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Herr der Stammtische
Namen & Nachrichten
10.02.2021 (GE 3/2021, S. 138) Susanne Klabe, die Geschäftsführerin des BFW Landesverband Berlin/Brandenburg, hat in ihrem Kommentar (GE 3/2020, 133) auf Basis einer Umfrage ihres Verbandes noch einmal verdeutlicht, dass der Berliner Mietendeckel vor allem solchen Mietern zugute kommt, die darauf nicht angewiesen sind. Und wie kommentiert das der Berliner Wohnungssenator Sebastian Scheel, der – ohne selbst über belastbares Zahlenmaterial zu verfügen – die Zahlen schlicht bestreitet? „Eine Wuchermiete bleibt eine Wuchermiete und wird daher zu Unrecht von den Vermietern vereinnahmt“ (so gegenüber der Berliner Zeitung in der Ausgabe am 30. Januar, Seite 12).
Abgesehen davon, dass der Bausenator damit alle landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften und alle Genossenschaften pauschal zu Wucherern erklärt, mussten sie doch allesamt Mieten senken, stellt er sich mit dieser Bemerkung außerhalb unserer Rechtsordnung. Was „Wucher“ ist, definiert in unserer Rechtsordnung nicht ein Landesminister, sondern der Deutsche Bundestag. Und der hat in § 291 Strafgesetzbuch als Wucherer denjenigen definiert, der die Zwangslage, die Unerfahrenheit, den Mangel an Urteilsvermögen oder die erhebliche Willensschwäche eines anderen dadurch ausbeutet, dass er sich für die Vermietung von Räumen zum Wohnen oder damit verbundene Nebenleistungen Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung oder deren Vermittlung stehen. Kein Vermieter im Land Berlin ist seit Urzeiten wegen Wuchers verurteilt worden. Ein derartiger Sprachgebrauch zielt auf die Herrschaft über die Stammtische und auf eine Spaltung der Gesellschaft. Beginnender Wahlkampf ist dafür keine Entschuldigung.
Autor: Dieter Blümmel


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