Grundeigentum-Verlag GmbH
grundeigentum-verlag
Verlag für private und unternehmerische Immobilien
Anzeige

Mietendeckel  →  Informationen


Kann man sie noch ansetzen?
Zuschläge
11.03.2020 Frage: Wie verfährt man mit Zuschlägen (Stellplatz, Garten, Möblierung)?
Nach § 3 MietenWoG Bln ist Miete im Sinne des Gesetzes die Nettokaltmiete einschließlich aller Zuschläge, also auch für Garten- oder Garagennutzung. Wurden tatsächlich rechtlich getrennte, also auch unterschiedlich kündbare Verträge hierüber abgeschlossen, dürfte der Mietendeckel für die Zuschläge nicht gelten. Anders sieht es bei einem Möblierungszuschlag aus. Dass separat Möbel und/oder Kücheneinrichtungen (Kühlschrank, Herd, Waschmaschine) vermietet werden, ist derart ungewöhnlich, dass solche Verträge wohl als Umgehungsgeschäfte gewertet würden.


Links: