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Recht  →  Miet- & Zivilrecht


Vor Kündigung Widerruf und Unterlassungsklage
Umfassende Untermieterlaubnis
01.03.2023 (GE 2/2023, S. 69) Die Fortsetzung der auf eine umfassende mietvertragliche Gestattung gestützten und langjährig erfolgten Untervermietung der gesamten Wohnung erfordert zunächst den Widerruf der Erlaubnis. Setzt der Mieter die Untervermietung trotzdem fort, muss der Vermieter auf Unterlassung klagen. Erst wenn diese Klage erfolgreich war und der Mieter die Untervermietung dennoch fortsetzt, kann der Vermieter fristlos kündigen.
Der Fall: Dem Mieter war vor Jahren gestattet worden, die gesamte Wohnung unterzuvermieten. Dann widerrief der Vermieter die Gestattung und kündigte, weil der Mieter sein Verhalten nicht änderte. AG und LG wiesen die Räumungsklage ab.

Der Beschluss: Das LG Berlin [ZK 67] setzt seine mit Urteil vom 11. Oktober 2022 (GE 2022, 1265) begonnene Rechtsprechung fort mit der Variante, dass im entschiedenen Fall die Untervermietungserlaubnis widerrufen worden war. Die auf eine umfassende mietvertragliche Gestattung des Vermieters gestützte – und langjährige – Gebrauchsüberlassung an Dritte reicht selbst nach deren Widerruf für eine Kündigung nicht aus. Der Vermieter muss vielmehr vor Ausspruch der Kündigung noch einen Unterlassungstitel gegen den Mieter erwirkt haben.

Den Wortlaut finden Sie in GE 2022, Seite 91 und in unserer Datenbank.


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