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Hier finden Sie archivierte Beiträge aus unseren Zeitschriften (DAS GRUNDEIGENTUM und DAS HAUSEIGENTUM), aus den Bereichen Recht & Gesetz, Steuern sowie zu häufig gestellten Fragen.

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Alle archivierten Beiträge

Heizölpreise
in Berlin
GE 8/17 - 13./14. Kalenderwoche
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Heizölpreise
in Berlin
GE 7/17 - 11./12. Kalenderwoche
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Überforderte Verwalter verursachen jedes Jahr Millionenschäden
Fehlende Sach- und Fachkunde
GE 07/2017, S. 378 - Eine Umfrage des Dachverbandes Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) unter 400 Unternehmen ergab, dass Wohnungseigentümern jährlich finanzielle Schäden von bis zu 25 Millionen € entstehen, die oft auf eine unprofessionelle und fehlerhafte Immobilienverwaltung zurückzuführen seien. Weitere 55 Millionen € koste die Aufarbeitung mangelhafter WEG-Unterlagen bei Übernahme durch eine neue Verwaltung. In 94 % aller Fälle komme es dabei bereits zu Schadensersatzforderungen und in 16 % sogar zu Strafanzeigen gegen die Vorverwaltung. Der DDIV fordert daher einen raschen Abschluss des laufenden Gesetzgebungsverfahrens über die Zulassungsvoraussetzungen für Verwalter.
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Berlin schottet sich gegen Pendler ab
Namen & Nachrichten
GE 07/2017, S. 370 - Das glaubt man Berlins Finanzsenator Dr. Matthias Kollatz-Ahnen (SPD) sofort: Dass es ihm nicht um Steuermehreinnahmen geht, wenn die Berliner Zweitwohnungsteuer jetzt verdreifacht wird und von 5 % auf 15 % der Nettokaltmiete steigt. Der Mann hätte auch Komiker werden können, die Satire beherrscht er jedenfalls. Nein, es geht ihm nur darum, dass möglichst viele Zweitwohnsitzberliner auf ihre doppelte Einwohnerschaft verzichten und sich mit Hauptwohnsitz in Berlin anmelden.
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Kein Schadensersatzanspruch ohne Gelegenheit zur Nachbesserung
Verwalterhaftung bei fehlerhafter WEG-Jahresabrechnung
GE 07/2017, S. 395 - Ist die vom WEG-Verwalter erstellte Jahresabrechnung fehlerhaft, kann sich hieraus ein Schadensersatzanspruch der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen den abrechnenden Verwalter ergeben. Dies setzt nach Ansicht des Landgerichts Berlin neben einer Fristsetzung oder ernsthaften Erfüllungsverweigerung des Verwalters aber voraus, dass diesem durch Darlegung der Mängel die tatsächliche Möglichkeit einer Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist gegeben wird. Eine Erfüllungsverweigerung setzt voraus, dass der Schuldner unmissverständlich ausdrückt, seinen Vertragspflichten unter keinen Umständen nachkommen zu wollen.
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Wohngemeinschaft: Kein Anspruch auf Mietertausch bei mangelnder Bonität potentieller Ersatzmieter
Nachvollziehbare Gründe für Unzumutbarkeit darlegen
GE 07/2017, S. 385 - Nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung haben bei Vermietung einer Wohnung an eine Wohngemeinschaft Mieter einen Anspruch auf Entlassung und Stellung eines Ersatzmieters, weil ein solcher Vertrag – so die Argumentation der Gerichte – die stillschweigende Zustimmung des Vermieters zu einem späteren Mieterwechsel enthält. Das gilt aber nicht bei entgegenstehenden berechtigten Interessen des Vermieters, wozu auch das mangelnde Einkommen des potentiellen Ersatzmieters gehört.
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Darlegung der Voraussetzungen
WEG-Nichtzulassungsbeschwerde
GE 06/2017, S. 335 - Der Beschwerdeführer muss innerhalb der Begründungsfrist darlegen und glaubhaft machen, dass er mit der beabsichtigten Revision das Berufungsurteil in einem die Wertgrenze von 20.000 € übersteigenden Umfang abändern lassen will.
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Schönheitsreparaturen: Risse an der Zimmerdecke sind vom Vermieter zu beseitigen
Auch bei wirksamer Abwälzung der Dekorationslast
GE 06/2017, S. 333 - Größere Substanzschäden der Dekoration (hier: Risse an der Wohnzimmerdecke) sind auch bei wirksamer Schönheitsreparaturklausel vom Vermieter zu beseitigen. Bei einem langjährig beanstandungsfreien Mietverhältnis rechtfertigt die mangelnde Kooperation des Mieters bei der Beseitigung von Bagatellmängeln weder die außerordentliche noch die ordentliche Kündigung.
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Halter trägt die Kosten der Entfernung von Hundehaufen von fremden Grundstücken
Kotende Köter kosten kräftig Kohle
GE 06/2017, S. 331 - Wer seine Hunde frei laufen lässt, nimmt in Kauf, dass sie ihre Notdurft auch auf Privatgrundstücken verrichten. Für die Beseitigung der Hundehinterlassenschaften muss dann aber auch bezahlt werden, und zwar vom Halter.
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Rechtslage bei Kündigung maßgeblich
Sperrfrist nach Umwandlung
GE 06/2017, S. 330 - Die Sperrfrist für eine Kündigung wegen Eigenbedarfs nach Umwandlung zu Wohnungseigentum und Veräußerung ist in Berlin mehrfach geändert worden. Das Amtsgericht Charlottenburg (GE 2017, 109) hatte entschieden, dass die Rechtslage zum Zeitpunkt der Kündigung entscheidend sei. Auch die 63. Kammer des Landgerichts Berlin ist dieser Auffassung; auf einen Vertrauensschutz kann sich der Käufer nicht berufen.
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