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Hier finden Sie archivierte Beiträge aus unseren Zeitschriften (DAS GRUNDEIGENTUM und DAS HAUSEIGENTUM), aus den Bereichen Recht & Gesetz, Steuern sowie zu häufig gestellten Fragen.
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Alle archivierten Beiträge
Kleintierhaltung in Wohnungen und Nebenanlagen auf Grundstücken im reinen Wohngebiet beschränkt
5 Hunde, 7 Katzen, 6 Papageien, 4 Enten, 1 Erpel, 14 Hühner, 4 Frettchen, 4 Hasen
GE 21/2019, S. 1346 - Die Haltung von Kleintieren in Wohnräumen und in Nebenanlagen zusammengenommen darf den Rahmen der für eine Wohnnutzung in einem reinen Wohngebiet typischen Freizeitbetätigung nicht sprengen. Maßstab ist dabei, ob ein an Haus und Grundstück vorbeigehender Spaziergänger, der – hypothetisch – alle Tiere im Haus und auf dem Grundstück wahrnehmen könnte, noch den Eindruck hat, hier wohne ein Hobbytierhalter, oder ob er bereits annehmen muss, hier wohne der Eigentümer einer (beengten) Zoohandlung, der Tiere hin und wieder im häuslichen Bereich unterbringen muss.
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Heizölpreise
in Berlin
GE 23/19 - 45./46. Kalenderwoche
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Markierte Stellplätze in einer zwei Grundstücke verbindenden Tiefgarage gelten als abgeschlossen
Eintragungsfähiges Sondereigentum
GE 20/2019, S. 1284 - Teilt der Eigentümer benachbarter Grundstücke diese jeweils nach § 8 WEG, steht der Begründung von Teileigentum an Tiefgaragenplätzen nicht entgegen, dass sich die Tiefgarage unter allen Grundstücken erstreckt, wenn sich die einzelnen Stellplätze jeweils unter dem konkret zur Teilung vorgesehenen Grundstück befinden.
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Kein Negativmerkmal bei nur fehlenden Kupplungen
„Geschirrspüler und Waschmaschine nicht stellbar oder anschließbar“
GE 20/2019, S. 1281 - Die wohnwertmindernden Merkmale „Geschirrspüler in der Küche nicht stellbar oder anschließbar“ und „Waschmaschine weder in Bad noch Küche stellbar oder nicht anschließbar“ sind nicht schon dann als erfüllt anzusehen, wenn zum Betrieb der Geräte lediglich Kupplungen an den vorhandenen Leitungen fehlen, die ohne besonderen baulichen Aufwand installiert werden können.
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„Huso“ und Drohungen auf Facebook
Fristlose Kündigung des Mietverhältnisses wegen Beleidigung des Vermieters
GE 20/2019, S. 1276 - Wird der Vermieter von dem Mieter in einem sozialen Netzwerk als „Huso“ beschimpft und/oder mit körperlicher Gewalt bedroht, ist der Vermieter zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses berechtigt – gleichgültig, ob mit der Abkürzung „Huso“ nun „Hurensohn“ oder „Hundesohn“ gemeint ist.
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Veränderung der Mietsache durch Vermieter zwischen Besichtigung und Mietvertragsabschluss als Mangel?
Umbauten ohne gesetzliche oder vertragliche Grundlage können teuer werden
GE 19/2019, S. 1207 - Der Zuschnitt und die Ausstattung der Mietsache, die der Mieter zum Zeitpunkt der letzten Besichtigung vor Abschluss des Mietvertrages oder zu Beginn des Mietverhältnisses vorgefunden hat, gelten auch ohne ausdrückliche mietvertragliche Regelung der Mietvertragsparteien als konkludent vereinbart. Eine spätere Veränderung durch den Vermieter, die weder durch gesetzliche Vorschriften noch durch Vereinbarung mit dem Mieter gerechtfertigt ist, stellt einen Mangel der Mietsache i.S.d. §§ 535 ff. BGB dar.
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Preisindizes
Lebenshaltung, Baupreise, Baugenehmigungen etc.
GE 22/19 - 43./44. Kalenderwoche
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Heizölpreise
in Berlin
GE 22/19 - 43./44. Kalenderwoche
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Insolvenzverwalter patzt: Unvollständige Räumung als Masseverbindlichkeit
Fundamente im Boden gelassen
GE 19/2019, S. 1209 - Nach § 539 Abs. 2 BGB darf der Mieter von ihm angebrachte Einrichtungen an der Mietsache entfernen. Nach § 546 Abs. 1 BGB kann der Vermieter Rückgabe in vertragsgemäßem, also auch geräumtem Zustand verlangen. Diese Verpflichtung des Mieters entsteht bereits bei Abschluss des Mietvertrages aufschiebend bedingt und ist im Falle der Insolvenzeröffnung über das Vermögen des Mieters lediglich eine Insolvenzforderung. Hat der Insolvenzverwalter aber nach Verfahrenseröffnung nur einen Teil der eingebrachten Sachen geräumt, stellt sich die Räumungspflicht nunmehr allerdings als Masseverbindlichkeit dar, die vorab aus der Insolvenzmasse zu befriedigen ist.
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Der aktuelle Eigentümer ist einzutragen
Grundbuchberichtigung nach Erbteilsübertragung
GE 19/2019, S. 1210 - Nach einem Erbfall und bereits erfolgter Erbteilsübertragung kann nur der aktuelle (nicht der frühere) Erbteilsberechtigte in Abteilung I des Grundbuchs eingetragen werden.
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