertigt ist, der Schuldner werde sich einer rechtzeitigen Leistung entziehen. Das gilt auch für eine Klage auf zukünftige Räumung, wobei streitig war, ob eine Berufung des Mieters auf die Sozialklausel des § 574 BGB ausreicht. Der Bundesgerichtshof sagt: Ja.
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Schonfristzahlung heilt ordentliche Kündigung auch weiterhin nicht
BGH bestätigt sich selbst
GE 24/2022, S. 1288 - Nach § 569 BGB wird nur eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs durch spätere Schonfristzahlung geheilt. Der Bundesgerichtshof hat dies erneut bestätigt.
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Mieter darf sich trotzdem auf wohnwertmindernde Merkmale berufen
Modernisierung abgelehnt
GE 23/2022, S. 1242 - Für die Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete im Rahmen einer Mieterhöhung ist grundsätzlich auf die tatsächliche Ausstattung der Wohnung abzustellen (LG Berlin GE 2020, 1250). Es ist dem Mieter dabei nicht verwehrt, sich auf ein wohnwertminderndes Merkmal zu berufen, auch wenn der Vermieter dies vorher im Zuge einer Modernisierung beseitigen wollte, die vom Mieter jedoch abgelehnt wurde (hier: WC ohne Lüftungsmöglichkeit).
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Preisindizes
Lebenshaltung, Baupreise, Baugenehmigungen etc.
GE 2/23 - 1./2. Kalenderwoche
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Heizölpreise
in Berlin
GE 2/23 - 1./2. Kalenderwoche
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Spätere Erhöhung bleibt wirksam
Mietpreisbremse und Indexmiete
GE 23/2022, S. 1239 - Nach § 557b BGB ist die Mietpreisbremse nur auf die Ausgangsmiete einer Indexmietvereinbarung anzuwenden. Spätere Erhöhungen sind jedoch wirksam.
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