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Auch ein schlechter Zustand der Mietsache kann vertragsgemäß sein
„Kernsanierte“ Wohnung
06.08.2021 (GE 14/2021, S. 857) Dass der Vermieter bei der Wohnungsbesichtigung etwas von „kernsaniert“ erzählt, ändert nichts daran, dass er nur denjenigen Zustand schuldet, der bei Anmietung nach einer Wohnungsbesichtigung tatsächlich bestand.
Der Fall: Die nach (unberechtigter) Mietminderung wegen Zahlungsverzug auf Räumung und Herausgabe in Anspruch genommene Mieterin hat für das Berufungsverfahren die Bewilligung von Prozesskostenhilfe beantragt und gemeint, das AG habe sie zu Unrecht auf Räumung verurteilt, weil ihr eine „kernsanierte“ Wohnung übergeben werden sollte, und es seien doch Mängel vorhanden.

Das Urteil: Das AG habe die Klage auf Räumung zu Recht für begründet erachtet.
Entgegen der Auffassung der Beklagten habe das AG die behaupteten Mängel zutreffend gewürdigt. Soweit die Beklagte meine, das AG verkenne, dass ihr eine kernsanierte Wohnung übergeben worden sei, und dass die Klägerin selbst vorgetragen habe, dass die Beklagte eine sanierte Wohnung übergeben bekommen habe, lasse sich daraus in Bezug auf die behaupteten Mängel nichts im Sinne der Beklagten herleiten, weil die Begrifflichkeit „(kern)saniert“ nichts daran ändere, dass nur der tatsächliche Zustand geschuldet sei, der bei Anmietung nach Besichtigung der Wohnung vorhanden war und auch hätte erkannt werden können. Dieser aber habe sich nach den eigenen Ausführungen der Beklagten schon zum Zeitpunkt der Anmietung deutlich erkennbar von einer „Kernsanierung“ weit entfernt befunden, sodass die Mutter der Beklagten die Vermieter unmittelbar nach der Wohnungsübergabe auf die Mängel hingewiesen habe.
Soweit die Beklagte argumentiere, ihr sei unmittelbar nach der Wohnungsübergabe ausdrücklich zugesichert worden, dass „die Mängel, die offensichtlich vorlagen und sichtbar waren“, beseitigt werden, könne ein solches erst nach Vertragsabschluss stattgefundenes Gespräch nichts daran ändern, dass für die Einstufung als Mangel allein der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses maßgeblich sei, der jedenfalls vor diesem behaupteten Gespräch gelegen habe.

Den Wortlaut finden Sie in GE 2021, Seite 886 und in unserer Datenbank.


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