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Hier finden Sie archivierte Beiträge aus unseren Zeitschriften (DAS GRUNDEIGENTUM und DAS HAUSEIGENTUM), aus den Bereichen Recht & Gesetz, Steuern sowie zu häufig gestellten Fragen.
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Alle archivierten Beiträge
Preisindizes
Lebenshaltung, Baupreise, Baugenehmigungen etc.
GE 14/20 - 27./28. Kalenderwoche
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Heizölpreise
in Berlin
GE 14/20 - 27./28. Kalenderwoche
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Einsichtnahme durch Dritte in Verwaltungsunterlagen
Die Beschwer kann auch höher als der Streitwert sein
GE 12/2020, S. 781 - Will ein sehbehinderter Kläger von einer Verwalterin Einsicht in sämtliche Verwaltungsunterlagen ab Januar 2015 durch eine der Schweigepflicht unterliegende Person erlangen, sind die durch den Einsatz von Hilfspersonen zu erwartenden Kosten maßgebend.
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Wenn beides vereinbart ist, gilt: Option „schlägt“ Verlängerungsklausel
Vertragsfortsetzung
GE 12/2020, S. 778 - Enthält der Geschäftsraummietvertrag sowohl eine Verlängerungsklausel als auch eine Option, fragt es sich, ob die Option des Mieters noch zur Geltung kommen kann, wenn der Vermieter der Vertragsverlängerung widersprochen hat.
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Viel Schattenmiete und wenige lichte Momente
Namen & Nachrichten
Wäre Berlin tatsächlich der Nabel von Deutschland, für den es sich oft hält, hätte der Begriff „Schattenmiete“ das Potential, zum Wort (oder Unwort, je nach Sichtweise) des Jahres zu werden. Zwei der um die Gunst (das Geld) der Mieter buhlende Konkurrenten verwenden den Begriff besonders häufig: der Berliner Mieterverein und das sich ständig häutende Legal-Tech-Unternehmen wenigermiete.de (1), LexFox GmbH (2), jetzt als Conny GmbH firmierende Start-up des Rechtsanwalts Dr. Daniel Halmer. Der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild, lamentierte wiederholt darüber, dass beim Abschluss von neuen Mietverträgen „geschätzt 80 % aller Vermieter“ eine „sogenannte Schattenmiete“ verlangen. Während der Laufzeit des Mietendeckels werde nur die Mietendeckelmiete verlangt, parallel würden Mieter aber zu einer höheren Miete vertraglich verpflichtet, die zu zahlen sei, falls der Deckel verfassungswidrig ist oder das Gesetz ausläuft.
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Auch ohne wirksames Erhöhungsverlangen zulässig
Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung
GE 12/2020, S. 774 - Auch das ist heute möglich: Nach bisheriger ständiger Rechtsprechung des BGH, die von allen Mietrechtskommentatoren geteilt wird, war eine Zustimmungsklage des Vermieters nach § 558 BGB unzulässig, wenn ihr ein formell wirksames Mieterhöhungsverlangen nicht vorausgegangen war. Davon rückt der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 29. April 2020 ab. Wie bereits kurz berichtet (GE 2020 [11] 696), hat sich der BGH auch erstmals zum Berliner Mietendeckel geäußert, ohne allerdings ins Grundsätzliche (Verfassungskonformität) zu gehen. Immerhin wissen wir jetzt: § 3 Abs. 1 Satz 1 MietenWoG Bln ist nach Sinn und Zweck dahin auszulegen, dass von dem darin geregelten Verbot (jedenfalls) gerichtliche Mieterhöhungsverfahren nicht erfasst sind, in denen der Vermieter einen Anspruch auf Erhöhung der Miete zu einem vor dem in dieser Bestimmung festgelegten Stichtag (18. Juni 2019) liegenden Zeitpunkt verfolgt.
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Unzulässige Einstellung eines Räumungsauftrags
Corona-Anweisung der Amtsgerichtspräsidenten an die GV
GE 11/2020, S. 706 - Die über die Amtsgerichtspräsidenten erfolgte Anweisung an die Gerichtsvollzieher, wegen der aktuellen Corona-Pandemie bis auf Weiteres Vollstreckungen, insbesondere Räumungen auszusetzen, berechtigen den Gerichtsvollzieher nicht, Vollstreckungsaufträge als erledigt zu betrachten. Wegen des staatlichen Gewaltmonopols sind für die Beschränkungen hoheitlicher Tätigkeit insbesondere der Gerichte und ihrer Organe besonders enge Grenzen – auch in zeitlicher Hinsicht – zu ziehen, so das AG Spandau.
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Alternativangebote vor Beschlussfassung vorzulegen
WEG – Verwalterbestellung
GE 11/2020, S. 713 - Den Wohnungseigentümern müssen die Angebote der Bewerber oder jedenfalls deren Namen und die Eckdaten ihrer Angebote grundsätzlich schon innerhalb der Einladungsfrist zur Versammlung zugänglich gemacht werden.
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Gerichtliche Räumungsfrist nur bei zukünftiger Zahlung?
Nur ausnahmsweise unter Bedingung
GE 11/2020, S. 712 - Viele Räumungsurteile ergehen nach einer fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzugs gemäß § 543 BGB. Eine Räumungsfrist wird vom Gericht dann oft unter der Bedingung gewährt, dass die zukünftige Nutzungsentschädigung pünktlich gezahlt wird. Die 67. Kammer hält das nur dann für gerechtfertigt, wenn zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Räumungsfrist die berechtigte Besorgnis besteht, dass die Nutzungsentschädigung nicht, nicht rechtzeitig oder vollständig gezahlt wird.
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Nur eine Notargebühr für Eigentümerzustimmung
Mehrfache Grundschuldlöschungen
GE 11/2020, S. 706 - Beglaubigt der Notar die Unterschrift eines Grundstückseigentümers unter der Zustimmung zur Grundschuldlöschung, beträgt die Notargebühr pauschal 20 € zzgl. Auslagen und Umsatzsteuer, gleich wie viele Grundschulden die Erklärung betrifft.
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