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Hier finden Sie archivierte Beiträge aus unseren Zeitschriften (DAS GRUNDEIGENTUM und DAS HAUSEIGENTUM), aus den Bereichen Recht & Gesetz, Steuern sowie zu häufig gestellten Fragen.

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Alle archivierten Beiträge

Verletzung der Streupflicht durch Eigentümer
Mithaftung des Gestürzten nur bei schlechthin unverständlicher Sorglosigkeit
GE 18/2025, S. 898 - Kommt der für die Verkehrssicherung verantwortliche Eigentümer seiner Räum- und Streupflicht nicht nach, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass er durch die Pflichtverletzung die maßgebliche Ursache für einen Unfall setzt, der sich infolge der nicht beseitigten Gefahrenlage ereignet. Eine überwiegende Mitverursachung des Geschädigten kann nur angenommen werden, wenn dessen Handeln von einer ganz besonderen, schlechthin unverständlichen Sorglosigkeit gekennzeichnet ist.
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Preisindizes
Lebenshaltung, Baupreise, Baugenehmigungen etc.
GE 22/25 - 45./46. Kalenderwoche
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Heizölpreise
in Berlin
GE 22/25 - 45./46. Kalenderwoche
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Umfang der Pflicht des Mieters zur „besenreinen“ Rückgabe der gemieteten Wohnung
Wohnung stark verschmutzt und mit zahlreichen Schäden verlassen
GE 18/2025, S. 891 - Im Normalfall genügt der Mieter seiner Pflicht zur Rückgabe einer besenreinen Wohnung, wenn er die Wohnung lediglich ausfegt. Etwas anderes gilt aber, wenn ein Mieter über einen längeren Zeitraum die Wohnung nicht gereinigt hat, insbesondere was die Reinigung der Küche sowie der Sanitärräume wie Bad und WC betrifft. Diese Räume müssen sich in einem – auch hygienisch – gebrauchsfähigen Zustand befinden. Staub und Ablagerungen (z. B. Spinnengewebe) sind – auch auf der Oberseite von Schränken und in den Schränken – zu entfernen. Fenster müssen geputzt werden, wenn sie deutlich sichtbar verschmutzt und offensichtlich seit längerer Zeit nicht mehr gereinigt wurden.
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Kein Anspruch auf Unterlassung bei Einhaltung der Grenzwerte
Rauchbelästigung durch Nachbarn
GE 18/2025, S. 894 - Wenn ein Grundstückseigentümer Unterlassung der Rauchbelästigung vom Nachbarn verlangt, kommt es auf die Einhaltung der Grenzwerte an. Wird ein Unterlassungsanspruch wegen einer Beeinträchtigung durch Gase nicht geltend gemacht, ist eine Überschreitung des Grenzwerts ohne Bedeutung.
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Heizölpreise
in Berlin
GE 21/25 - 43./44. Kalenderwoche
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Preisindizes
Lebenshaltung, Baupreise, Baugenehmigungen etc.
GE 20/25 - 40./41. Kalenderwoche
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Heizölpreise
in Berlin
GE 20/25 - 40./41. Kalenderwoche
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Streit um den Anbau von Solarkollektoren am Balkon
Bauliche Veränderung: Reicht zum Verständnis des Begriffes die Legaldefinition?
GE 17/2025, S. 846 - Der Gesetzgeber zeigt sich manchmal seinem Bürger gegenüber gleichsam gnädig, und definiert einen Begriff, den er einsetzt. So ist es mit dem Begriff der „baulichen Veränderung“. Hier ist in § 20 Abs. 1 WEG Folgendes zu lesen: Es seien „Maßnahmen, die über die ordnungsmäßige Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums hinausgehen (bauliche Veränderungen)“. Man könnte also meinen, was keine Erhaltungsmaßnahme mehr ist (= nach § 13 Abs. 2 WEG Maßnahmen, die einer ordnungsmäßigen Instandhaltung und Instandsetzung dienen, im Kern also Wartungen und Reparaturen), sei eine bauliche Veränderung. So kann es aber nicht sein! Denn zum einen kann man das gemeinschaftliche Eigentum auch gebrauchen, indem man beispielsweise auf eine Fläche, die allen gehört, einen Schirm oder einen Topf stellt. Dann baut man nicht – oder? Und zum anderen bedarf es wohl einer gewissen Dauerhaftigkeit, um von „Bauen“ sprechen zu können. Was gilt, ist sehr umstritten. Nun hat der BGH die wichtigsten Fragen für die Praxis entschieden.
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Anspruch des Mieters auf Entfernung seiner Namensschilder
Nach Auszug aus der Wohnung
GE 17/2025, S. 842 - Der Mieter hat nach Beendigung des Mietverhältnisses Anspruch auf Entfernung seiner Namensschilder am Briefkasten und am Klingeltableau.
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