Grundeigentum-Verlag GmbH
grundeigentum-verlag
Verlag für private und unternehmerische Immobilien
Anzeige

Archiv / Suche


Widerruf lange nach Fertigstellung möglich
Vertrag über Einbau einer Wärmepumpe
06.04.2022 (GE 5/2022, S. 232) Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen steht dem Verbraucher ein Widerrufsrecht zu. Das gilt auch für größere Aufträge, und es kommt nicht auf eine Drucksituation des Verbrauchers an.
Der Fall: Der Eigentümer wollte in seinem Wohnhaus eine neue Wärmepumpe nebst Pufferspeicher einbauen lassen; Einzelheiten wurden bei einem Gespräch im Haus geklärt. Die Wärmepumpe wurde eingebaut und der Eigentümer zahlte knapp 15.000 € auf die Werklohnforderung; später widerrief er den Vertrag. Der Unternehmer klagte einen ausstehenden Betrag von mehr als 20.000,01 € ein, während der Beklagte seine Anzahlung zurückverlangte. Das Landgericht hielt die Widerklage auf Rückzahlung für begründet, allerdings nur Zug um Zug gegen Duldung des Ausbaus der Wärmepumpe durch den Hauseigentümer. Die Berufungen beider Parteien waren erfolglos.

Das Urteil: Das OLG Celle verwies darauf, dass grundsätzlich jeder Vertrag eines Verbrauchers, der außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurde, widerruflich ist. Auf Überrumpelung des Verbrauchers oder eine Drucksituation komme es nicht an. Auch auf das Motiv des Verbrauchers für den Widerruf komme es nicht an. Eine unzulässige Rechtsausübung oder Verwirkung liege hier nicht vor. Mangels Widerrufsbelehrung sei die Widerrufsfrist noch nicht abgelaufen.
Der Widerruf sei auch nicht ausgeschlossen nach § 312g Abs. 2 Nr. 11 BGB, weil der Einbau keine dringende Reparatur betroffen habe. Danach stehe dem Unternehmer keine Restzahlung zu und der Verbraucher könne seine Leistungen zurückverlangen. Dies allerdings nur Zug um Zug gegen Duldung des Ausbaus der Wärmepumpe und Rückübereignung durch den Besteller. Zur Rückgewähr der ausgebauten alten Teile sei der Unternehmer dagegen nicht verpflichtet, denn es handele sich dabei nicht um eine Leistung des Bestellers, die nach dem Widerruf zurückzugewähren sei.

Anmerkung: Das Urteil widerspricht dem Rechtsgefühl, aber entspricht den EU-Vorschriften. Jeder am Geschäftsleben Teilnehmende sollte daher die Möglichkeiten eines Widerrufs immer im Auge behalten.

Den Wortlaut finden Sie in GE 2022, Seite 248 und in unserer Datenbank. 


Links: