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Archiv / Suche


Hier finden Sie archivierte Beiträge aus unseren Zeitschriften (DAS GRUNDEIGENTUM und DAS HAUSEIGENTUM), aus den Bereichen Recht & Gesetz, Steuern sowie zu häufig gestellten Fragen.

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Alle archivierten Beiträge

Kann man sie noch ansetzen?
Zuschläge
Frage: Wie verfährt man mit Zuschlägen (Stellplatz, Garten, Möblierung)?
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Modernisierungszuschlag weg?
Modernisierung
Frage: Zwei Bestandsmieter haben auf eigenen Wunsch zwischen 18. Juni 2019 und 23. Februar 2020 ein neues Fenster erhalten. Ein Mieter zahlt die Erhöhung schon, der andere sollte ab 1. März 2020 zahlen. Ich gehe davon aus, dass die Erhöhungsbeträge ab dem 1. März 2020 nicht mehr gefordert werden dürfen. Aufgrund des mir vorliegenden Auskunftsschreibens (Punkt 6) habe ich Zweifel, ob diese Erhöhungen überhaupt aufgeführt werden dürfen, da sie der IBB nicht angezeigt wurden.
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Objektiv oder subjektiv?
Wohnraumbegriff
Frage: Was ist unter „Wohnraum“ im Sinne von § 1 MietenWoG Bln zu verstehen?
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Gilt der Mietendeckel dafür auch?
Untervermietung
Frage: Gilt der Mietendeckel auch für die Untervermietung? Wie sind mitbenutzte Teile (Bad, Küche) anzusetzen? Wie ist eine Inklusivuntermiete zu behandeln?
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Neuabschluss und Erhöhung möglich?
Doppelmietpreisrecht
Frage: Kann man höhere Mieten als nach dem Mietendeckel zulässig neu vereinbaren und auch bei bestehenden Mietverhältnissen wie bisher die Miete erhöhen?
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Was bedeutet das im Detail?
Entgegennehmen
Frage: Könnten Sie mir noch einmal kurz erläutern, wie Sie das Gesetz auslegen im Bereich „überhöhte Miete entgegennehmen“? Muss ich dann nicht immer zurücküberweisen, damit ich mich nicht in die Ordnungswidrigkeit begebe? Es hieß: Aktiv handeln muss ich nicht, wenn ein Mieter immer wieder zu viel zahlt. Und noch eine Frage zur Mietpreisbremse. Sie wurde ja doch nun verlängert, eine Begründung wurde nicht veröffentlicht. Ist die Verlängerung nach der BGH-Rechtsprechung deshalb unwirksam?
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Heizölpreise
in Berlin
GE 5/20 - 7./8. Kalenderwoche
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Nachträglicher Anbau einer Treppe vom Balkon
WEG – Bauliche Veränderung
GE 3/2020, S. 159 - Selbst ein bestandskräftiger, aber inhaltlich unbestimmter Gestattungsbeschluss zum Umbau eines Balkons reicht für den Anbau einer Treppe zum Garten nicht aus.
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Ist für die Kündigung der erhebliche Rückstand für jeden Monat erforderlich?
Zahlungsverzug für zwei Monate
GE 3/2020, S. 155 - Der Vermieter kann nach § 543 Abs. 2 Nr. 3a BGB fristlos kündigen, wenn der Mieter für zwei aufeinanderfolgende Termine mit einem nicht unerheblichen Teil der Miete in Verzug ist. Nach § 569 BGB ist das bei Wohnraummiete dann der Fall, wenn der Rückstand die Miete für einen Monat übersteigt. Die 66. Kammer des Landgerichts Berlin ist anderer Meinung.
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Eigentümer haftet nicht für Mieter-Stromkosten
Vertragsschluss durch Verbrauch
GE 3/2020, S. 151 - Wenn kein ausdrücklicher Vertrag über die Lieferung von Strom oder Gas mit dem Versorger abgeschlossen ist, kommt dieser konkludent durch Verbrauch zustande, indem die „Realofferte“ des Versorgers angenommen werde. Ein Teil der Rechtsprechung meinte, die Realofferte richtet sich an den Inhaber des Hausanschlusses, also den Eigentümer, was auch bei einem Miethaus gelte. Der BGH hat jetzt klargestellt, dass in solchen Fällen nicht der Eigentümer, sondern der Mieter Vertragspartner wird.
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