Grundeigentum-Verlag GmbH
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Verlag für private und unternehmerische Immobilien
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News


Wir ziehen um!
Kein Verkauf mehr in der Potsdamer Straße!
24.11.2025 - Der Verlag verlässt nach mehr als 20 Jahren die Räume in der Potsdamer Straße. Ab dem 15. Dezember 2025 ist kein direkter Kauf oder eine Abholung im Laden mehr möglich.
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Digital-Abonnement DAS GRUNDEIGENTUM
Da geht doch sicher noch mehr ...
24.11.2025 - 1.066 Abonnenten nutzen zur Zeit die digitale Ausgabe der Zeitschrift DAS GRUNDEIGENTUM.
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Verletzung der Streupflicht durch Eigentümer
Mithaftung des Gestürzten nur bei schlechthin unverständlicher Sorglosigkeit
24.11.2025 GE 18/2025, S. 898 - Kommt der für die Verkehrssicherung verantwortliche Eigentümer seiner Räum- und Streupflicht nicht nach, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass er durch die Pflichtverletzung die maßgebliche Ursache für einen Unfall setzt, der sich infolge der nicht beseitigten Gefahrenlage ereignet. Eine überwiegende Mitverursachung des Geschädigten kann nur angenommen werden, wenn dessen Handeln von einer ganz besonderen, schlechthin unverständlichen Sorglosigkeit gekennzeichnet ist.
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Umfang der Pflicht des Mieters zur „besenreinen“ Rückgabe der gemieteten Wohnung
Wohnung stark verschmutzt und mit zahlreichen Schäden verlassen
21.11.2025 GE 18/2025, S. 891 - Im Normalfall genügt der Mieter seiner Pflicht zur Rückgabe einer besenreinen Wohnung, wenn er die Wohnung lediglich ausfegt. Etwas anderes gilt aber, wenn ein Mieter über einen längeren Zeitraum die Wohnung nicht gereinigt hat, insbesondere was die Reinigung der Küche sowie der Sanitärräume wie Bad und WC betrifft. Diese Räume müssen sich in einem – auch hygienisch – gebrauchsfähigen Zustand befinden. Staub und Ablagerungen (z. B. Spinnengewebe) sind – auch auf der Oberseite von Schränken und in den Schränken – zu entfernen. Fenster müssen geputzt werden, wenn sie deutlich sichtbar verschmutzt und offensichtlich seit längerer Zeit nicht mehr gereinigt wurden.
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Kein Anspruch auf Unterlassung bei Einhaltung der Grenzwerte
Rauchbelästigung durch Nachbarn
19.11.2025 GE 18/2025, S. 894 - Wenn ein Grundstückseigentümer Unterlassung der Rauchbelästigung vom Nachbarn verlangt, kommt es auf die Einhaltung der Grenzwerte an. Wird ein Unterlassungsanspruch wegen einer Beeinträchtigung durch Gase nicht geltend gemacht, ist eine Überschreitung des Grenzwerts ohne Bedeutung.
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