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Die Kommunen und der Datenhandel
Namen & Nachrichten
25.05.2018 (GE 09/2018, S. 534) Es gibt Vorgänge, bei denen mir trotz meines fortgeschrittenen Alters die sprichwörtliche Altersmilde nicht dagegen hilft, dass mir das ebenso sprichwörtliche Messer in der Tasche aufgeht. Das ist mir kürzlich so gegangen, als Gerd Landsberg, Geschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, dem Interessenverband von 11.000 Kommunen, in einem Interviewmarathon vorschlug, Städte und Gemeinden sollten die mannigfaltigen Daten, die sie über ihre Bürger – u. a. über den gesetzlichen Meldezwang – sammeln, doch bitteschön zu Geld machen.
Daten seien schließlich „das Öl des 21. Jahrhunderts“. Den Vorschlag macht der Mann ausgerechnet zu einem Zeitpunkt, an dem Deutschlands Mittelständler schlaflose Nächte und eine Mitarbeiterrunde nach der anderen hinter sich bringen, um einem Monster namens Europäische Datenschutz-Grundverordnung gerecht zu werden, das vor allem rechtschaffenen Bürgern den Angstschweiß auf die Stirn und Blüten von der Art treibt, dass bei wortlautenger Auslegung ein Vermieter nicht einmal die Namen seiner Mieter auf den Stillen Portier oder das Klingelschild schreiben dürfte. Diese Unverfrorenheit eines Kommunalfunktionärs macht fassungslos. Die Kommunen schwimmen in Geld. Die Berliner Bezirke wissen nicht, wie sie das alles ausgeben sollen und verfallen auf Ideen wie das Aufstellen von – euphemistisch so genannten – „Verrichtungskabinen“ für Prostituierte und ihre Freier. Dafür sollen dann also unsere Daten verkauft werden, während wir uns den Kopf zerbrechen, ob wir bei unseren Kunden noch den geschlechtsspezifischen Zusatz „Herr“ oder „Frau“ speichern dürfen. Übrigens haben die Meldeämter unsere Daten bereits im großen Stil verkauft – an Unternehmen, an die Gebühreneinzugszentrale der Rundfunkanstalten. Nach Spiegel-Recherchen haben 28 Städte 2011 völlig legal Millionen von Datensätzen verscherbelt und allein mit den Meldedaten 56,4 Millionen € verdient. Dass Gerd Landsberg sich aber unter Geltung der Datenschutz-Grundverordnung einen solchen Vorschlag erlaubt, macht nur noch wütend.
Autor: Dieter Blümmel


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