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Hier finden Sie archivierte Beiträge aus unseren Zeitschriften (DAS GRUNDEIGENTUM und DAS HAUSEIGENTUM), aus den Bereichen Recht & Gesetz, Steuern sowie zu häufig gestellten Fragen.
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Alle archivierten Beiträge
Kein Anspruch auf unmittelbare Erstattung der Aufwendungen für das gemeinschaftliche Eigentum
Heillos zerstrittene Zweier-WEG ohne bestellten Verwalter
GE 2/2021, S. 94 - Auch in einer (zerstrittenen) Zweier-WEG ohne Verwalter, in der wegen des Kopfstimmrechts keine Mehrheitsbeschlüsse möglich sind, kann ein Eigentümer vom anderen Eigentümer keine unmittelbare (anteilige) Erstattung von für das Gemeinschaftseigentum getätigten Aufwendungen verlangen. Entsprechendes gilt, wenn der andere Eigentümer zwischenzeitlich aus dem Verband ausgeschieden ist und er für während seiner Zugehörigkeit zur WEG entstandene oder während dieses Zeitraums fällig gewordene Verbindlichkeiten der WEG in Anspruch genommen werden soll.
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Keine Geltung für WEG-„Altverwalter“
Corona-Erleichterungen
GE 2/2021, S. 94 - § 6 Abs. 1 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-,Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom 27. März 2020 (GesRuaCOVBekG, BGBl. I, 569, 570), wonach der zuletzt bestellte WEG-Verwalter bis zu seiner Abberufung oder bis zur Bestellung eines neuen Verwalters im Amt bleibt, gilt jedenfalls nicht für Verwalter, deren Amtszeit schon 2018 oder früher endete.
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Preisindizes
Lebenshaltung, Baupreise, Baugenehmigungen etc.
GE 4/21 - 5./6. Kalenderwoche
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Heizölpreise
in Berlin
GE 4/21 - 5./6. Kalenderwoche
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Anforderungen an die Schriftform bei sofortiger Weitergabe der Räume an einen Untermieter
Mietfläche reicht zur Bestimmbarkeit wg. unterschiedlicher Messmethoden nicht
GE 2/2021, S. 90 - Ein für längere Zeit als ein Jahr geschlossener Mietvertrag über Gewerberäume wahrt die erforderliche Schriftform grundsätzlich nur dann, wenn sich die wesentlichen Vertragsbedingungen – insbesondere Mietgegenstand, Mietzins sowie Dauer und Parteien des Mietverhältnisses – aus der Vertragsurkunde ergeben. Der Mietgegenstand kann trotz ungenauer Bezeichnung hinreichend bestimmbar bezeichnet sein, wenn der Mieter diesen bei Vertragsabschluss – oder bei Abschluss eines Nachtrags – bereits nutzt; nicht so, wenn er die Räume nie genutzt, sondern an einen Dritten untervermietet hat.
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Anspruch auf Namen, Geburtstag und Geburtsort des Untermieters – keinen auf Inaugenscheinnahme
„Kontaktsperre“ auch außerhalb von Corona-Zeiten
GE 1/2021, S. 22 - Die Forderung des Vermieters, in Aussicht genommene Untermieter persönlich vor einer Entscheidung über die Erlaubnis zur Untervermietung kennenzulernen, läuft auf eine Ablehnung der Untervermietungserlaubnis hinaus. Mehr als den Namen sowie zur eindeutigen Identifikation auch Geburtsdatum und Geburtsort sowie Angaben über die beruflichen und sonstigen Tätigkeiten des in Aussicht genommenen Untermieters muss der Mieter nicht mitteilen.
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Beschlussfassung noch nach Ende des Wirtschaftsjahres?
WEG-Wirtschaftsplan
GE 1/2021, S. 25 - Für die verspätete Beschlussfassung besteht eine Beschlusskompetenz, so dass jedenfalls ein Beschluss, mit dem nach Ablauf des Wirtschaftsjahres rückwirkend ein Wirtschaftsplan beschlossen wird, nicht nichtig ist und die Eigentümer somit die beschlossenen Vorauszahlungen zu erbringen haben.
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Herr der Stammtische
Namen & Nachrichten
GE 3/2021, S. 138 - Susanne Klabe, die Geschäftsführerin des BFW Landesverband Berlin/Brandenburg, hat in ihrem Kommentar (GE 3/2020, 133) auf Basis einer Umfrage ihres Verbandes noch einmal verdeutlicht, dass der Berliner Mietendeckel vor allem solchen Mietern zugute kommt, die darauf nicht angewiesen sind. Und wie kommentiert das der Berliner Wohnungssenator Sebastian Scheel, der – ohne selbst über belastbares Zahlenmaterial zu verfügen – die Zahlen schlicht bestreitet? „Eine Wuchermiete bleibt eine Wuchermiete und wird daher zu Unrecht von den Vermietern vereinnahmt“ (so gegenüber der Berliner Zeitung in der Ausgabe am 30. Januar, Seite 12).
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Mietergarten als Wohnwertmerkmal
Alle denkbaren Varianten
GE 1/2021, S. 22 - „Garten zur alleinigen Nutzung/Mietergarten ohne Entgelt oder zur Wohnung gehörender Garten mit direktem Zugang“ lautet eines der Merkmale der Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel. Wie es unter dem Gesichtspunkt denkbarer Varianten auszulegen ist, machte das LG Berlin in einer neuen Entscheidung deutlich.
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Herzustellender Zustand eindeutig zu bestimmen
Vollstreckungsmaßnahmen
GE 1/2021, S. 18 - Ein Urteilstenor, der den Schuldner von Rückbaumaßnahmen verpflichtet, den „früheren Zustand“ ohne nähere Beschreibung „wiederherzustellen“, ist, weil unbestimmt, nicht vollstreckungsfähig, denn im Vollstreckungsverfahren kann nicht erst im Einzelnen geklärt werden, welchen Soll-Zustand der Schuldner herzustellen hat.
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