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Archiv / Suche


Hier finden Sie archivierte Beiträge aus unseren Zeitschriften (DAS GRUNDEIGENTUM und DAS HAUSEIGENTUM), aus den Bereichen Recht & Gesetz, Steuern sowie zu häufig gestellten Fragen.

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Alle archivierten Beiträge

Was ist "sexy"?
GE 18/02, Seite 1145 - Zwar „wäre wenig in der Welt unternommen worden, wenn man nur immer auf den Ausgang gesehen hätte“ (Lessing), aber wahr ist auch, daß alles mit allem zusammenhängt und der richtige Weg meist der schwerste ist. Es galt als Signal in die Zukunft, als der schwerfällige französische Wasserversorger „Générale des Eaux“ zum zweitgrößten Medienkonzern der Welt mit mächtigen Anhängseln in der Telekommunikation mutierte, denn Wasser war alt und zum Sterben langweilig, die Medien dagegen galten und gelten als jung und „sexy“.
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Grundstücksvergabe
GE 17/02, Seite 1082 - Der Berliner Senat hat Vereinfachungen bei Vergabe landeseigener Grundstücke beschlossen. Die Regularien in den Grundstücksverträgen des Landes Berlin werden reduziert.
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Heizölverbrauch
GE 17/02, Seite 1082 - Der Heizölverbrauch der Berliner liegt nach einer Analyse der Techem AG, europäischer Marktführer bei Erfassung, Verteilung und Abrechnung von Energie und Wasser, leicht über dem Durchschnitt.
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Datschenentgelte
GE 17/02, Seite 1082 - Das Berliner Abgeordnetenhaus hatte den Senat aufgefordert festzustellen, inwieweit die Änderung der Datschengesetzgebung (u. a. Beteiligung an Erschließungskosten etc.) zu „unangemessenen Belastungen der Grundstücksnutzer” führe.
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E-CHECK Energiespartage 2002
Sparen ohne zu verzichten
GE 17/02, Seite 1121 - Energie und Kosten sparen ohne auf Funktion und Komfort zu verzichten? Das geht. Wie, das zeigt das Deutsche Elektrohandwerk im Rahmen seiner E-CHECK Energiespartage von 23. September bis 4. Oktober.
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Zweckentfremdungsverbot
Seit September 2000 verfassungswidrig
GE 17/02, Seite 1108 - Das Zweckentfremdungsverbot war rechtmäßig, wie auch das Bundesverfassungsgericht mehrfach festgestellt hat. Bei einer dauerhaften nachhaltigen Entspannung auf dem Wohnungsmarkt war allerdings der Gesetzgeber verpflichtet, eine Zweckentfremdungsverbot-Verordnung aufzuheben. Tat er das nicht, wie in Berlin, waren die Gerichte bisher großzügig und meinten, wegen des Ermessensspielraumes des Gesetzgebers müsse ein Untätigbleiben grundsätzlich respektiert werden, wenn nicht ein Verfassungsverstoß eindeutig sei. Einen solchen eindeutigen Verfassungsverstoß hat jetzt das OVG Berlin - wie bereits ausführlich berichtet - bejaht. Jetzt liegen die insgesamt fünf fast wortgleichen Entscheidungen vor. Eine davon veröffentlichen wir in dieser Ausgabe.
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Betriebskosten
Kein Vorwegabzug für Kindergarten und Obdachlosenpension
GE 17/02, Seite 1106 - Der Vermieter muß bei einer Betriebskostenabrechnung oder Mieterhöhungen wegen gestiegener Betriebskosten einen ungewöhnlich hohen Verbrauch von (gewerblichen) Nutzern gesondert erfassen, da die Umlegung auf alle Mieter unbillig wäre. Ist ein Mehrverbrauch nicht erkennbar, ist ein solcher Vorwegabzug jedenfalls nach bisheriger Rechtslage nicht erforderlich.
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Gewerbliche Vermietung
Mieterschutz bei nichtgewerblicher Weitervermietung
GE 17/02, Seite 1105 - Bedient der nichtgewerbliche Zwischenmieter bei einer Weitervermietung den allgemeinen Wohnungsmarkt, kann sich der Wohnraummieter auf Mieterschutz berufen.
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Fortgeltung mietvertraglicher Kündigungsklauseln in Altverträgen vor dem 1. September 2001
GE 17/02, Seite 1114 - Der Beitrag befaßt sich mit der mißglückten Überleitungsvorschrift des Artikel 229 § 3 Abs. 10 EGBGB. In der Literatur und Rechtsprechung besteht ein Meinungsstreit zur Frage über die Fortgeltung von Kündigungsfristen in Mietverträgen, die noch nach altem Recht, also vor dem 1. September 2001 abgeschlossen worden sind. Diese Problematik dürfte die Gerichte noch länger beschäftigen, da die Masse der Mietverträge noch aus diesem Zeitraum stammt. Fazit des Verfassers ist es, daß auch die wörtliche oder sinngemäße Wiederholung der alten Kündigungsfristen des § 565 Abs. 2 BGB a. F. eine Vereinbarung im Sinne des Artikel 229 § 3 Abs. 10 EGBGB darstellt, diese somit auch im neuen Mietrecht fortgelten.
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Neues Angebot
Mit BewagImmo Verwaltungsaufwand und Kosten senken
GE 17/02, Seite 1093 - Die Berliner Bewag richtet sich mit einem neuen Strom-Angebot an die Immobilien- und Wohnungswirtschaft: Das Produkt BewagImmo bietet Wohnungsbaugesellschaften und -genossenschaften, Immobiliengesellschaften, Haus- und Eigentumsverwaltungen sowie Liegenschaftsbetreuungen und Centermanagements mit einem Jahresstromverbrauch von mehr als 100.000 Kilowattstunden eine Reihe von Vorteilen.
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