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Hier finden Sie archivierte Beiträge aus unseren Zeitschriften (DAS GRUNDEIGENTUM und DAS HAUSEIGENTUM), aus den Bereichen Recht & Gesetz, Steuern sowie zu häufig gestellten Fragen.
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Alle archivierten Beiträge
Erlaubnis zur Untervermietung nach Auszug nur bei einem konkretem Rückkehrwillen
Mieter wollte nur in „Notfällen“ die bisherige Wohnung weiter nutzen
GE 7/2025, S. 319 - Nach § 553 BGB kann ein Wohnraummieter bei neu entstandenem berechtigten Interesse die Erlaubnis zur Untervermietung eines Teils der Wohnung verlangen. Keinen Anspruch auf Gestattung der Untervermietung hat er allerdings, wenn er seinen Lebensmittelpunkt an einem anderen Ort begründet hat und ein konkreter Rückkehrwille nicht ersichtlich ist. Das ist dann anzunehmen, wenn er selbst erklärt, das bisherige Wohnumfeld sei sozial schwierig und er behalte sich die Wohnung „ggf.“ für Notfälle vor.
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Kein Zuschlag zum Mietspiegelwert mit Verbraucherpreisindex
Mieterhöhungsverlangen
GE 7/2025, S. 314 - Der Bundesgerichtshof hatte entschieden, dass das Gericht im Zustimmungsprozess einen Stichtagszuschlag festsetzen kann, wenn zwischen dem Erhebungsstichtag des Mietspiegels und dem Zugang des Mieterhöhungsverlangens ungewöhnliche Erhöhungen der ortsüblichen Miete stattgefunden haben (GE 2017, 472). Für die Begründung eines Mieterhöhungsverlangens mit einem Zuschlag nach dem Verbraucherpreisindex soll das nicht gelten.
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Schadensersatz wegen vorgetäuschten Eigenbedarfs
Trotz Mietaufhebungsvereinbarung und Umzugshilfe nach Kündigung
GE 7/2025, S. 314 - Wenn nach einer Eigenbedarfskündigung die Wohnung an einen Dritten vermietet wird, liegt der Verdacht auf vorgetäuschten Eigenbedarf nahe. Der ausgezogene Mieter muss zwar für einen Schadensersatzanspruch die Voraussetzungen darlegen; der Vermieter trägt aber die „sekundäre Darlegungslast“, den (später weggefallenen) Selbstnutzungswunsch plausibel darzulegen wie auch die Gründe für den Wegfall.
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Relative Unwirksamkeit bei vorläufiger behördlicher Untersagung im künftigen Milieuschutzgebiet
Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen
GE 6/2025, S. 276 - Vollzieht das Grundbuchamt auf Antrag des Eigentümers eine Teilungserklärung im Grundbuch, nachdem die Behörde dem Eigentümer die Aufteilung gemäß § 172 Abs. 1 BauGB vorläufig untersagt hatte, ist die Aufteilung gegenüber der Behörde relativ unwirksam. Dies gilt auch dann, wenn die Behörde die Untersagungsverfügung vor Anlegung der Wohnungsgrundbuchblätter aufgehoben hatte, aber zuvor eine das Grundstück betreffende Milieuschutzverordnung in Kraft getreten ist.
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Dübelloch an Dübelloch: Was muss der Vermieter hinnehmen und wie lässt es sich vielleicht vermeiden?
Rückgabe der wie ein Schweizer Käse durchlöcherten Mietsache
GE 8/2025, S. 376 - Das gehört zum Vermieteralltag: Der Mieter gibt die Wohnung zurück und der Vermieter entdeckt bei der Besichtigung Wände, die von einer Unzahl von Dübellöchern übersät sind, zum Teil mehr oder weniger gut, schlecht oder gar nicht verschlossen. Was kann er tun? Was ist Mietersache? Der Mieter stellt sich auf den Standpunkt: Das Setzen von Dübeln gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch, er müsse die Löcher nicht einmal verschließen. Der Vermieter sieht in der Vielzahl der Löcher, insbesondere angesichts durchbohrter Fliesen, eher eine Sachbeschädigung, auch weil man Dübel heutzutage durch Klebemontagen vermeiden könne. Die von der Rechtsprechung entwickelten Lösungen sind bunt und zum Teil widersprüchlich. Der folgende Beitrag versucht, Klarheit zu bringen.
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Kleingedrucktes Augenpulver reicht nicht: Verstehen setzt zunächst einmal die Lesbarkeit des Textes voraus
Mieterhöhungserklärung nach einer durchgeführten Modernisierung
GE 6/2025, S. 273 - Arbeiten mit dem Computer kann zur Falle werden. Angesichts der erheblichen Anforderungen an Mieterhöhungserklärungen nach einer Modernisierung gerät – man will ja auch keine Berge von Papier produzieren – manch einer in die Versuchung, für Ausdrucke eine möglichst kleine Schrift zu benutzen und scheitert dann: Denn wird eine Mieterhöhungserklärung in einer Schriftgröße von 4 bis 5 Punkt abgegeben und das Schriftbild auch nicht durch eine besondere Schärfe des Druckbildes ausgeglichen, ist sie bereits formal unwirksam, weil es an einer ausreichenden Lesbarkeit fehlt, so das LG Darmstadt.
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Ein Vergleich mit dem Vormieter ist auch für den Nachmieter bindend
Mietpreisbremse und Vormiete
GE 6/2025, S. 271 - Der Vermieter darf bei Neuabschluss eines Mietvertrages die Vormiete verlangen, auch wenn die ortsübliche Vergleichsmiete erheblich überschritten wird. Die Vormiete muss allerdings rechtlich geschuldet sein, was für jede Einigung während des Mietverhältnisses über die Miethöhe gilt.
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Versammlung der Wohnungseigentümer: Ladung durch einen nicht ermächtigten Wohnungseigentümer
Sind die gefassten Beschlüsse nichtig oder nur anfechtbar?
GE 5/2025, S. 222 - Nach § 24 Abs. 1 WEG ist die Versammlung (wenigstens) einmal im Jahr von der Verwaltung einzuberufen (die Wohnungseigentümer können etwas anderes bestimmen). Subsidiär kann der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats, dessen Vertreter oder ein durch Beschluss ermächtigter Wohnungseigentümer handeln (§ 24 Abs. 3 WEG). Was aber gilt, wenn ein Wohnungseigentümer lädt, der nicht ermächtigt ist?
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Gerichtsvollzieher muss keine Ermittlungen bei Nachbarn anstellen
Schuldners Aufenthaltsort unbekannt
GE 5/2025, S. 220 - Das AG Wuppertal (JBüro 2019, 660) hatte den Gerichtsvollzieher für verpflichtet gehalten, auch bei Wohnungsnachbarn des Schuldners Ermittlungen zu dessen Aufenthaltsort durchzuführen. Das Amtsgericht München hält das für einen Verstoß gegen den Datenschutz.
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Die Einsicht in Zahlungsbelege muss konkret verlangt werden
Betriebskostenabrechnung
GE 5/2025, S. 219 - Der Bundesgerichtshof (GE 2021, 113) hatte entschieden, dass das Recht des Mieters auf Einsicht in die Belege einer Betriebskostenabrechnung sich auch auf die Zahlungsbelege erstreckt. Verlangt er allerdings nur Belegeinsicht, müssen die Zahlungsbelege nicht vorgelegt werden – so das Amtsgericht Remscheid.
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