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Hier finden Sie archivierte Beiträge aus unseren Zeitschriften (DAS GRUNDEIGENTUM und DAS HAUSEIGENTUM), aus den Bereichen Recht & Gesetz, Steuern sowie zu häufig gestellten Fragen.
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Alle archivierten Beiträge
Regeln sind für Dich – nicht für mich
Namen & Nachrichten
GE 22/2018, S. 1414 - Früher, als Engelbert Lütke Daldrup als Staatssekretär in der Berliner Bauverwaltung noch im Lager der Regulierer saß, hat man solche Töne von ihm nicht gehört. Aber bekanntlich bestimmt das Sein das Bewusstsein. Jetzt sitzt der Mann als Chef des Ewigkeitsprojektes Berliner Flughafen (BER) im Lager der Regulierten.
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„Gaststube“: Zwischen Zweckbestimmungen und Funktionsbezeichnungen ist zu trennen
Gemischtes Wohn- und Teileigentum
GE 21/2018, S. 1319 - Werden einzelne, zu einer Sondereigentumseinheit gehörende Räume in der Teilungserklärung mit ihrer Funktionsbezeichnung benannt („Gaststube“, „kleiner Gastraum“, „Vorratsraum“ usw.), und erfolgt dies erkennbar nur im Zusammenhang mit der räumlichen Abgrenzung des Sondereigentums, so handelt es sich um keine Zweckbestimmungen im Sinne von § 15 Abs. 1 WEG; Funktionsbezeichnungen in der Teilungserklärung erfolgen regelmäßig nur im Zusammenhang mit der räumlichen Abgrenzung des jeweiligen Sondereigentums.
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Fristlose und zugleich fristgerechte Kündigung wegen Zahlungsverzugs
BGH entscheidet auf Zulässigkeit
GE 21/2018, S. 1315 - Eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs wird durch Begleichung der Mietrückstände innerhalb der Schonfrist geheilt; für eine fristgerechte Kündigung gilt das nicht. Die Rechtsprechung, auch des BGH, war der Auffassung, dass es zulässig sei, die fristlose Kündigung mit einer hilfsweise ausgesprochenen fristgerechten zu verbinden. Dem wollte das LG Berlin (GE 2017, 1347) nicht folgen und wurde vom BGH aufgehoben.
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Milliardengeschenk für Siemens
Namen & Nachrichten
GE 21/2018, S. 1302 - Nun ist es also amtlich. Der in Berlin geborene Weltkonzern Siemens, der in den letzten Jahrzehnten seine Vaterstadt eher links liegen ließ und vor einem Jahr noch ankündigte, über 800 Stellen in den verbliebenen Berliner Werken abbauen zu wollen, will „in den nächsten Jahren“ 600 Millionen € in einen Siemens-Campus in Siemensstadt stecken, um, wie es Siemens-Vorstandsmitglied Cedrik Neike formulierte, „ein Ökosystem zu kreieren, wo wir Arbeiten, Forschen, Wohnen und Lernen auf einem Areal vereinen, Spitzentechnologie und neue Arbeitswelten verbinden und so einen Kiez entwickeln, der Raum für Entwicklung und Fortschritt schafft“. Und alle, alle Väter und Mütter des (Ansiedlungs-) Erfolges, der bekanntlich viele Eltern hat, freuten sich wie Bolle.
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Keine Ermittlung der maßgeblichen Miete aus aktuellem Mietspiegel
Bewertung im Ertragswertverfahren
GE 19/2018, S. 1272 - Eine Zurückrechnung der bei der Bewertung im Ertragswertverfahren zugrunde zu legenden Mieten aus aktuellen Mietspiegeln ist nicht zulässig.
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Kein Beschluss über Schadensersatz gegen Wohnungseigentümer
Sanierungsbeschluss
GE 20/2018, S. 1263 - Die Feststellung eines Schadensersatzanspruches der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen einen Wohnungseigentümer wegen Beschädigung des gemeinschaftlichen Eigentums kann mangels Beschlusskompetenz nicht Gegenstand einer Beschlussfassung sein.
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Preisindizes
Lebenshaltung, Baupreise, Baugenehmigungen etc.
GE 22/18 - 43./44. Kalenderwoche
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Heizölpreise
in Berlin
GE 22/18 - 43./44. Kalenderwoche
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Auch wenn die Wohnung unbenutzbar ist: Keine Befreiung von der Zahlung des Hausgeldes
Dem Mieter steht ein Minderungsrecht zu – dem Eigentümer nicht
GE 20/2018, S. 1262 - Ein Wohnungseigentümer ist von den nach dem Wirtschaftsplan geschuldeten Beitragszahlungen nicht deshalb befreit, weil er die ihm gehörende Wohneinheit nicht nutzen kann. Ihm steht – anders als einem Mieter – wegen der Unbenutzbarkeit der Wohnung kein Minderungsrecht zu. Das Risiko der Benutzbarkeit oder Vermietbarkeit seiner Wohnung hat allein der Wohnungseigentümer zu tragen. Er bleibt daher auch bei einer vorübergehenden Unbenutzbarkeit der Wohnungen in vollem Umfang zu Beitragszahlungen verpflichtet, so das LG Berlin.
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Bevorzugte Citylage: Gute Erreichbarkeit mit Fahrrad oder den Öffentlichen reicht
„Besonders lärmbelastete Lage“ zielt auf Wohnumfeld
GE 20/2018, S. 1255 - Als „bevorzugte Citylage“ definiert die Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel eine Lage „nahe repräsentativen, überregional ausstrahlenden Einkaufs-, Dienstleistungs- und Wohnstandorten“. Was aber ist hier mit „nahe“ gemeint? Bislang tendierte die Berliner Rechtsprechung dazu, fußläufige Erreichbarkeit zu fordern (vgl. Scheidacker/Martini/Schuberth, Handbuch zum Berliner Mietspiegel 2017, 250 ff.). Das AG Charlottenburg (Abt. 210) meint (anders als Abt. 233), „bevorzugte Citylage“ sei auch gegeben, wenn die dafür charakteristischen Einrichtungen ohne Weiteres mit dem Fahrrad oder über nur sehr wenige Stationen mit den öffentlichen Verkehrsmitteln erreicht werden könnten.
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