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Mieter trägt die Kosten des erhöhten Wasserverbrauchs
Defekt im Toilettenspülkasten
08.10.2021 (GE 17/2021, S. 1036) Ein während der Mietzeit auftretender Mangel ist dem Vermieter anzuzeigen. Unterlässt er das, ist er für die Folgen verantwortlich, auch wenn er überwiegend abwesend war.
Der Fall: Der Spülkasten in der Toilette war defekt; für längere Zeit floss Wasser ab. Die Betriebskostennachforderung von mehr als 1.800 € zahlte die Mieterin nicht und behauptete, sie habe, auch wegen längerer Abwesenheit, den Mangel nicht unverzüglich angezeigt. Das Amtsgericht gab der Klage des Vermieters statt. Für die Berufung beantragte die Mieterin Prozesskostenhilfe.

Die Entscheidung: Das Landgericht Hanau verneinte eine Aussicht auf Erfolg für die Rechtsverteidigung der Beklagten, denn ihr sei eine Pflichtverletzung wegen Verletzung der Obhutspflicht vorzuwerfen. Das gelte auch dann, wenn sie überwiegend ortsabwesend gewesen sei, weil sie auch dann eine regelmäßige übliche Kontrolle der Mietsache schulde.

Den Wortlaut finden Sie in GE 2021, Seite 1062 und in unserer Datenbank.


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