Grundeigentum-Verlag GmbH
grundeigentum-verlag
Verlag für private und unternehmerische Immobilien
Anzeige

Archiv / Suche


Die Mikrolage der Wohnung ist maßgeblich!
Lärmbelastete Lage wohnwertmindernd
02.12.2022 (GE 20/2022, S. 1039) Manche Gerichte hatten aus dem Straßenverzeichnis zum Berliner Mietspiegel geschlossen, dass eine Lärmbelastung für das Grundstück wohnwertmindernd sei, auch bei einer ruhigen Lage im Innenhof (AG Charlottenburg, GE 2018, 1283). Das Landgericht Berlin ist anderer Auffassung.
Der Fall: Der Vermieter hatte Zustimmung zu einer Mieterhöhung verlangt; das Amtsgericht hatte die Klage abgewiesen, u. a. weil eine Lärmbelastung für das Grundstück nach dem Straßenverzeichnis zum Berliner Mietspiegel bestehe. Auf die Mikrolage der Wohnung komme es nicht an, wie schon das AG Charlottenburg entschieden habe.

Der Beschluss: Das Landgericht Berlin meinte, die Entscheidung sei (nur) im Ergebnis richtig. Eine Lärmbelastung sei zwar nicht anzunehmen, weil zum Wohnumfeld auch die Lage der Wohnung gehöre. Schließlich verbringe der Mieter die überwiegende Zeit dort. Es liege jedoch ein Negativmerkmal in der Gruppe 3 vor, weil ein Waschmaschinenanschluss nicht vorhanden sei. Bei nötigen Arbeiten am Eckventil sei dies nicht gegeben.

Den Wortlaut finden Sie in GE 2022, Seite 1057 und in unserer Datenbank.


Links: