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Archiv / Suche


Hier finden Sie archivierte Beiträge aus unseren Zeitschriften (DAS GRUNDEIGENTUM und DAS HAUSEIGENTUM), aus den Bereichen Recht & Gesetz, Steuern sowie zu häufig gestellten Fragen.

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Alle archivierten Beiträge

Keine Vergütung für Beiratsmitglieder in der WEG
Entspricht grundsätzlich nicht ordnungsgemäßer Verwaltung
GE 20/2017, S. 1201 - Die Gewährung einer Aufwandsentschädigung für Beiratsmitglieder zur Abdeckung ihres Zeitaufwands entspricht grundsätzlich nicht ordnungsgemäßer Verwaltung. Beiratsmitglieder haben unentgeltlich tätig zu sein und nur Anspruch auf Ersatz ihrer konkreten oder angemessen pauschalierten Aufwendungen.
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Prozesskosten: Entscheidung zu Lasten des Verwalters
WEG-Prozess
GE 20/2017, S. 1201 - Werden dem Verwalter erstmalig in der Berufungsinstanz Prozesskosten auferlegt, steht ihm dagegen ein Rechtsmittel nur im Fall der Zulassung der Rechtsbeschwerde an den BGH zu. Die Einräumung eines Beschwerderechts des WEG-Verwalters gegen eine vom Berufungsgericht in zweiter Instanz getroffene Kostenentscheidung sei mit der Zivilprozessordnung nicht in Einklang zu bringen, meint das LG Berlin.
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Preisindizes
Lebenshaltung, Baupreise, Baugenehmigungen etc.
GE 22/17 - 43./44. Kalenderwoche
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Heizölpreise
in Berlin
GE 22/17 - 43./44. Kalenderwoche
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Kleinreparaturklausel: Ersetzung einer brüchig gewordenen Silikonfuge ist Sache des Vermieters
Schon begrifflich liegt kein Installationsgegenstand vor
GE 20/2017, S. 1199 - Das Ersetzen brüchig gewordener Silikonverfugungen ist Sache des Vermieters. Silikonverfugungen sind bereits begrifflich kein Installationsgegenstand und fallen nicht unter den Anwendungsbereich einer Kleinreparaturklausel.
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Kosten für Gemeinschaftsflächen bei fehlender öffentlicher oder privater Widmung umlagefähig
Spielplätze, Parks und sonstige Grün- und Freiflächen
GE 20/2017, S. 1197 - Sind Gemeinschaftsflächen wie Spielplätze, Parks und sonstige Grün- und Freiflächen weder aufgrund öffentlich-rechtlicher Widmung noch aufgrund der Widmung durch den Eigentümer öffentlich zugänglich gemacht, zählen die Kosten für Pflege, Reinigung und Winterdienst zu den Betriebskosten.
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Verzögerte Zustimmung zu einer berechtigten Mieterhöhung kostet den Mieter bares Geld
Rücknahme der Zustimmungsklage durch den Vermieter
GE 20/2017, S. 1196 - War der Mieter mit seiner Zustimmungserklärung zu einem begründeten Mieterhöhungsverlangen des Vermieters in Verzug, hat er auch die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, wenn er der Mieterhöhung nach Einreichung der Klage, aber noch vor deren Zustellung zustimmt, und der Vermieter die Klage daraufhin zurücknimmt.
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Ersatzzwangshaft gegen Vermieter kann auch bei Mittellosigkeit durchgesetzt werden
Möglichkeiten der Behörde zur Beendigung der Zweckentfremdung
GE 20/2017, S. 1193 - Wird Wohnraum zweckentfremdet, kann die Behörde die Rückführung von Wohnraum (in Berlin § 4 Zweckentfremdungsverbot-Gesetz) anordnen und dafür ein Zwangsgeld, ersatzweise Zwangshaft anordnen. Die Zwangshaft kann auch dann vollstreckt werden, wenn der Verfügungsberechtigte mittellos ist und die Zweckentfremdung nicht beendet.
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Allen Widrigkeiten zum Trotz: Deutsche Wohnen zieht nach Berlin
Namen & Nachrichten
GE 20/2017, S. 1178 - Offenbar haben die bösen und teils gehässigen Beiträge, die vor allem die Berliner Zeitung und der Tagesspiegel über die Deutsche Wohnen SE veröffentlicht haben, bei den Verantwortlichen eine Art Trotzreaktion ausgelöst. Die Deutsche Wohnen verlegt, wie sie Mitte Oktober mitteilte, ihren Firmensitz von Frankfurt am Main nach Berlin.
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Keine Anwendung der Mietpreisbremse nach umfassender Modernisierung bei Erstvermietung
Wesentlicher Bauaufwand bei mehr als 500 € Kosten je Quadratmeter
GE 20/2017, S. 1189 - Erneuert der Vermieter die komplette Elektrik, verlegt er die vormals auf Putz verlegten Heizungsrohre unterhalb des Bodenbelags, fliest Küche und Bad, stattet die übrigen Räume mit Parkett aus, erneuert das Bad in Gänze, baut eine moderne Einbauküche ein und wendet er dafür je Quadratmeter mehr als 500 € auf, liegt eine „umfassende Modernisierung“ vor, die nach § 556f Satz 2 BGB eine Anwendung der Mietpreisbremse für die Erstvermietung nach Modernisierung ausschließt.
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