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News


Kürzliche Mietsenkung unbeachtlich – wirklich?
Mietpreisbremse – Bestandsschutz für Vormiete
06.08.2026 GE 12/2026, S. 593 - Die Mietpreisbremse gilt nur für Vereinbarungen anlässlich des Abschlusses eines Mietvertrages, nicht aber für Mieterhöhungen „im Bestand“. Aus § 557 BGB folgt, dass jede Vereinbarung während der Mietzeit nicht der Mietbegrenzung nach § 556d BGB unterliegt und somit auch eine Mietsenkung wirksam ist (BGH GE 2026, 85). Das Landgericht Berlin meint, eine im letzten Jahr des Vormietverhältnisses vereinbarungsgemäß gesenkte Vormiete genieße bei der Weitervermietung keinen Bestandsschutz.
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Wir sind umgezogen!
Kein Verkauf mehr in der Potsdamer Straße!
17.07.2026 - Kein direkter Kauf oder Abholung mehr möglich.
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Wirksamer Ausschluss für Schwammbefall
Leitungswasserversicherung
17.07.2026 GE 11/2026, S. 530 - Ein Leistungsausschluss des Gebäudeversicherers ist nach § 307 BGB unwirksam, wenn er den Vertragszweck gefährdet, weil es sich um regelmäßige oder sehr häufige Schäden handelt. Das ist bei Schimmel nach Leitungswasserschäden der Fall (BGH GE 2017, 1016), anders als bei Schwamm (BGH GE 2012, 1311). In einem „Schwammschadenfall“ hatte der Versicherungsnehmer eine solche regelmäßige Folge behauptet, was durch ein Sachverständigengutachten nicht bestätigt wurde.
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Schlussrate bei „vollständiger Fertigstellung“Nicht fällig bei noch offenen Mängeln am Bauwerk
Bundesgerichtshof stärkt die Rechte von Käufern bei Bauträgerverträgen
15.07.2026 GE 11/2026, S. 529 - Beim Kauf von Eigentumswohnungen von einem Bauträger wird der Kaufpreis im Regelfall in Teilbeträgen schrittweise in Abhängigkeiten vom Baufortschritt fällig. Für die Schlussrate wird regelmäßig die Fälligkeit nach „vollständiger Fertigstellung“ vereinbart. Aber was ist darunter zu verstehen? Nicht damit gemeint ist die „Abnahmereife“, denn zumindest die im Abnahmeprotokoll noch aufgeführten Mängel des Sondereigentums müssen beseitigt werden, so der BGH. Die Fälligkeit der Schlussrate im Bauträgervertrag ist vielmehr nach Auslegung der Vertragsklausel im Einzelfall zu ermitteln.
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Fristlose Kündigung wegen Onanierens auf dem Balkon
Es gibt Grenzen für den Mietgebrauch
13.07.2026 GE 10/2026, S. 479 - Trotz Abmahnung fortgesetztes Onanieren auf dem von anderen Mietern einsehbaren Balkon rechtfertigt eine fristlose Kündigung.
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Schönheitsreparaturen sind auch schon während der Mietzeit fällig
Nicht erst bei Substanzgefährdung
10.07.2026 GE 10/2026, S. 479 - Ist der Mieter wirksam zu Schönheitsreparaturen verpflichtet, werden sie auch im laufenden Mietverhältnis fällig, wenn aus der Sicht eines objektiven Beobachters Renovierungsbedarf besteht, und nicht erst bei einer Substanzgefährdung. Eine unwirksame Quotenklausel infiziert nicht eine für sich genommene unbedenkliche Vornahmeklausel. Eine geruchsbelastete Lage nach dem Berliner Mietspiegel liegt nicht vor, wenn die Belastung lediglich bei ungünstigen Wetterlagen auftritt.
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Drittwiderklage gegen den Mieter
Bei Ansprüchen von Conny
08.07.2026 GE 10/2026, S. 479 - Wird eine ältere Gewerbeimmobilien zu Wohnzwecken umgebaut, steht ihrer Einordnung als Neubau , welche der Mietpreisbremse nicht unterliegt, nicht entgegen, dass nicht in allen Punkten die neuesten DIN-Vorschriften eingehalten werden. Drittwiderklagen gegen den Mieter, der seine Forderung an die Conny GmbH zur Einziehung abgetreten hat, sind zulässig.
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