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Hier finden Sie archivierte Beiträge aus unseren Zeitschriften (DAS GRUNDEIGENTUM und DAS HAUSEIGENTUM), aus den Bereichen Recht & Gesetz, Steuern sowie zu häufig gestellten Fragen.
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Alle archivierten Beiträge
Wenn die Feuerwehr die Wohnungstür einschlägt
In der Regel ist der Vermieter für die Reparatur zuständig
GE 2/2025, S. 69 - Schlägt aufgrund einer Notsituation des Mieters die Feuerwehr die Wohnungstür ein, muss sie grundsätzlich vom Vermieter wieder auf seine Kosten repariert werden.
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Widerruf der Genehmigung zur Hundehaltung
Subjektiv empfundene Bedrohung
GE 2/2025, S. 69 - Eine mit Zustimmung des früheren Vermieters erlaubte Hundehaltung kann von dem in das Mietverhältnis eingetretenen Vermieter nur aus wichtigem Grund widerrufen werden, auch wenn es sich um einen gefährlichen Hund („Kampfhund“) im Sinne des Berliner Hundegesetzes handeln sollte; dass sich Mitmieter aufgrund der Größe und Kraft eines solchen Hundes subjektiv bedroht fühlen, reicht für einen Widerruf nicht aus.
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Hilfsantrag wurde nicht beschieden
Vollstreckungsschutz
GE 2/2025, S. 68 - Das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit ist von der Verfassung geschützt und kann dazu führen, dass ein Räumungsanspruch des Vermieters nicht vollstreckt werden kann. Dies besonders dann, wenn Gerichte nicht genau genug auf die Anträge des Mieters eingehen.
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Kein Anspruch der Eigentümer auf Versand der Verwaltungsunterlagen – auch nicht digital
Einsichtsrecht beim WEG-Verwalter
GE 1/2025, S. 24 - Wohnungseigentümern steht lediglich ein Recht auf Einsichtnahme in die Verwaltungsunterlagen zu; ein Anspruch auf Versand der Unterlagen besteht nicht, dies gilt auch für den Versand per Mail. Liegen Verwaltungsunterlagen der GdWE in Papierform vor (hier Kontoauszüge), besteht kein Anspruch der Eigentümer, dass die Unterlagen zusätzlich digital beschafft werden.
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Installation von Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden erleichtert: Klimaschutz hat Vorrang
Ausbau von Erneuerbaren
GE 1/2025, S. 22 - Bei der Errichtung von Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden überwiegt das öffentliche Interesse am Ausbau der erneuerbaren Energien regelmäßig die Belange des Denkmalschutzes. Dies hat das Oberverwaltungsgericht in zwei Grundsatzurteilen zum nordrhein-westfälischen Denkmalrecht entschieden.
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Kündigung ohne ausführliche Darlegung formell unwirksam
Begründung für Eigenbedarf
GE 1/2025, S. 19 - Kündigt der Vermieter wegen Eigenbedarfs, sind nach § 573 Abs. 3 BGB die Gründe für das berechtigte Interesse des Vermieters in dem Kündigungsschreiben anzugeben. Ist das nicht geschehen, ist die Kündigung formell unwirksam; ein Nachschieben von Gründen ist nur dann möglich, wenn sie nachträglich entstanden sind.
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Rechtsprechung zum Besitzrecht des Mieters ist anzuwenden
Anwendung des Wohnraummietrechts auf ein zu Wohnzwecken verpachtetes Grundstück
GE 1/2025, S. 19 - Das Besitzrecht des Pächters gehört ebenso wie das Besitzrecht des Mieters zu den vermögenswerten Rechten, die unter den Schutz der Eigentumsgarantie fallen. Die dazu ergangene Verfassungsrechtsprechung ist auch auf ein zu Wohnzwecken vermietetes Pachtgrundstück anzuwenden.
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Notwendige Dachreparatur
Getrennte Eigentümerbeschlüsse über Sanierung und deren Finanzierung
GE 24/2024, S. 1231 - Mit der erfolgreichen Anfechtung eines Sanierungsbeschlusses wird nicht automatisch auch der parallel dazu gefasste Finanzierungsbeschluss hinfällig.
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Mietminderung wegen defekter Tür zur Dusche
Was Mieter erwarten dürfen
GE 24/2024, S. 1227 - Nach der Verkehrsanschauung darf ein Mieter eine Dusche erwarten, bei der nicht bei jedem Duschvorgang erhebliche Mengen an Wasser ins Badezimmer und auf bzw. in den Fußboden laufen.
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Dübellöcher in Fliesen und Entfernung von Fußbodenleisten
Immer wieder bei Rückgabe
GE 24/2024, S. 1227 - Das Durchbohren der Wandfliesen ist – anders als das Anbringen von Dübellöchern im Allgemeinen –, vom Vermieter nur dann hinzunehmen, wenn die Platzierung des Bohrlochs in den Fliesenfugen nicht möglich gewesen wäre. Das Entfernen von Fußleisten in der Wohnung begründet einen Schadensersatzanspruch wegen Beschädigung der Mietsache.
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