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Recht  →  Miet- & Zivilrecht


Anforderungen an Schallschutzfenster ab Mietspiegel 2019
Standard wie beim Wärmeschutz
11.01.2021 (GE 23/2020, S. 1534) Jedenfalls ab dem Berliner Mietspiegel 2019 müssen Schallschutzfenster, um bei Anwendung der Orientierungshilfe als wohnwerterhöhend zu gelten, auf einem vergleichbaren technischen Standard sein wie Wärmeschutzfenster, was einen Einbau ab 2002 voraussetzt; bereits 1980 eingebaute Fenster erfüllen dieses Niveau nicht.
Der Fall: Die Kläger verlangen Zustimmung zur Mieterhöhung. Das AG hat die Klage abgewiesen, weil die ortsübliche Miete unter Anwendung der Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel niedriger sei als die von den Klägern verlangte, wobei vor allem die Frage eine Rolle spielte, ob die 1980 eingebauten Schallschutzfenster noch als wohnwerterhöhend einzustufen waren.

Das Urteil: Das wohnwerterhöhende Merkmal Schallschutz liege nicht vor. Selbst wenn man davon ausgehe, dass Schallschutzfenster vorhanden seien, die im Jahre 1980 eingebaut wurden, erfüllten diese nicht die Anforderung des Berliner Mietspiegels 2019. Während es im Rahmen des Berliner Mietspiegels 2017 noch ausreichend gewesen sei, dass Schallschutzfenster in vor 1995 bezugsfertigen Wohngebäuden eingebaut waren, spreche der Berliner Mietspiegel 2019 nur noch von Schallschutz-fenstern. Im Vergleich zu der Wärmeschutzverglasung, welche ein Einbau ab dem Jahre 2002 voraussetze, werde ersichtlich, dass der Schallschutz zumindest auf einem annähernd ähnlichen technischen Stand sein müsse, um das Mietspiegelmerkmal zu erfüllen. Dieser ist bei Schallschutzfenstern aus dem Jahre 1980 nicht mehr gegeben.

Den Wortlaut finden Sie in GE 2020, Seite 1567 und in unserer Datenbank.


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