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Hier finden Sie archivierte Beiträge aus unseren Zeitschriften (DAS GRUNDEIGENTUM und DAS HAUSEIGENTUM), aus den Bereichen Recht & Gesetz, Steuern sowie zu häufig gestellten Fragen.
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Alle archivierten Beiträge
Preisindizes
Lebenshaltung, Baupreise, Baugenehmigungen etc.
GE 4/22 - 5./6. Kalenderwoche
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Heizölpreise
in Berlin
GE 4/22 - 5./6. Kalenderwoche
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Die Erben haften im Regelfall nicht – auch nicht für Folgen in einem späteren Mietverhältnis
Ungeziefer und Verwesungsgeruch nach dem Tod des Mieters in der Mietwohnung
GE 2/2022, S. 70 - Der Tod eines Wohnraummieters ist ein Ereignis außerhalb des vertraglichen Pflichtenrahmens, das sich zwar auf das Mietverhältnis auswirkt, aber selbst einer Bewertung nach vertraglichen Haftungsmaßstäben (insbesondere nach Kategorien des Vertretenmüssens) entzogen ist. Verstirbt der Mieter in der Mietwohnung, haften dessen Erben auch nicht für solche Folgen, die sich im Verlauf eines späteren Mietverhältnisses zeigen (Ungeziefer, Verwesungsgeruch).
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Die Fällkosten für nicht mehr standsichere Bäume gehören zu den umlagefähigen Gartenpflegekosten
BGH mit Grundsatzentscheidung zu einer lange umstrittenen Frage
GE 2/2022, S. 69 - Die Kosten der Fällung eines morschen, nicht mehr standsicheren Baums sind grundsätzlich umlagefähige Kosten der Gartenpflege, so der Bundesgerichtshof in einer Grundsatzentscheidung zu einer lange umstrittenen Frage. Besonders die Berliner Gerichte hatten bisher häufig die Kostenumlage mit der Begründung verweigert, dass es sich dabei nicht – wie erforderlich – um „laufende Kosten“ oder um Instandhaltungskosten handele oder der Vermieter damit lediglich seiner Verkehrssicherungspflicht nachkomme. Der BGH ist anderer Auffassung.
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Vermietungs- und Verpachtungsverbot
Nicht durch Beschluss möglich
GE 2/2022, S. 76 - Ein Beschluss, der eine Vermietung und/oder Verpachtung untersagt oder wesentlich einschränkt, ist nichtig; das Recht auf Vermietung des Sondereigentums kann nur durch die Gemeinschaftsordnung, d. h. durch eine Vereinbarung eingeschränkt werden.
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Anspruch auf Durchführung von Versammlungen der Eigentümer nur noch gegenüber der Gemeinschaft
Nach der WEG-Reform bleibt der Verwalter außen vor
GE 1/2022, S. 28 - Ansprüche der Eigentümer auf Durchführung einer Eigentümerversammlung bestehen nach der WEG-Reform nur gegenüber dem rechtsfähigen Verband, und nicht (mehr) gegenüber dem Verwalter. Klagen auf Einberufung der Versammlung sind deshalb nur noch gegen die Gemeinschaft zulässig, für die dann der Verwalter handeln muss.
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Heizölpreise
in Berlin
GE 3/22 - 3./4. Kalenderwoche
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Landgericht: Die Regelung in § 16a des Berliner Nachbarrechtsgesetzes ist verfassungsgemäß
Wärmeschutzüberbau einer Grenzwand
GE 1/2022, S. 21 - Ob der Landesgesetzgeber befugt ist, in Erweiterung zu § 912 BGB die Duldungspflicht für eine grenzüberschreitende Wärmedämmung zu regeln, ist umstritten; der BGH hatte die Frage in einer älteren Entscheidung (GE 2017, 886) noch ausdrücklich offengelassen, kürzlich jedoch beantwortet (vgl. Seiten 22 und 39 in dieser Ausgabe). Das Landgericht Berlin hatte die Gesetzgebungskompetenz für die entsprechende Regelung im Berliner Nachbarrechtsgesetz (NachbG Bln) bereits vor einem Jahr schon ebenfalls bejaht.
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Verwalter darf jetzt ausstehende Hausgelder gerichtlich beitreiben
Inkasso ohne Beschluss
GE 23/2021, S. 1529 - Nicht nur die Anforderung, sondern auch die gerichtliche Betreibung von Hausgeldern durch den Verwalter zählen nach neuem Recht zur ordnungsmäßigen Verwaltung und bedürfen keines ermächtigenden Beschlusses der Wohnungseigentümer mehr.
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Nebenkosteneinbezug nur bei Vorauszahlungen
Streitwertfestsetzung
GE 24/2021, S. 1527 - Die zur Streitwertbemessung heranzuziehende Jahresmiete umfasst Nebenkosten nur, wenn sie in Form einer Betriebskostenpauschale, nicht aber, wenn sie in Form von Vorauszahlungen vereinbart wurden.
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