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Hier finden Sie archivierte Beiträge aus unseren Zeitschriften (DAS GRUNDEIGENTUM und DAS HAUSEIGENTUM), aus den Bereichen Recht & Gesetz, Steuern sowie zu häufig gestellten Fragen.
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Alle archivierten Beiträge
Heizölpreise
in Berlin
GE 22/24 - 44./45. Kalenderwoche
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Verletzung der Hinweispflicht des Vermieters zum Wegfall des Eigenbedarfs mit strafrechtlichen Folgen
54.000 € Geldstrafe und Einzug des Veräußerungsgewinns von rund 331.000 €
GE 20/2024, S. 990 - Wenn nach einer Kündigung wegen Eigenbedarfs der Vermieter seine Nutzungsabsicht ändert/aufgibt, muss er dies dem Mieter mitteilen. Bis zu welchem Zeitpunkt diese Mitteilungspflicht besteht, kann zweifelhaft sein. Das AG Hamburg-Bergedorf meint, eine solche Pflicht bestehe bis zum Räumungstermin und ein Vermieter begehe Betrug durch Unterlassen, wenn er vor der endgültigen Räumung den Mieter nicht über einen weggefallenen Eigenbedarf informiert habe. Es verhängte eine Geldstrafe von 54.000 € und verfügte weiter, dass der Mehrerlös aus einer zwischenzeitlichen Veräußerung (hier: 331.842,89 €) einzuziehen sei.
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Verspätete Rückgabe durch Untermieter – Haftung für gesamten Mietausfallschaden
Auch bei Vermietung nur einer Teilfläche
GE 20/2024, S. 989 - Im Rahmen der Haftung des Untermieters wegen verspäteter Rückgabe der Mietfläche an den Eigentümer und Hauptvermieter bezieht sich auch für den Bereich der Geschäftsraummiete der Schadensersatzanspruch auf das gesamte Mietobjekt, wenn eine von einem Untermieter genutzte Teilfläche nicht zur Vermietung zur Verfügung stand und eine Vermietung der restlichen Flächen ohne die vom Untermieter genutzten Teilflächen nicht möglich war. Für den Schadensersatzanspruch kann auf den ortsüblichen Mietzins zurückgegriffen werden. Der ortsübliche Mietzins beinhaltet dabei in dem Umfang, in dem verbrauchsunabhängige Nebenkosten ortsüblich als Teil des Mietzinses mit vereinbart werden, auch diese Nebenkosten. Verbrauchsabhängige Nebenkosten sind nur zu berücksichtigen, wenn der Vermieter sie konkret darlegt.
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Folgen für die Durchsetzung durch ermächtigte Dritte und Inkassounternehmen
Abtretung von Mieteransprüchen an Conny durch Sozialleistungsempfänger
GE 21/2024, S. 1083 - „Ist Ihre Miete auch zu hoch? Zahlen Sie immer noch zu viel Miete?“ Diese Frage wird immer öfter über YouTube oder andere soziale Medien durch die Conny GmbH an Mieter herangetragen. Gezielt macht hier ein Legal-Tech-Unternehmen Werbung für ein unkompliziertes Verfahren.(1) Die Antwort im Werbevideo lautet: „Wir senken Ihre Miete ab“ und zeigt das zufriedene Gesicht eines Mieters, der fortan eine erheblich reduzierte Monatsmiete schuldet.(2) Diese Werbestrategie richtet sich auch an Mieter, die ihre Miete als Kosten der Unterkunft aus bewilligten Sozialleistungen – u. a. Bürgergeld nach dem SGB II oder Sozialhilfe nach dem SGB XII – erhalten.(3)
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Zustimmung zur Löschung einer Grunddienstbarkeit
Beschwerdewert
GE 19/2024, S. 941 - Die Beschwer des zur Zustimmung zur Löschung einer Grunddienstbarkeit Verurteilten bestimmt sich nach der Wertbeeinträchtigung des herrschenden Grundstücks durch den Verlust der Grunddienstbarkeit.
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Fristlose Kündigung eines gewalttätigen Mieters ohne eine Abmahnung
Räumungsklage
GE 19/2024, S. 939 - Einem gewalttätigen Wohnraummieter mit untherapierter Alkoholabhängigkeit und behaupteter Geschäftsunfähigkeit kann auch ohne vorherige Abmahnung fristlos gekündigt werden.
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Heizölpreise
in Berlin
GE 21/24 - 42./43. Kalenderwoche
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Zwangsgeld bei mangelnder Vermietungsabsicht
Zweckentfremdungsverbot in Berlin und Beseitigung von Leerstand
GE 19/2024, S. 937 - Wenn durch Bescheid dem Eigentümer aufgegeben wird, leerstehenden Wohnraum zu vermieten, kann ein angedrohtes Zwangsgeld auch vor Entscheidung über den Widerspruch vollstreckt werden. In diesem Vollstreckungsverfahren ist es unerheblich, ob der Bescheid zu Recht ergangen ist.
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Tauglichkeit des Mietspiegels 2021 trotz grundsätzlicher Mängel
Wenn Mieter und Vermieter einig sind
GE 19/2024, S. 934 - Halten Vermieter und Mieter übereinstimmend den Mietspiegel (hier MSP 2021) für ein taugliches Mittel zu Ermittlung der ortsüblichen Miete, erhöht das trotz etwaiger Erstellungsmängel die Überzeugungskraft des Mietspiegels. Das Positivmerkmal des Berliner Mietspiegels (2021) „vom Vermieter zur Verfügung gestelltes Pkw-Parkplatzangebot in der Nähe (ausreichend dimensioniert)“ ist auch erfüllt, wenn die Überlassung nur entgeltlich erfolgt.
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Kompetenzverlagerung auf den Verwalter
Gemeinschaft der Wohnungseigentümer darf sich durch Delegation entlasten
GE 18/2024, S. 885 - Seit der WEG-Reform zum 1. Dezember 2020 haben die Wohnungseigentümer die Kompetenz, Entscheidungen über die Verwaltung und Benutzung des gemeinschaftlichen Eigentums auf den Verwalter zu delegieren. Geht es um Erhaltungsmaßnahmen, wird eine Delegation regelmäßig jedenfalls dann ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen, wenn die Wohnungseigentümer selbst die grundlegende Entscheidung über deren Vornahme getroffen haben und der Verwalter nur über die Ausführung im Einzelnen entscheiden soll, wobei ihm kein verbindlicher Entscheidungsmaßstab vorgegeben werden muss.
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