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Hier finden Sie archivierte Beiträge aus unseren Zeitschriften (DAS GRUNDEIGENTUM und DAS HAUSEIGENTUM), aus den Bereichen Recht & Gesetz, Steuern sowie zu häufig gestellten Fragen.

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Alle archivierten Beiträge

Ordentliche Kündigung: Ohne Abmahnung bleibt der Mieter in der Wohnung
Fahrlässiger Zahlungsverzug in einem langjährigen Mietverhältnis
GE 08/2017, S. 452 - Der lediglich fahrlässige Zahlungsverzug des Mieters mit laufenden Mietzahlungen rechtfertigt die ordentliche Kündigung bei einem zuvor langjährig unbeanstandet geführten Mietverhältnis zumindest dann nicht, wenn der Vermieter den Ausgleich des Zahlungsrückstandes vor Ausspruch der Kündigung nicht angemahnt hat.
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Vorwärts nimmer, rückwärts immer!
Namen & Nachrichten
GE 08/2017, S. 438 - Ich gebe zu, Berlins Stadtentwicklungs- und Wohnungssenatorin Katrin Lompscher gibt mir zur Zeit ein paar Rätsel auf. Als sie kürzlich zusammen mit der Investitionsbank Berlin (IBB) deren traditionellen Wohnungsmarktbericht vorlegte und von Journalisten gefragt wurde, was die Wohnungspolitik für den immer wieder gern zitierten mit einer Krankenschwester verheirateten Polizisten tue, ließ Lompscher durchblicken, dass sie eine Erhöhung der WBS-relevanten Einkommensgrenzen von 140 % auf 160 % erwäge.
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Recht auf Zustimmung zur Wohnungskündigung
Wenn die Liebe endet …
GE 08/2017, S. 450 - Wenn Mann und Frau den Mietvertrag gemeinsam abgeschlossen haben, kann eine Kündigung auch nur durch beide erfolgen. Hat einer der beiden die Wohnung verlassen, weil die Beziehung beendet ist, kann er vom verbleibenden Teil grundsätzlich Zustimmung zur Kündigung verlangen.
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Der Mieter muss einen Mangel erneut anzeigen
Erfolgloser Reparaturversuch
GE 07/2017, S. 389 - Ein Minderungsrecht des Mieters besteht nicht, wenn er einen Mangel nicht anzeigt. Zeigt er ihn an und führt der Vermieter Mängelbeseitigungsmaßnahmen durch, die nur teilweise erfolgreich sind, muss der Mieter den weiterhin bestehenden Mangel erneut anzeigen. Anderenfalls entfallen sowohl sein Minderungsrecht als auch sein Zurückbehaltungsrecht.
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Zoff im Mieterrat der HOWOGE
Namen & Nachrichten
GE 07/2017, S. 371 - Kennen Sie Roland Burkart (55), Fleischermeister von Beruf? Müssen Sie auch nicht unbedingt, es sei denn, er ist der Fleischermeister Ihres Herzens und Sie schätzen ihn besonders wegen seiner Brat- oder Leberwurst.
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Mieter minderte trotz entgegenstehender Gerichtsentscheidung
Sturheit lohnt nicht
GE 07/2017, S. 388 - Wenn der Mieter jahrelang wegen eines Mangels die Miete mindert (während der Vermieter immer wieder Mängelbeseitigungsversuche unternimmt) und der Mieter selbst die gerichtlich festgestellte Miete nicht zahlt, kommt jedenfalls die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts als weiteres Druckmittel nicht in Betracht. Dass dann nach einer Kündigung der Mietrückstand innerhalb der Schonfrist gezahlt wird, steht jedenfalls einer ordentlichen Kündigung nicht entgegen. 
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Nur die eigenen Kosten sind maßgeblich
WEG-Nichtzulassungsbeschwerde
GE 07/2017, S. 393 - Das für die Rechtsmittelbeschwer maßgebliche wirtschaftliche Interesse des klagenden Eigentümers bemisst sich nach seiner anteiligen Kostenmehrbelastung.
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Mietspiegelersteller F+B baut Führungsspitze um
Namen & Nachrichten
GE 07/2017, S. 371 - Die F+B Forschung und Beratung für Wohnen, Immobilien und Umwelt GmbH aus Hamburg, die mit der Erstellung der Berliner Mietspiegel der letzten Jahre betraut war und auch mit dem Mietspiegel 2017, der im Mai veröffentlicht wird, betraut ist, hat im Zuge einer Altersnachfolge die Führungsspitze umgebaut und die Geschäftsleitung erweitert.
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Schadensersatz wegen überdimensionierter Wasserzähler
Nachwende-Prüfungspflicht der BWB
GE 07/2017, S. 386 - Der Bundesgerichtshof (GE 2010, 762) hatte entschieden, dass ein überdimensionierter Wasserzähler mit entsprechend höherem Grundpreis jedenfalls bei Änderung des technischen Standards im Interesse des Kunden durch einen kleineren (tabellarische Übersicht über die Zählergrößen in GE 2010, 736) ersetzt werden müsse. Die Berliner Wasserbetriebe haben in GE 2010, 737 verlauten lassen, dass dies auf Wunsch des Kunden ständig so gehandhabt werde. In einer uns jetzt erst bekannt gewordenen Entscheidung des Kammergerichts aus dem Jahr 2015 wird festgestellt, dass auch ohne Antrag des Kunden in den Beitrittsgebieten eine solche Überprüfungspflicht der Wasserbetriebe besteht und der Kunde widrigenfalls den überhöhten Grundpreis als Schadensersatz geltend machen kann.
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Preisindizes
Lebenshaltung, Baupreise, Baugenehmigungen etc.
GE 8/17 - 13./14. Kalenderwoche
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