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Recht  →  Miet- & Zivilrecht


Im Wintergarten darf es auch ziehen
Minderung war unberechtigt
18.12.2019 (GE 22/2019, S. 1457) Ein Mangel der Mietsache liegt nur dann vor, wenn vom vereinbarten oder üblichen Zustand abgewichen wird. Auch wenn es zieht und Wasser eindringt, kann eine Mietminderung unberechtigt sein.
Der Fall: Die Mieterin beklagte, dass die Einfachfenster im Wintergarten undicht seien, so dass bei Starkregen Wasser und Kaltluft eindringe. Die Vermieterin ließ daraufhin als Modernisierungsmaßnahme Isolierglasfenster einbauen; für die Vergangenheit machte die Mieterin Mietminderung geltend.

Das Urteil: Das Amtsgericht Charlottenburg wies die Klage ab, weil ein Mietmangel nicht vorlag. Es sei allgemein bekannt, dass einfachverglaste Altbaufenster nicht den Wohnkomfort aufweisen wie Doppelkastenfenster oder Isolierglasfenster. Dazu komme, dass ein Wintergarten nicht uneingeschränkt der ganzjährigen Wohnnutzung gewidmet sei, sondern zur Nutzung im Sommer und zur Haltung von Pflanzen. Das gelegentliche Eindringen von Regenwasser bei besonderen Witterungsverhältnissen sei danach kein Mangel.

Den Wortlaut finden Sie in GE 2019, Seite 1514 und in unserer Datenbank.


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