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Hier finden Sie archivierte Beiträge aus unseren Zeitschriften (DAS GRUNDEIGENTUM und DAS HAUSEIGENTUM), aus den Bereichen Recht & Gesetz, Steuern sowie zu häufig gestellten Fragen.

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Alle archivierten Beiträge

Haftung der anderen Wohnungseigentümer?
Aufwendungsersatzansprüche eines Wohnungseigentümers
GE 12/2019, S. 774 - Sozialverbindlichkeiten (Ansprüche anderer Wohnungseigentümer aus dem Gemeinschaftsverhältnis) können nur über Wirtschaftspläne, Jahresabrechnungen und Sonderumlagen zahlbar gemacht werden.
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Preisindizes
Lebenshaltung, Baupreise, Baugenehmigungen etc.
GE 14/19 - 26./27. Kalenderwoche
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Heizölpreise
in Berlin
GE 14/19 - 26./27. Kalenderwoche
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Keine allzu hohen Hürden an Rückstandsauflistung
Fristlose, hilfsweise fristgemäße Kündigung wegen Zahlungsverzug
GE 12/2019, S. 770 - Bei einfachen und klaren Fallgestaltungen einer auf Zahlungsverzug gestützten Kündigung braucht der Vermieter zur Begründung nicht den genauen Zeitpunkt und den konkreten Mietrückstand für einzelne Monate anzugeben. Es genügt vielmehr, dass der Mieter anhand der Begründung erkennen kann, von welchem Rückstand der Vermieter ausgeht, und dass der Vermieter diesen Rückstand als Grund für die fristlose Kündigung wegen des Zahlungsverzugs heranzieht.
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Angestellte eines Mitmieters beleidigt
Fristlose Kündigung
GE 12/2019, S. 772 - Beleidigungen und Beschimpfungen können die Mietvertragsparteien jeweils zur Kündigung berechtigen. Fristlos kündigen kann der Vermieter auch, wenn ein Mieter Angestellte eines andern Mieters beleidigt.
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Besuch der alten Dame: Vermieter darf seine Handwerker schicken
Nach Mängelrüge
GE 12/2019, S. 768 - Der Vermieter darf die Wohnung auch einer 92-jährigen Mieterin zur Vorbereitung von Beseitigungsarbeiten der von ihr gerügten Mängel betreten lassen.
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Aushändigung einer Eigentümerliste – aber ohne eMail-Adresse
Verwalterpflichten
GE 10/2019, S. 705 - Der WEG-Verwalter ist verpflichtet, eine aktuelle Eigentümerliste zu führen, die er auf Verlangen jedem einzelnen Wohnungseigentümer vorzulegen hat. Die auszuhändigende Eigentümerliste umfasst lediglich die Namen und ladungsfähigen Anschriften der anderen Wohnungseigentümer, nicht aber deren eMail-Adressen.
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Heizölpreise
in Berlin
GE 13/19 - 24./25. Kalenderwoche
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Zweckwidrige Nutzung kann zulässig sein
Weniger störend als erlaubt
GE 10/2019, S. 705 - Sind im Übrigen ohnehin nur Wohneinheiten vorhanden, geht eine Wohnnutzung in der einzigen Teileigentumseinheit nicht über eine Gewerbenutzung in höchstem Umfang hinaus.
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Basiszinssatz
gemäß § 247 Abs. 1 BGB
GE 13/19 - ab 1. Juli 2019
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