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Hier finden Sie archivierte Beiträge aus unseren Zeitschriften (DAS GRUNDEIGENTUM und DAS HAUSEIGENTUM), aus den Bereichen Recht & Gesetz, Steuern sowie zu häufig gestellten Fragen.
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Alle archivierten Beiträge
Veräußerungsbeschränkung: Was muss der Verkäufer der Gemeinschaft wie mitteilen?
Selbstauskunft wie gegenüber Banken bei Darlehensverträgen üblich
GE 21/2025, S. 1047 - Die Wohnungseigentümer können nach § 12 Abs. 1 WEG eine Veräußerungsbeschränkung vereinbaren. In diesem Falle bedarf ein Wohnungseigentümer für eine Veräußerung seines Wohnungseigentums der Zustimmung. Diese ist zu erteilen, wenn gegen den Käufer, den sich der Veräußerer ausgesucht hat, kein wichtiger Grund spricht. Ein „wichtiger Grund“ besteht u. a. darin, dass der Käufer das laufende und künftige Hausgeld sowie Zahlungen auf die Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums voraussichtlich nicht leisten können wird. Insoweit kann man fragen, welche Auskünfte der Veräußerer geben muss.
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Verletzung der Streupflicht durch Eigentümer
Mithaftung des Gestürzten nur bei schlechthin unverständlicher Sorglosigkeit
GE 18/2025, S. 898 - Kommt der für die Verkehrssicherung verantwortliche Eigentümer seiner Räum- und Streupflicht nicht nach, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass er durch die Pflichtverletzung die maßgebliche Ursache für einen Unfall setzt, der sich infolge der nicht beseitigten Gefahrenlage ereignet. Eine überwiegende Mitverursachung des Geschädigten kann nur angenommen werden, wenn dessen Handeln von einer ganz besonderen, schlechthin unverständlichen Sorglosigkeit gekennzeichnet ist.
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Umfang der Pflicht des Mieters zur „besenreinen“ Rückgabe der gemieteten Wohnung
Wohnung stark verschmutzt und mit zahlreichen Schäden verlassen
GE 18/2025, S. 891 - Im Normalfall genügt der Mieter seiner Pflicht zur Rückgabe einer besenreinen Wohnung, wenn er die Wohnung lediglich ausfegt. Etwas anderes gilt aber, wenn ein Mieter über einen längeren Zeitraum die Wohnung nicht gereinigt hat, insbesondere was die Reinigung der Küche sowie der Sanitärräume wie Bad und WC betrifft. Diese Räume müssen sich in einem – auch hygienisch – gebrauchsfähigen Zustand befinden. Staub und Ablagerungen (z. B. Spinnengewebe) sind – auch auf der Oberseite von Schränken und in den Schränken – zu entfernen. Fenster müssen geputzt werden, wenn sie deutlich sichtbar verschmutzt und offensichtlich seit längerer Zeit nicht mehr gereinigt wurden.
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Kein Anspruch auf Unterlassung bei Einhaltung der Grenzwerte
Rauchbelästigung durch Nachbarn
GE 18/2025, S. 894 - Wenn ein Grundstückseigentümer Unterlassung der Rauchbelästigung vom Nachbarn verlangt, kommt es auf die Einhaltung der Grenzwerte an. Wird ein Unterlassungsanspruch wegen einer Beeinträchtigung durch Gase nicht geltend gemacht, ist eine Überschreitung des Grenzwerts ohne Bedeutung.
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Streit um den Anbau von Solarkollektoren am Balkon
Bauliche Veränderung: Reicht zum Verständnis des Begriffes die Legaldefinition?
GE 17/2025, S. 846 - Der Gesetzgeber zeigt sich manchmal seinem Bürger gegenüber gleichsam gnädig, und definiert einen Begriff, den er einsetzt. So ist es mit dem Begriff der „baulichen Veränderung“. Hier ist in § 20 Abs. 1 WEG Folgendes zu lesen: Es seien „Maßnahmen, die über die ordnungsmäßige Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums hinausgehen (bauliche Veränderungen)“. Man könnte also meinen, was keine Erhaltungsmaßnahme mehr ist (= nach § 13 Abs. 2 WEG Maßnahmen, die einer ordnungsmäßigen Instandhaltung und Instandsetzung dienen, im Kern also Wartungen und Reparaturen), sei eine bauliche Veränderung. So kann es aber nicht sein! Denn zum einen kann man das gemeinschaftliche Eigentum auch gebrauchen, indem man beispielsweise auf eine Fläche, die allen gehört, einen Schirm oder einen Topf stellt. Dann baut man nicht – oder? Und zum anderen bedarf es wohl einer gewissen Dauerhaftigkeit, um von „Bauen“ sprechen zu können. Was gilt, ist sehr umstritten. Nun hat der BGH die wichtigsten Fragen für die Praxis entschieden.
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Anspruch des Mieters auf Entfernung seiner Namensschilder
Nach Auszug aus der Wohnung
GE 17/2025, S. 842 - Der Mieter hat nach Beendigung des Mietverhältnisses Anspruch auf Entfernung seiner Namensschilder am Briefkasten und am Klingeltableau.
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Wohnraumkündigung durch elektronischen Schriftsatz im Verlauf des Rechtsstreits
Auch nach neuem Recht nicht ohne Weiteres wirksam
GE 17/2025, S. 841 - Die Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses bedarf der Schriftform, was bis zu der im Juli 2024 erfolgten Gesetzesänderung bedeutete, dass ein elektronischer Schriftsatz eines Rechtsanwalts im Räumungsprozess die Form nicht wahrte (BGH NZM 2025, 36: „Medienbruch“). Mit der Einführung des § 130e ZPO hat sich das zwar geändert, doch hat die elektronische Form auch ihre Tücken, wenn sie nicht lückenlos befolgt wird.
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Erhebliche Wohnnutzung und Annahme eines faktischen Kerngebiets
Umwidmung zur Spielhalle
GE 16/2025, S. 796 - Bei einer mehr als unerheblichen Wohnnutzung in der näheren Umgebung des Vorhabengrundstücks scheidet die Annahme eines faktischen Kerngebiets aus, weil sie nicht mit der Regelungssystematik der Baunutzungsverordnung in Einklang steht. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden.
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Beschränkungen sind möglich, aber …
Trinkwasserbezugsmengen
GE 16/2025, S. 794 - In Zeiten von Dürre und Wasserknappheit setzen Gemeinden und Zweckverbände inzwischen auch auf Beschränkungen des Trinkwasserbezuges, z. B. durch zeitlich begrenzte Entnahmeverbote für Sprengwasser. Grundsätzlich ist das möglich, wie das OVG Berlin-Brandenburg in einem Normenkontrollverfahren entschied. Allerdings müssen die Einschränkungen klar genug formuliert sein.
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Einstweilige Verfügung zur faktischen Räumung ausnahmsweise zulässig
Betretungsverbot für Untermieter
GE 16/2025, S. 792 - Die Anordnung einer einstweiligen Verfügung zur faktischen Wohnungsräumung (hier in Form eines Betretungsverbots) ist in engen Ausnahmefällen – z. B. bei Gewaltandrohung – zulässig.
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