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Kündigung von Kabelfernsehverträgen
Bundesverfassungsgericht
25.01.2024 (GE 1/2024, S. 23) Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschlüssen vom 11. Dezember 2023 die Anträge von zwei Telekommunikationsunternehmen auf Erlass einstweiliger Anordnungen gegen § 230 Abs. 5 Telekommunikationsgesetz (TKG) abgelehnt, der den Parteien von Kabelfernsehverträgen ab dem 1. Juli 2024 ein entschädigungsloses Sonderkündigungsrecht einräumt.
Eine vorläufige Aussetzung der gesetzlichen Regelung komme nicht in Betracht, weil keine unmittelbare Gefahr bestehe, dass den Unternehmen ein irreparabler Schaden entstünde. Soweit die Beschwerdeführer vortragen, vorhandene Geschäftsbeziehungen könnten nur zu deutlich schlechteren Konditionen fortgesetzt werden, reiche dies ebenfalls nicht aus.

BVerfG, Beschlüsse vom 11. Dezember 2023 - 1 BvR 1803/22, 1 BvR 2058/22 –


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