Grundeigentum-Verlag GmbH
grundeigentum-verlag
Verlag für private und unternehmerische Immobilien
Anzeige

Archiv / Suche


Erhöhte Anforderungen an berechtigtes Interesse
Eigenbedarf
25.03.2022 (GE 5/2022, S. 232) Wenn der Mietvertrag eine Kündigung nur in besonderen Ausnahmefällen vorsieht, kann das Auswirkungen auch auf eine Eigenbedarfskündigung haben, so das Landgericht Berlin im Falle einer Kündigung wegen Eigenbedarfs des Bruders eines der Gesellschafter der GbR-Vermieterin.
Der Fall: Im Mietvertrag hieß es unter § 12 Abs. 3 u. a., dass der Vermieter das Mietverhältnis „nur in besonderen Ausnahmefällen unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen kündigen kann, wenn wichtige berechtigte Interessen des Vermieters eine Beendigung des Mietverhältnisses notwendig machen“. Nachdem der Beklagte der Kündigung der Klägerin wegen Eigenbedarfs des Bruders eines ihrer Gesellschafter widersprochen hatte, erhob diese Räumungsklage beim Amtsgericht Schöneberg.

Die Entscheidung: Das Amtsgericht gab der Räumungsklage statt, das Landgericht Berlin wies sie auf die Berufung des Beklagten hin ab. Durch die besondere Regelung im Mietvertrag werde dem Beklagten ein gegenüber den gesetzlichen Vorschriften erhöhter Bestandsschutz eingeräumt, sodass für eine Eigenbedarfskündigung das in § 573 Abs. 2 BGB genannte berechtigte Interesse des Vermieters alleine nicht ausreiche. Erforderlich sei ein „Eigenbedarf + x“, d. h., das Interesse des Vermieters müsse sich von vergleichbaren Fallgestaltungen durch zusätzliche Faktoren abheben. Hierbei müsse insbesondere auf die finanzielle Situation dessen, für den der Eigenbedarf geltend gemacht werde, abgestellt werden, um zu beurteilen, ob dieser Person die Anmietung einer anderen Wohnung zu zumutbaren Bedingungen möglich sei. Hiervon sei im Hinblick auf das Einkommen des Bruders des Gesellschafters der Klägerin auszugehen, weil diesem nach Abzug von Verbindlichkeiten noch ein Betrag von 2.000 € zur Verfügung stünde, mit dem er für sich und seine Familie einen angemessenen Wohnbedarf in Berlin decken könne.

Den Wortlaut finden Sie in GE 2022, Seite 250 und in unserer Datenbank. 


Links: