Archiv / Suche
Hier finden Sie archivierte Beiträge aus unseren Zeitschriften (DAS GRUNDEIGENTUM und DAS HAUSEIGENTUM), aus den Bereichen Recht & Gesetz, Steuern sowie zu häufig gestellten Fragen.
Mit Hilfe der Stichwortsuche können Sie unser Archiv schnell nach archivierten Veröffentlichungen durchsuchen.
Mit Hilfe der Stichwortsuche können Sie unser Archiv schnell nach archivierten Veröffentlichungen durchsuchen.
Alle archivierten Beiträge
Angemessene Kosten der Unterkunft und Heizung
Erfolglose Verfassungsbeschwerde
GE 22/2017, S. 1375 - Im Rahmen des Bezugs von Arbeitslosengeld II müssen die Kosten für die Wohnung nur in "angemessener", nicht in tatsächlicher Höhe übernommen werden, entschied das Bundesverfassungsgericht.
>> ansehen
Randstreifen ist wie ein Gehweg zu streuen
Winterdienst in Spielstraße
GE 22/2017, S. 1371 - In einem verkehrsberuhigten Bereich dürfen Fußgänger die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen. Anlieger genügen ihrer Streupflicht nicht schon dann, wenn nur ein Mittelstreifen vom Schnee geräumt wird.
>> ansehen
Vorübergehende Vermietung im selben Bezirk
Zweitwohnung
GE 22/2017, S. 1363 - Die vorübergehende Vermietung einer Zweitwohnung, die im selben Bezirk wie die Hauptwohnung liegt, ist nach dem Zweckentfremdungsverbot-Gesetz zu genehmigen. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin durch Urteil der 6. Kammer vom 15. November 2017 - VG 6 K 1569.16 - entschieden.
>> ansehen
Mehrvertretungszuschlag bei Rechtsanwälten
Wohnungseigentümer als Kläger
GE 21/2017, S. 1263 - Die vor der Bekanntgabe der Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft bei Mandatierung durch die Wohnungseigentümer persönlich entstandene Erhöhungsgebühr ist in der Übergangszeit grundsätzlich noch erstattungsfähig.
>> ansehen
Neue Holzterrasse - ein Schönheitsfehler
Bauliche Veränderung
GE 21/2017, S. 1263 - Die Umgestaltung einer mit Steinplatten belegten Terrasse durch lose Beplankung mit Holz, die noch dazu mit einer deutlichen Niveauerhöhung einhergeht, kann - unabhängig vom Zustand der Steinplatten - eine optische Beeinträchtigung des Gesamteindrucks der Anlage darstellen, deren Beseitigung jeder Wohnungseigentümer geltend machen kann.
>> ansehen
Heizölpreise
in Berlin
GE 23/17 - 46./47. Kalenderwoche
>> ansehen
Räumungsanspruch des Vermieters bei unbekannten Erben auch bei vermögenslosen Mietern
Anordnung einer Nachlasspflegschaft
GE 21/2017, S. 1257 - Bei unbekannten Erben eines verstorbenen Wohnraummieters ist durch das Nachlassgericht gemäß § 1961 BGB eine Nachlasspflegschaft anzuordnen, sofern der Vermieter dies beantragt, um einen Anspruch gegen den Nachlass auf Räumung geltend zu machen. Der Umstand, dass der Mieter vermögenslos war bzw. der Nachlass voraussichtlich dürftig ist, steht dem nicht entgegen.
>> ansehen
Ausschluss des Kündigungsrechts für 26 Jahre ist sittenwidrig
Zur Vereitelung des Vorkaufsrechts
GE 21/2017, S. 1257 - Für Grundstücke und (Wohn-) Räume gilt "Kauf bricht nicht Miete". Wenn ein Mietvertrag mit erkennbar ungünstigen Bedingungen für den Vermieter abgeschlossen wird, um ein Vorkaufsrecht auszuhebeln, kann das sittenwidrig sein, ebenso wie andere Versuche, das Vorkaufsrecht zu vereiteln (Paketverkauf von Eigentumswohnungen: BGH, GE 2006, 776).
>> ansehen
Zweckentfremdung durch das Land Berlin?
Namen & Nachrichten
GE 22/2017, S. 1359 - Warum, wollte der Abgeordnete Tim-Christopher Zeelen (CDU) wissen, nutzt der Senat nicht seine eigenen Möglichkeiten im Bestand zur Linderung der Wohnungsnot, und führte als Beispiel das offenbar leerstehende Wohnhaus in der Avenue Charles de Gaulle 15 in Berlin-Reinickendorf an.
>> ansehen
Zahlungsverzug mit mehr als einer Monatsmiete: Die vereinbarte Miete ist Messlatte - nicht die geminderte
Fristlose Kündigung nur bei vollem Rückstandsausgleich wirksam
GE 21/2017, S. 1253 - Messlatte dafür, ob der Zahlungsrückstand des Mieters die Miete für einen Monat übersteigt, ist nicht die berechtigterweise geminderte, sondern die vereinbarte Gesamtmiete. Eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs wird nur dann unwirksam, wenn der Mieter vor Zugang der Kündigung den Rückstand vollständig tilgt.
>> ansehen






