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Hier finden Sie archivierte Beiträge aus unseren Zeitschriften (DAS GRUNDEIGENTUM und DAS HAUSEIGENTUM), aus den Bereichen Recht & Gesetz, Steuern sowie zu häufig gestellten Fragen.

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Alle archivierten Beiträge

Modernisierungsmaßnahmen: Keine Duldungspflicht bei grundlegender Veränderung der Mietsache
Im Klartext: Wer einen VW mietet, muss sich keinen Mercedes aufdrängen lassen
GE 01/2018, S. 19 - Modernisierungsmaßnahmen sind grundsätzlich zu dulden. Das gilt aber dann nicht, wenn hierdurch die Mietsache in einem solchen Maße umgestaltet wird, dass sie mit dem ursprünglichen Vertragsgegenstand nicht mehr vergleichbar ist, so der BGH in einer das Modernisierungsverlangen betreffenden Entscheidung für ein 1919/1920 errichtetes Reihenhaus, das damals Teil einer im englischen Stil angelegten Wohnsiedlung in Berlin-Tegel war und nunmehr unter der Bezeichnung "Stonehill Gardens" vermarktet wird.
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Fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs gerechtfertigt
JobCenter zahlt an falschen Empfänger
GE 24/2017, S. 1525 - Der Bundesgerichtshof hatte in einer älteren Entscheidung (GE 2009, 1613) angenommen, dass das JobCenter nicht Erfüllungsgehilfe des Mieters ist und er sich deshalb dessen Verschulden nicht zurechnen lassen muss. Für den Zahlungsverzug gilt das nicht, denn „Geld muss man haben“.
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Zusätzliche Bezugnahme auf früheren Mietspiegel ist unschädlich
Mieterhöhungsverlangen
GE 24/2017, S. 1518 - Ein Mieterhöhungsverlangen ist schon dann formell wirksam, wenn auf das einschlägige Rasterfeld des Mietspiegels Bezug genommen wird. Wenn zusätzlich noch auf einen veralteten Mietspiegel hingewiesen wird, schadet das jedenfalls nicht.
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Preisindizes
Lebenshaltung, Baupreise, Baugenehmigungen etc.
GE 2/18 - 1./2. Kalenderwoche
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Heizölpreise
in Berlin
GE 2/18 - 1./2. Kalenderwoche
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Um wie viel mehr wert ist ein Haus mit der rechtlich ungesicherten Möglichkeit eines Dachausbaus?
Beim Verkauf eines denkmalgeschützten Mietshauses falsche Hoffnungen geweckt
GE 24/2017, S. 1512 - Erweckt der Verkäufer eines Miethauses – entgegen eigenem gesicherten Wissen – gegenüber dem Käufer den Eindruck, ein Ausbau des Dachgeschosses sei mit behördlicher Genehmigung möglich, macht er sich schadensersatzpflichtig. Der Schaden liegt in der Differenz zwischen dem Verkehrswert eines nicht ausbaufähigen Dachgeschosses und dem Verkehrswert eines Dachgeschosses, bei dem zumindest die – wenn auch rechtlich ungesicherte – Chance auf eine Ausbaugenehmigung besteht. Der hinters Licht geführte Käufer einer solchen Immobilie, der am Kaufvertrag festhält und Ersatz für den Minderwert will, muss zum Minderwert keine übertrieben genauen Angaben machen. Die Angaben über den Minderwert dürfen nur nicht aufs Geratewohl, gleichsam „ins Blaue hinein“, gemacht werden, meint der BGH zu einem Fall aus Berlin.
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Gemeinschaftliche Rauchmelder in WEG
Frühstarter bestraft
GE 24/2017, S. 1532 - Der Beschluss einer Eigentümergemeinschaft über die einheitliche Anschaffung und Wartung von Rauchwarnmeldern ist in der Regel nicht ermessensfehlerhaft.
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Fassadendämmung als modernisierende Instandsetzung
Sanierung von Wohnungseigentum
GE 23/2017, S. 1445 - Auch das Anbringen einer Wärmedämmung im Rahmen einer Fassadenrenovierung kann eine Maßnahme der modernisierenden Instandsetzung darstellen, die mit einfacher Mehrheit beschlossen werden kann. Dabei kommt es auf die Amortisation der Mehrkosten nicht an, wenn die Wärmedämmung nach den Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) ohnehin anzubringen ist.
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Berechnung eines Mietrückzahlungsanspruches bei überhöhter Miete aufgrund der Mietpreisbremse
Mietspiegel als Ermittlungsgrundlage – kein Stichtagszuschlag bei „nur“ 4,4 % mehr
GE 23/2017, S. 1440 - Wird zu Beginn des Mietverhältnisses eine Miete vereinbart, die die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 10 % übersteigt, und liegen die Voraussetzungen des § 556e BGB (höhere Vormiete als ortsübliche Miete + 10 % oder bei Modernisierungsmaßnahmen in den letzten drei Jahren vor Beginn des Mietverhältnisses) nicht vor, hat der Mieter einen Rückforderungsanspruch nach § 556g BGB in Höhe des die ortsübliche Vergleichsmiete + 10 % übersteigenden Betrages. Zur Feststellung der ortsüblichen Vergleichsmiete kann der Berliner Mietspiegel auch als einfacher Mietspiegel herangezogen werden. Hat sich der maßgebliche Betrag des entsprechenden Mietspiegelwertes nur um 4,4 % gegenüber dem vorigen Mietspiegel erhöht, kommt nach Ansicht des AG Wedding ein Stichtagszuschlag nicht in Betracht.
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Rechtswidrige Ausübung des Vorkaufsrechts
Nicht im Bereich eines Bebauungsplans oder des Berliner Baunutzungsplans von 1960
Das LG Berlin hat den Vorkaufsrechtsbemühungen der Bezirke einen Riegel vorgeschoben. Die Ausübung des Vorkaufsrechts ist ausgeschlossen, wenn ein Grundstück nach den Festsetzungen des Bebauungsplans oder den Zielen und Zwecken der städtebaulichen Maßnahme bebaut und genutzt wird und die Gebäude keine Mängel aufweisen, die zu ungesunden Wohn- und Arbeitsverhältnissen führen oder das Straßen- oder Ortsbild erheblich beeinträchtigen. Und wenn ein gemeindliches Vorkaufsrecht besteht, darf es erst ausgeübt werden, wenn der Kaufpreis den Verkehrswert um mindestens 25 % übersteigt.
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