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Hier finden Sie archivierte Beiträge aus unseren Zeitschriften (DAS GRUNDEIGENTUM und DAS HAUSEIGENTUM), aus den Bereichen Recht & Gesetz, Steuern sowie zu häufig gestellten Fragen.

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Alle archivierten Beiträge

Innovationspreis
GE 20/02, Seite 1286 - Die Wohnungsbau- und Hausverwaltungs GmbH Eberswalde (WHG) wurde Anfang Oktober mit dem „Innovationspreis Energie 2002” der Brandenburgischen Energie Technologie Initiative ausgezeichnet.
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Unbekannt verzogen
GE 20/02, Seite 1286 - Ein Internetportal unter dem Namen www.supercheck.de ermittelt jetzt unbekannt verzogene Kunden und Schuldner.
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Schlüsselfertiges Haus
Keine Zahlungspflicht gegenüber Subunternehmer
GE 20/02, Seite 1313 - Der Baubetreuer führt im Namen und für die Rechnung des Bauherrn in der Regel auf dessen Grundstück den Bau durch; das Schwergewicht liegt auf der Dienstleistung. Aufträge werden im Namen des Bauherrn vergeben. Der Bauträger dagegen schuldet das Werk, das er in der Regel auf seinem Grundstück errichtet. Verträge mit Handwerkern schließt er im eigenen Namen ab. Wer auf dem Grundstück des Bauherrn ein schlüsselfertiges Haus errichten will, ist Generalübernehmer; wie ein Bauträger schließt er Verträge mit Handwerkern im eigenen Namen ab.
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Kündigungsfristen
Übergangsregelung für Altverträge
GE 20/02, Seite 1304 - Die neue Kündigungsfrist von drei Monaten für Mieter gilt nicht für Altverträge, in denen formularmäßig die bisherigen gesetzlichen Kündigungsfristen vereinbart worden waren.
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Achtung: Falle!
Kein Schadensersatz für Schönheitsreparaturen vor Mietende
GE 20/02, Seite 1302 - Erst bei Beendigung und nicht schon im Verlauf des Mietverhältnisses kann Schadensersatz wegen nicht durchgeführter Schönheitsreparaturen gefordert werden.
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Unentgeltlich genutzte Grundstücke im Beitrittsgebiet
Ansprüche bis 7. November 2002, 24.00 Uhr, geltend machen, sonst droht die Verjährung
GE 20/02, Seite 1322 - Bei einer Reihe von im Beitrittsgebiet belegenen Grundstücken mußten Nutzer in bestimmten Fallkonstellationen in der Zeit vom 22. Juli 1992 bis 31. Dezember 1994 kein laufendes Entgelt an die Grundstückseigentümer bezahlen, sondern konnten sich auf den unentgeltlichen Besitzschutz nach Art. 233 § 2 a EGBGB - das sog. Besitzschutzmoratorium - berufen. Das Bundesverfassungsgericht hat das beanstandet, der Gesetzgeber hat repariert, nun müssen die Grundstückseigentümer das ihnen zustehende Entgelt beanspruchen. Es droht Verjährung: Soweit der Nutzer den Entgeltanspruch nicht bis spätestens Donnerstag, 7. November 2002, 24.00 Uhr, ausgeglichen hat, muß der Anspruch bis zu diesem Zeitpunkt in verjährungsunterbrechender Weise geltend gemacht werden. Ansonsten verjähren die gesetzlichen Entgeltansprüche am Freitag, dem 8. November 2002.
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Datenschutz
Liegenschaftsdaten im Internet
GE 20/02, Seite 1298 - Der Berliner Datenschutzbeauftragte hat Bedenken gegen die von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung im Internet veröffentlichten Daten aus den Liegenschaftskatastern angemeldet.
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Gehwege
Hier muß per Hand gefegt werden
GE 20/02, Seite 1294 - Wie in den vergangenen Jahren vor Beginn der Wintersaison wurde auch in diesem Jahr die Liste der Berliner Gehwege, die für eine maschinelle Reinigung im Winter 2002/2003 ungeeignet sind, im Amtsblatt veröffentlicht (Ausgabe Nr. 51).
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Scharfe Kritik an Steuerplänen für den Wohnungsbau
Dorn: "In der Koalition Weiterwursteln statt Aufbruchstimmung"
GE 20/02, Seite 1290 - Der Präsident von Haus & Grund Deutschland, Rüdiger Dorn, hat vor Journalisten in Berlin den rot-grünen Koalitionsvertrag heftig kritisiert. Die Regierung habe aus ihrem knappen Sieg bei der Bundestagswahl nichts gelernt. Das Regierungsprogramm sei in Wirtschaft und Öffentlichkeit auf ein verheerendes Echo gestoßen. Haus & Grund sei entsetzt über höhere Steuern, steigende Sozialabgaben und mehr Schulden. Der Koalitionsvertrag lese sich wie eine Aufforderung zum Auswandern. „Leistungsträger raus“, scheine das Motto der rot-grünen Koalition zu sein. Wenn dieses Programm Wirklichkeit werde, sei Deutschland keine führende Wirtschaftsnation mehr.
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Rechtsbruch
Kreditinstitute mißachten Gesetze und BGH-Urteile
GE 20/02, Seite 1288 - Wer sich durch „wildes Plakatieren“ einen Wettbewerbsvorsprung verschafft, wird wegen Rechtsbruches verurteilt.
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