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Hier finden Sie archivierte Beiträge aus unseren Zeitschriften (DAS GRUNDEIGENTUM und DAS HAUSEIGENTUM), aus den Bereichen Recht & Gesetz, Steuern sowie zu häufig gestellten Fragen.

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Alle archivierten Beiträge

Ausblenderin auf Weltniveau
Namen & Nachrichten
GE 16/2018, S. 958 - Manchmal muss man unserer Bundesjustizministerin Katarina Barley aber auch ohne Wenn und Aber beipflichten. „Eine Wohnung ist kein Stück Seife“, diktierte sie kürzlich dem Tagesspiegel in einem Interview in die Feder. Wer wollte diese bahnbrechende Erkenntnis bestreiten? Mit einem Stück Seife waschen die Barleys dieser Welt ihre Hände in Unschuld – schuld sind immer nur die anderen –, bis nichts mehr von der Seife übrig bleibt. Eine Wohnung dagegen muss erhalten werden. Sie nutzt sich zwar auch durch Gebrauch ab, aber dieser Abnutzung muss der Eigentümer durch Instandhaltung und gegebenenfalls auch durch Instandsetzung begegnen.
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Jeder trägt seine: Kosten bei übereinstimmender Hauptsachenerledigung
Eigenbedarfskündigung
GE 15/2018, S. 911 - Die Kosten des Rechtsstreits sind gemäß § 91a Abs. 1 ZPO grundsätzlich gegeneinander aufzuheben, wenn der Mieter den vom Vermieter behaupteten Eigenbedarf – mit Nichtwissen – bestritten und das Gericht noch keinen Beweis erhoben hat.
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Schallschutz für Wohnküche, Wohndiele und Wintergarten
Flughafen BER
GE 15/2018, S. 916 - Der 6. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hat in drei Verfahren die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) verpflichtet, in den Wohngebäuden der Kläger die Wohnküche, eine Wohndiele und einen Wintergarten in das Schallschutzprogramm einzubeziehen.
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Preisindizes
Lebenshaltung, Baupreise, Baugenehmigungen etc.
GE 16/18 - 30./31. Kalenderwoche
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Heizölpreise
in Berlin
GE 16/18 - 30./31. Kalenderwoche
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Unerlaubte Untervermietung an Touristen und Scheinanmietung durch Vermieter heben sich auf
Kündigung nach beiderseits nicht unerheblichen Pflichtverletzungen
GE 15/2018, S. 909 - Überlässt der Mieter seine Wohnung ohne Erlaubnis des Vermieters entgeltlich an Touristen, kann diese Pflichtverletzung für eine verhaltensbedingte außerordentliche oder fristlose Kündigung ausreichen. Begeht der Vermieter seinerseits vor der Kündigung eine erhebliche Pflichtverletzung, können sich die gegenseitigen Pflichtverletzungen neutralisieren. Einen solchen Fall hat das Landgericht angenommen, als Vermieter dem Verdacht der unerlaubten Gebrauchsüberlassung mit illegalen Methoden nachgehen wollten.
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Verwalter muss Liste der Eigentümer vorlegen – Gericht kann ihn zwingen
Aufgabenverteilung im WEG-Prozess
GE 14/2018, S. 860 - Notfalls muss der Verwalter durch Ordnungsmittel zur Vorlage einer korrekten und vollständigen Eigentümerliste angehalten werden.
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Einbeziehung früherer Nachzahlungsbeträge?
WEG-Jahresabrechnung
GE 14/2018, S. 863 - Nachzahlungen auf Hausgelder früherer Abrechnungsperioden gehören nicht in die aktuelle Jahresabrechnung und sind nicht in den Einzelabrechnungen als Einnahmen zu verteilen.
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Haftung des Verkäufers wegen Falschangaben des Maklers in dessen Verkaufsprospekt
Feuchten Keller mittels Verdeckungsanstrich als trocken angepriesen
GE 14/2018, S. 857 - In einer Entscheidung vom 18. Januar 2007 - III ZR 146/06 - (GE 2007, 649) hatte der BGH zwar klargestellt, dass der Makler auf die Richtigkeit der Angaben des Verkäufers vertrauen darf und keine Pflicht besteht, die Richtigkeit der Angaben des Verkäufers über sein Verkaufsobjekt zu überprüfen, wenn er sie in sein Verkaufsexposé übernimmt. Anders verhält es sich aber, wenn der Makler eigenständig Angaben zum Objekt macht, die sich als unrichtig herausstellen. Nicht nur der Makler kann sich dann schadensersatzpflichtig machen, sondern auch der Verkäufer, dem die unrichtigen Angaben des Maklers als seinem Gehilfen gemäß § 166 Abs. 1 BGB zugerechnet werden können. Nur ein vertraglich vereinbarter Haftungsausschluss für Sachmängel könnte den Verkäufer dann noch von der Haftung befreien, es sei denn, er hätte – bezogen auf den Mangel selbst – arglistig gehandelt. So der BGH in einer neuen Entscheidung.
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Abrechnung von Betriebskosten bei zwingendem Flächenmaßstab nur nach tatsächlicher Wohnfläche
Bundesgerichtshof ändert seine Rechtsprechung
GE 14/2018, S. 856 - Sofern und soweit Betriebskosten nach gesetzlichen Vorgaben – etwa nach der Heizkostenverordnung – ganz oder teilweise nach Wohnflächenanteilen umgelegt werden, ist für die Abrechnung der jeweilige Anteil der tatsächlichen Wohnfläche der betroffenen Wohnung an der in der Wirtschaftseinheit tatsächlich vorhandenen Gesamtwohnfläche maßgebend, so der BGH, der damit einschwenkt und seine sog. 10-%-Rechtsprechung (VIII ZR 261/06 - GE 2007, 1686) in diesem Zusammenhang ausdrücklich aufgibt.
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