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Keine Grunderwerbsteuer auf Rücklage
05.01.2014 (GE 1 /2014, 4) Zum 1. Januar 2014 erhöhen Berlin, Bremen und Schleswig-Holstein ihre Grunderwerbsteuersätze
Erwerber einer Eigentumswohnung müssen auf vorhandene Rücklagen für
Instandhaltungen keine Grunderwerbsteuer zahlen. Darauf weist der
Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin. Wohnungskäufer sollten
unbedingt vor Vertragsabschluss mit Verkäufer und Notar klären, dass im
Kaufpreis enthaltene Rücklagen nicht zum Immobilienkaufpreis zählen und
damit auch nicht in die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer
einfließen. Dies gilt grundsätzlich auch für mitveräußerte
Einrichtungsgegenstände und Wohnungsinventar wie Möbel, normale
Einbauküchen oder sogar den vollen Heizölvorrat. Die Grunderwerbsteuer steigt
in den meisten Ländern seit Jahren. Zum 1. Januar 2014 erhöhen beispielsweise
wieder Berlin, Bremen und Schleswig-Holstein ihre Steuersätze auf dann 6 bzw.
6,5 %.