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Der Zweck heiligt die Mittel – Mietsenkung nur bei den Bösen?
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08.12.2020 (GE 23/2020, S. 1510) Ganz so einfach wie in der Lamborghini-Affäre haben sich die Ermittlungen gegen Friedrichshain-Kreuzbergs Baustadtrat Florian Schmidt (Grüne) wegen des Verdachts der Haushaltsuntreue im Zusammenhang mit der Ausübung des Vorkaufsrechts zugunsten der Genossenschaft Diese eG nicht dargestellt, eingestellt hat die Staatsanwaltschaft das durch Strafanzeigen der FDP-Ortsverbandsvorsitzenden von Weißensee, Sandra von Münster, zunächst ausgelöste Ermittlungsverfahren am Ende doch, obwohl die zwischenzeitlich im September bereits eingestellten Ermittlungen durch eine erneute Anzeige wieder aufgenommen worden waren, weil „neue Erkenntnisse“ einen „Anfangsverdacht“ begründet hatten.
„Erhebliche“ Pflichtverletzungen, die zu einer Anklage hätten führen können, fand die Staatsanwaltschaft am Ende dann nicht. Die könnte allerdings ein Untersuchungsausschuss bringen, den CDU und FDP anstreben, um die Vorgänge zur Ausübung des Vorkaufsrechts an Miethäusern zugunsten der Genossenschaft Diese eG in der Tiefe auszuleuchten. Schon heute ist jedenfalls klar, dass die Mieter jener Häuser vom Regen in die Traufe gekommen sind. Was sich die Genossenschaft gerade geleistet hat, macht regelrecht fassungslos. Während Berlins Stadtentwicklungssenator Sebastian Scheel nur von 197 Fällen weiß, in denen es um das Überschreiten des Mietendeckels bei der Neuvermietung ging und einräumen musste, „dass der Großteil der Vermieter sich an das geltende Recht“ (Mietendeckel) hält, vertritt die Diese eG allen Ernstes die Auffassung, für sie gelte der Mietendeckel nicht. Ihren Mietern, die nach der Senkung der Mieten auf die Deckelungsgrenzen fragten, schrieb der Genossenschaftsvorstand – Werner Landwehr, Simone Gork und Elena Poeschl – die Petenten hätten wohl „nicht bedacht, dass die Diese eG unter die in § 1 Abs. 2 MietenWoG Berlin genannten Ausnahmen fällt und sich deshalb für die Diese eG und die Bewohner in deren Häusern in Bezug auf die Miete durch das MietenWoG nichts ändert.“ In diesem Zusammenhang beruft sich die Genossenschaft auf § 1 Nr. 2 (nicht Absatz 2, wie die Genossenschaft schreibt), wonach das MietenWoG Bln nicht für Wohnraum gilt, „für den Mittel aus öffentlichen Haushalten zur Modernisierung und Instandsetzung gewährt wurden und der einer Mietpreisbindung unterliegt.“ Bislang wurde nur kommuniziert, dass die Gesellschaft Fördermittel zum Ankauf der Grundstücke erhalten hat, keineswegs, dass schon „Mittel aus öffentlichen Haushalten zur Modernisierung und Instandsetzung“ – dafür kämen ja wohl nur die einschlägigen Förderungsrichtlinien in Frage – geflossen sind, die zu einer Mietpreisbindung geführt hätten. Unglaublich: Angeblich entreißt man gierigen Investoren die Häuser, um Mieter besser zu schützen, und dann drückt man sich um den Mietendeckel und überlässt dessen Einhaltung den gierigen Investoren. Schämt Euch!
Autor: Dieter Blümmel


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