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Hier finden Sie archivierte Beiträge aus unseren Zeitschriften (DAS GRUNDEIGENTUM und DAS HAUSEIGENTUM), aus den Bereichen Recht & Gesetz, Steuern sowie zu häufig gestellten Fragen.

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Alle archivierten Beiträge

Neue Wohnungsgemeinnützigkeit – Andrej Holm blitzt auch bei den Mietern ab
Namen & Nachrichten
GE 11/2017, S. 610 - Was verkündet er uns als nächstes? Dass er über Wasser gehen kann? Mehr an Steigerung ist ja fast nicht denkbar, nachdem der Stadtsoziologe Andrej Holm kürzlich die Behauptung aufstellte, Neubauwohnungen könnten „ohne Abstriche bei technischen oder ökologischen Standards“ für eine Quadratmeter-Miete von unter 5 € errichtet werden, sogar 4,50 € seien erreichbar. Die Zeitungen druckten kommentarlos nach. Ich frage mich, ob sie das auch täten, wenn ein Stadtsoziologe ein „Gutachten“ vorlegte, wonach eine Herztransplantation auch minimalinvasiv und zur Hälfte der Kosten durchgeführt werden könne. Oder würde wenigstens dann die Frage gestellt, welche Ausbildung und Erfahrung einen Soziologen dazu befähigen, solche Thesen aufzustellen.
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Landgericht Berlin bestätigt Mietpreisbremse und hält Untermietwucher für unbeachtlich 
Mietspiegel als Beweismittel für die Mietermittlung nach Rüge
GE 10/2017, S. 564 - Die Beschränkung der Neuvermietungsmiete auf 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete („Mietpreisbremse“) ist eine gerechtfertigte Beschränkung der Dispositionsbefugnis des Eigentümers, und die Berliner Mietenbegrenzungsverordnung ist verfassungskonform, so das LG Berlin. Rügt der Mieter einen Verstoß gegen die Mietpreisbremse, so kann die zulässige Neuvertragsmiete mit Hilfe des Berliner Mietspiegels ermittelt werden. Dass der Mieter seinerseits zwei Drittel seiner Wohnung zum Vierfachen (!) der zulässigen Miete untervermietet, steht seinem Rügerecht nicht entgegen.
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Unterlagen zur Abrechnung von Betriebskosten
Ablichtungen oder Scans 
GE 09/2017, S. 514 - Der Streitwert einer Klage des Mieters, mit der er erreichen will, dass der Vermieter duldet, dass er Ablichtungen oder Scans von Betriebskostenabrechnungsunterlagen anfertigt, übersteigt – im Falle der Klageabweisung – grundsätzlich nicht die 600-€-Berufungsgrenze.
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Welche Beschlüsse angefochten werden, muss klar erkennbar sein
Vor Ablauf der Anfechtungsfrist
GE 09/2017, S. 519 - In der WEG-Anfechtungsklage darf der Umfang der beabsichtigten Beschlussanfechtung von Eigentümerbeschlüssen nicht offen gelassen werden, insbesondere wenn diese teilweise zu hohen Streitwerten und damit Kostenbelastungen führen können.
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Heizölpreise
in Berlin
GE 11/17 - 20./21. Kalenderwoche
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Zeitlich unbegrenzt?
Kündigungsfolgeschaden
GE 09/2017, S. 508 - Wurde das Mietverhältnis aufgrund eines vom Wohnungsmieter zu vertretenden Umstandes außerordentlich gekündigt, entgehen dem Vermieter ab Wirksamwerden der Kündigung Mieten – jedenfalls dann, wenn nicht sofort weiter vermietet werden kann. Das gilt aber nicht für unbegrenzte Zeit.
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Widerspruch des Mieters wegen persönlicher Härtegründe
Mieterhöhungsverlangen
GE 09/2017, S. 510 - Hat der Vermieter mangels Zustimmung des Mieters zu einem Mieterhöhungsverlangen Klage auf Zustimmung erhoben und der Mieter danach anerkannt, trägt er die Kosten des Rechtsstreits.
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BER – Nun auch offiziell eine unendliche Geschichte
Namen & Nachrichten
GE 10/2017, S. 554 - Der Berliner Flughafenchef und ehemalige Staatssekretär Prof. Dr. Engelbert Lütke Daldrup hat kürzlich in der Berliner Abendschau indirekt eingeräumt, dass der Berliner Flughafen BER niemals eröffnen wird.
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Fristlose Kündigung nach hartnäckig verhinderter Mangelbesichtigung
Behauptete Mängel der Mietsache
GE 09/2017, S. 506 - Auch (oder gerade?) einem Fachanwalt für Mietrecht kann wegen schwerwiegender schuldhafter Vertragsverletzung das Mietverhältnis fristlos gekündigt werden, wie jetzt das Amtsgericht Pankow/Weißensee mit klaren Worten geurteilt hat. Der Mieter hatte zwar zahlreiche Mängel gerügt, eine Besichtigung aber verweigert.
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Siegel für "faire" Vermieter
Namen & Nachrichten
GE 10/2017, S. 554 - Neuköllns Stadtentwicklungsstadtrat Jochen Biedermann (Bündnis 90/Die Grünen) ist ein ganz Bibelfester. Der Tagesspiegel zitierte ihn kürzlich in einem Beitrag mit der Überschrift: „Grüne wollen Milieuschutz ausweiten” mit der Erkenntnis, dass viele Mieter in Neukölln nicht wüssten, „dass sie in vermieteten Eigentumswohnungen lebten, die andere Kündigungsfristen hätten als reguläre Mietwohnungen.” Gut, dass die Mieter von diesem Unsinn nichts wissen, denn das BGB kennt keine unterschiedlichen Kündigungsfristen für vermietete Eigentumswohnungen.
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