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Hier finden Sie archivierte Beiträge aus unseren Zeitschriften (DAS GRUNDEIGENTUM und DAS HAUSEIGENTUM), aus den Bereichen Recht & Gesetz, Steuern sowie zu häufig gestellten Fragen.
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Alle archivierten Beiträge
Preisindizes
Lebenshaltung, Baupreise, Baugenehmigungen etc.
GE 16/19 - 30./31. Kalenderwoche
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Heizölpreise
in Berlin
GE 16/19 - 30./31. Kalenderwoche
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Zahlungsklage des Heimbetreibers vor den Zivilgerichten
Kostenübernahme des JobCenters
GE 14/2019, S. 890 - Ob ein Vermieter aus der Kostenübernahmeerklärung des Sozialhilfeträgers einen einklagbaren Anspruch hat und welcher Rechtsweg eröffnet ist, wird von den Gerichten unterschiedlich beurteilt. Das Kammergericht meint, es handele sich um eine privatrechtliche Selbstverpflichtung, für die der ordentliche Rechtsweg gegeben sei.
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Wurde teuer: Anbringung eines Fassadentransparents
Gebührenstreitwert mit 500 € nicht annähernd richtig bewertet
GE 14/2019, S. 887 - Die Beschwer des Vermieters richtet sich nach dem Wertverlust, den er durch die Beeinträchtigung der Substanz und/oder des optischen Gesamteindrucks seines Hauses erleidet. Zudem ist bei der Bemessung der durch die Eigentumsstörung verursachten Beschwer des Vermieters zu berücksichtigen, ob der Text des Transparents den Eindruck erwecken kann, der Vermieter missachte Mieterinteressen.
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Streitwert bei mehreren Klägern
WEG-Prozesse können teuer werden
GE 13/2019, S. 836 - Der Streitwert in Wohnungseigentumssachen ist auf 50 % des Interesses der Parteien und aller Beigeladenen an der Entscheidung festzusetzen. Er darf das Interesse des Klägers und der auf seiner Seite Beigetretenen an der Entscheidung nicht unterschreiten und das Fünffache des Wertes ihres Interesses nicht überschreiten und in keinem Fall den Verkehrswert des Wohnungseigentums des Klägers und der auf seiner Seite Beigetretenen übersteigen. Bei mehreren Klägern entspricht der Verkehrswert des Wohnungseigentums, der die absolute Obergrenze bildet, der Summe der Einzelverkehrswerte der Wohnungseigentumsrechte aller klagenden Wohnungseigentümer.
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Heizölpreise
in Berlin
GE 15/19 - 28./29. Kalenderwoche
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Keine Berücksichtigung der nach Fristablauf erkannten Härtegründe
Widerspruch gegen Kündigung
GE 13/2019, S. 831 - Die „Sozialklausel“ berechtigt den Mieter zum Widerspruch gegen ordentliche Kündigungen des Vermieters, nach der noch im ersten Termin des Räumungsrechtsstreits Widerspruch erklärt werden kann, wenn der Vermieter keinen Hinweis auf das Widerspruchsrecht erteilt hat. Sind die Widerspruchsgründe erst danach bekannt geworden, finden sie keine Berücksichtigung.
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Grundbuchberichtigung nach Änderung der Geschlechtszugehörigkeit: So wird es gemacht
Wenn aus Fridolin Frieda wird …
GE 13/2019, S. 831 - Nach Berichtigung des Vornamens eines Eigentümers im Grundbuch infolge Änderung der Geschlechtszugehörigkeit ist das alte Grundbuchblatt zu schließen und ein neues Grundbuchblatt zu eröffnen, so der BGH.
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Belegeinsicht durch Vorlage von Kopien
Betriebskostenabrechnung
GE 13/2019, S. 828 - Hat der Vermieter die Originalbelege der Betriebskosten vernichtet, weil er ein weitgehend papierloses Büro führt, können nur noch Kopien/Ausdrucke vorgelegt werden, wenn der Mieter die Höhe der Betriebskosten bestreitet. Enthalten die Abrechnungen immer wieder unterschiedliche Größenangaben, können sie gleichwohl formell wirksam sein, so das LG Berlin unter Hinweis auf die BGH-Rechtsprechung.
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Werte: Kombination von Nichtzulassungsbeschwerde mit einer nur teilweise zugelassenen Revision
Rechtsmittel zum BGH
GE 13/2019, S. 826 - Eine Revision ist nur möglich, wenn sie entweder das Berufungsgericht im Urteil oder das Revisionsgericht über eine Nichtzulassungsbeschwerde zugelassen hat. Bis – vorläufig – einschließlich 31. Dezember 2019 (die Ablauffrist ist bereits mehrmals verlängert worden) ist die Nichtzulassungsbeschwerde in der Regel nur zulässig, wenn der Beschwerdewert 20.000 € übersteigt. Im Falle der Kombination beider Rechtsbehelfe – nur teilweise zugelassene Revision plus Nichtzulassungsbeschwerde – muss die Beschwer zusammengerechnet werden und 20.000 € übersteigen.
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