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Hier finden Sie archivierte Beiträge aus unseren Zeitschriften (DAS GRUNDEIGENTUM und DAS HAUSEIGENTUM), aus den Bereichen Recht & Gesetz, Steuern sowie zu häufig gestellten Fragen.

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Alle archivierten Beiträge

Fehler im Formular BGB 114/26
Alte Mietspiegeltabellen abgedruckt
Leider sind in der gedruckten Version des Formulars BGB 114/26 für die Mieterhöhung mit dem Mietspiegel 2026 die Mietspiegeltabellen 2024 abgedruckt.
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Instandhaltungsumlage mit Kostenobergrenze bleibt wirksam
Unwirksame Wartungskostenumlage
GE 8/2026, S. 377 - Dem Geschäftsraummieter dürfen für gemeinschaftlich genutzte Flächen in der Nebenkostenabrechnung auch die Instandhaltungskosten auferlegt werden, sofern eine Kostenobergrenze vereinbart ist. Das trifft grundsätzlich auch auf Wartungskosten zu.
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Der Weg in der WEG zur eigenen Ladestation ist mit Fallen gepflastert
Komplexe Anforderungen
GE 7/2026, S. 323 - Nach § 20 Abs. 2 Nr. 2 WEG kann jeder Wohnungseigentümer angemessene bauliche Veränderungen verlangen, die dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge dient (= privilegierte Maßnahme). Wenn die Gerichte allerdings so weitgehende Anforderungen an die Beschlussfassung für die Umsetzung stellen wie jüngst das LG Stuttgart, kommt der vom Gesetzgeber gewünschte verstärkte Ausbau der Elektromobilität jedenfalls in Wohnungseigentümergemeinschaften nicht so schnell vom Fleck.
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Fehlende Transparenz bei Mieterhöhungen?
Unwirksame Indexmietklausel
GE 7/2026, S. 318 - Eine formularmäßige Indexmietklausel ist insgesamt unwirksam, wenn sie nicht unmissverständlich regelt, dass während der Geltung der Indexmiete grundsätzlich keine anderen Erhöhungen zulässig sind als Betriebskostenanpassungen und Erhöhungen aufgrund von sog. „unvertretbaren Maßnahmen“.
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Gemeinschaft der Wohnungseigentümer muss abdichten
Haus ohne Dach
GE 6/2026, S. 277 - Der Bezirk Tempelhof-Schöneberg darf die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer eines Gebäudes ohne Dach auch im Wege des einstweiligen Verfahrens dazu verpflichten, das Dach einstweilen mit einer Folie abzudichten, um das Eindringen von Wasser auszuschließen. Dies gilt auch dann, wenn ein das Dachgeschoss ausbauender Sondereigentümer die Havarie verursacht hat. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.
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Streit um Nutzungsrechte als Familiensache
Ehewohnung von GbR gemietet
GE 6/2026, S. 273 - In Familienstreitsachen muss eine Beschwerde nach § 117 FamFG binnen zwei Monaten begründet und es muss ein bestimmter Antrag gestellt werden. Für eine bloße Ehewohnungssache nach §§ 200 FamFG, 1568a BGB gilt das nicht. Anders ist es aber, wenn vom anderen Ehegatten Mitwirkung bei der Umgestaltung des Mietverhältnisses gegenüber dem Vermieter verlangt wird.
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Klagebefugnis des Inkassodienstleisters
Verstöße gegen die Mietpreisbremse
GE 6/2026, S. 272 - Das Amtsgericht Mitte hatte – erstmals – die Tätigkeit einer Inkassodienstleisterin im Zusammenhang mit der Mietpreisbremse als wucherähnlich und damit rechtswidrig eingestuft(GE 2025 [23] 1199). Eine andere Abteilung des Amtsgerichts Mitte bleibt auf den eingefahrenen Bahnen und hält die Tätigkeit der Inkassodienstleisterin nach wie vor für legal.
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Um als „hochwertiges Parkett“ zu gelten, muss es nicht in einem Bestzustand sein
Wohnwertmerkmal
GE 6/2026, S. 271 - Das Vorliegen des wohnwerterhöhenden Merkmals „hochwertiges Parkett“ i.S.d. Berliner Mietspiegels 2024 setzt nicht voraus, dass sich das Parkett in einem guten Zustand befindet.
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Keine Neuregelung der Verwaltung nach Trennung
Gemeinschaftsvermietung
GE 5/2026, S. 219 - Bei gemeinschaftlichem Erwerb von Eigentum durch Ehegatten sind sie im Zweifel Bruchteilseigentümer. Die Trennung der Eheleute allein reicht jedoch nicht für eine Änderung der bisherigen Gebrauchsregelung. Sie müssen also weiter gemeinsam handeln – etwa bei Vermietung oder einer Kündigung.
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Kein Anspruch bei geringerer Miete durch Mietpreisbremse
Schadensersatz nach Umzug
GE 5/2026, S. 216 - Wenn nach der Kündigung wegen Eigenbedarfs die Räume nicht für den Eigenbedarf, sondern anderweitig genutzt werden, hat der frühere Mieter grundsätzlich einen Schadensersatzanspruch und kann neben den Umzugskosten auch die Mehrkosten für eine gleichwertige Ersatzwohnung verlangen. In Gebieten mit einer Mietenbegrenzungsverordnung wie in Berlin kommt es aber nicht auf die vereinbarte Miete für die Ersatzwohnung an, sondern auf deren preisrechtlich zulässige – so das Amtsgericht Mitte.
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