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Hier finden Sie archivierte Beiträge aus unseren Zeitschriften (DAS GRUNDEIGENTUM und DAS HAUSEIGENTUM), aus den Bereichen Recht & Gesetz, Steuern sowie zu häufig gestellten Fragen.
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Alle archivierten Beiträge
Veränderung der Mietsache durch Vermieter zwischen Besichtigung und Mietvertragsabschluss als Mangel?
Umbauten ohne gesetzliche oder vertragliche Grundlage können teuer werden
GE 19/2019, S. 1207 - Der Zuschnitt und die Ausstattung der Mietsache, die der Mieter zum Zeitpunkt der letzten Besichtigung vor Abschluss des Mietvertrages oder zu Beginn des Mietverhältnisses vorgefunden hat, gelten auch ohne ausdrückliche mietvertragliche Regelung der Mietvertragsparteien als konkludent vereinbart. Eine spätere Veränderung durch den Vermieter, die weder durch gesetzliche Vorschriften noch durch Vereinbarung mit dem Mieter gerechtfertigt ist, stellt einen Mangel der Mietsache i.S.d. §§ 535 ff. BGB dar.
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Preisindizes
Lebenshaltung, Baupreise, Baugenehmigungen etc.
GE 22/19 - 43./44. Kalenderwoche
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Heizölpreise
in Berlin
GE 22/19 - 43./44. Kalenderwoche
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Insolvenzverwalter patzt: Unvollständige Räumung als Masseverbindlichkeit
Fundamente im Boden gelassen
GE 19/2019, S. 1209 - Nach § 539 Abs. 2 BGB darf der Mieter von ihm angebrachte Einrichtungen an der Mietsache entfernen. Nach § 546 Abs. 1 BGB kann der Vermieter Rückgabe in vertragsgemäßem, also auch geräumtem Zustand verlangen. Diese Verpflichtung des Mieters entsteht bereits bei Abschluss des Mietvertrages aufschiebend bedingt und ist im Falle der Insolvenzeröffnung über das Vermögen des Mieters lediglich eine Insolvenzforderung. Hat der Insolvenzverwalter aber nach Verfahrenseröffnung nur einen Teil der eingebrachten Sachen geräumt, stellt sich die Räumungspflicht nunmehr allerdings als Masseverbindlichkeit dar, die vorab aus der Insolvenzmasse zu befriedigen ist.
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Der aktuelle Eigentümer ist einzutragen
Grundbuchberichtigung nach Erbteilsübertragung
GE 19/2019, S. 1210 - Nach einem Erbfall und bereits erfolgter Erbteilsübertragung kann nur der aktuelle (nicht der frühere) Erbteilsberechtigte in Abteilung I des Grundbuchs eingetragen werden.
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Einsamkeit rechtfertigt Zweisamkeit: Steinig ist der Weg zum Erhalt der Untervermietungserlaubnis nicht
Kein automatischer Anspruch des Mieters – aber doch ein halbautomatischer
GE 19/2019, S. 1213 - Wenn nach Abschluss des Mietvertrages ein „berechtigtes Interesse“ für die Aufnahme einer dritten Person in die Wohnung entstanden ist, kann der Mieter vom Vermieter die Erlaubnis zur Untervermietung verlangen. Der Wunsch, nicht alleine wohnen zu wollen, stellt einen ausreichenden Grund dar, so das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg in einem Kostenbeschluss nach § 91a ZPO und ihm nachfolgend das Landgericht Berlin in der Beschwerdeentscheidung.
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Heizölpreise
in Berlin
GE 21/19 - 40./41. Kalenderwoche
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Der Mietendeckel
Erste Meldungen zur Einigung vom 18. Oktober
Mehr dazu im nächsten GRUNDEIGENTUM (21/19)
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Preisindizes
Lebenshaltung, Baupreise, Baugenehmigungen etc.
GE 20/19 - 38./39. Kalenderwoche
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Heizölpreise
in Berlin
GE 20/19 - 38./39. Kalenderwoche
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