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Keine „bevorzugte Citylage“ am oberen Kurfürstendamm?
Erst ab Olivaer Platz tobt der Bär
16.11.2018 (GE 20/2018, S. 1255) Der obere Kurfürstendamm ist nach Ansicht einer Richterin des AG Charlottenburg bis zum Olivaer Platz/Leibnizstraße keine „bevorzugte Citylage“ im Sinne des Berliner Mietspiegels. Das wisse sie aus eigener Ortskenntnis.
Der Fall: Die Vermieterin verlangte mit Schreiben vom 26. Juni 2017 von der Mieterin Zustimmung zur Mieterhöhung ab 1. September 2017; anzuwenden war also der Mietspiegel 2017. Die Vermieterin reklamierte die bevorzugte Westberliner Citylage; nach dem neuen Mietspiegel müsse die streitbefangene Wohnung nicht mehr selbst in einer bevorzugten Citylage liegen, ausreichend sei vielmehr die Nähe zu repräsentativen, überregional ausstrahlenden Einkaufs-, Dienstleistungs- und Wohnstandorten. Die Mieterin wertet den oberen Bereich des Kurfürstendamms ab Hausnummer 93 bis 148 nicht mehr als bevorzugte Citylage. Der Kurfürstendamm werde in diesem Bereich häufiger als Autorennstrecke genutzt. Die nahegelegene Kreuzung Kurfürstendamm/Joachim-Friedrich-Straße sei Treffpunkt für Obdachlose. Der Kurfürstendamm mit seinen Seitenstraßen sei erst ab dem Olivaer Platz in Richtung Gedächtniskirche attraktiv.

Das Urteil: Das Amtsgericht folgte den Argumenten der Mieterin. Die Wohnung liege nicht in bevorzugter Citylage.
Der erkennenden Richterin sei aus eigener Ortskenntnis bekannt, dass der Kurfürstendamm lediglich bis zum Olivaer Platz insgesamt einen repräsentativen, überregional ausstrahlenden Einkaufs-, Dienstleistungs- und Wohnstandort darstelle. Ab dem Olivaer Platz/Leibnizstraße biete der obere Kurfürstendamm seinem Gesamtbild nach keine überregional ausstrahlenden Einkaufs- und Dienstleistungsmöglichkeiten, sondern entspreche eher der typischen Infrastruktur eines Wohngebiets. Die Wohnung der Beklagten liege mit einer Entfernung von 1,2 km auch nicht mehr in der Nähe der Kreuzung Olivaer Platz/Leibnizstraße. Die bevorzugte Citylage ende am Adenauerplatz/Lewishamstraße/Brandenburgische Straße.

Anmerkung: a. A. AG Charlottenburg, Urteil vom 7. Dezember 2017 - 210 C 286/17 - Wortlaut Seite 1283

Den Wortlaut finden Sie in GE 2018, Seite 1283 und in unserer Datenbank.


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